Regiune: Germania

Dienstleistungen im Telekommunikationsbereich - Keine Fernanschaltgebühr für Internetanschlüsse in Nicht-Ausbaugebieten (schnelles Internet)

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutschen Bundestag
74 74 in Germania

Petiția a fost inchisa

74 74 in Germania

Petiția a fost inchisa

  1. A început 2015
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

29.08.2017, 16:20

Pet 1-18-09-9021-027359Dienstleistungen im
Telekommunikationsbereich
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.01.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie – zu überweisen.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Erhebung der Fernanschaltgebühr für
Internetanschlüsse in Nicht-Ausbaugebieten für schnelles Internet für unzulässig
erklärt und aufgehoben wird.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 74 Mitzeichnungen und
12 Diskussionsbeiträgen sowie weitere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor, die
wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung
unterzogen werden. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf
alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass für
Internetanschlüsse mit geringen Bandbreiten (meist in ländlichen und ortsfernen
Gebieten) die gleichen Zugangskosten erhoben würden wie für Anschlüsse in
Ballungsräumen. Die Erhebung dieser Gebühr für die Fernanschaltung belaste diese
Verbraucher zusätzlich, widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz und sei auch
technisch unbegründet. Die Verbraucher dürften nicht durch ihren Standortnachteil
doppelt bestraft werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Zudem hat der Ausschuss zu der Eingabe gemäß § 109
Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine

Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen
Bundestages eingeholt, dem der Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN „Mindestqualitätsvorgaben für Internetzugänge einführen“
(Drucksache 18/8573) zur Beratung vorlag.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich unter Einbeziehung der
seitens der Bundesregierung sowie des zuständigen Fachausschusses
vorgetragenen Aspekte zusammengefasst wie folgt dar:
Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass die DSL-Tarife der Anbieter
bundesweit nicht einheitlich ausgestaltet sind. Nach Auskunft der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
(Bundesnetzagentur) wird in manchen Gebieten zusätzlich zu dem monatlichen
Grundpreis der sog. Regiotarif/Regiozuschlag/Fernanschaltungszuschlag berechnet.
Der Grund für diese tarifliche Besonderheit liegt in der technischen Realisierung der
entbündelten DSL-Anschlüsse. Einige Anbieter, die nicht über ein eigenes,
flächendeckendes Netz verfügen, greifen auf das Netz anderer Betreiber zurück, um
auch in Regionen, in denen kein eigenes Netz vorhanden ist, eine DSL-Leitung
anbieten zu können. Liegt der Wohnsitz ggf. in einem wenig ausgebauten DSL-
Gebiet bzw. außerhalb eines Ballungsgebiets, so kann ein DSL-Anschluss unter
Zuhilfenahme eines fremden Netzes nur mit einem erhöhten technischen Aufwand
und entsprechend höheren Kosten realisiert werden.
Der Ausschuss hebt hervor, dass die Tarife und Preise von Anbietern von
Telekommunikationsdienstleistungen, die nicht über eine beträchtliche Marktmacht
verfügen, derzeit nicht der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur unterliegen.
Sie unterfallen allein dem Preis- und Produktgestaltungsrecht der Anbieter.
Ferner weist der Ausschuss darauf hin, dass die nach § 39
Telekommunikationsgesetz (TKG) möglichen Entgeltkontrollen bei
Endnutzerleistungen das Vorliegen beträchtlicher Marktmacht voraussetzen.
Wettbewerber unterliegen daher bei der Preisbildung im Endkundenbereich nicht der
Kontrolle nach dem TKG.
Abschließend macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass der Deutsche
Bundestag in seiner 196. Sitzung am 20. Oktober 2016 den o. g. Antrag der Fraktion
von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Mindestqualitätsvorgaben für Internetzugänge
einführen“ (Drucksache 18/8573) abgelehnt hat (vgl. Plenarprotokoll 18/196). Die

entsprechenden Dokumente können im Internet unter www.bundestag.de
eingesehen werden.
Vor diesem Hintergrund hat der Petitionsausschuss gleichwohl grundsätzlich
Verständnis für das Anliegen der Petition. Er empfiehlt daher im Ergebnis, die
Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie -
zu überweisen, um auf das Anliegen der Petition besonders aufmerksam zu machen.
Der von der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition
der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - als
Material zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur
Kenntnis zu geben, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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