Cultuur

Durch strenge Auflagen werden in Strausberg zukünftig die Bordsteine hochgeklappt. Ändern wir das!

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Stadtverordnetenversammlung Strausberg
1.361 Ondersteunend

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

1.361 Ondersteunend

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

  1. Begonnen 2013
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Mislukt

04-08-2013 21:10

...Kommas und Ähnliches ;)
Neuer Titel: Durch strenge Auflagen, Auflagen werden in Strausberg zukünftig die Bordsteine hochgeklappt. Ändern wir das! Neue Begründung: Sehr geehrte Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung,
sehr geehrte Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung,
wirken Sie bei der kulturellen Weiterentwicklung Strausbergs mit, indem Sie diese Verordnung ändern.
Jetzigen und künftigen Generationen sollte die Möglichkeit der kulturellen, musikalischen und sozialen Entfaltung Rechnung getragen werden.
Eine Änderung der Verordnung bedeutet zugleich den Synergieeffekt den Tourismus weiter zu beleben. Veranstaltungen wie das Helene-Beach-Festival in Frankfurt (Oder) zeigen, dass dies ein breites Publikum anspricht und anzieht.
Beispielsweise hat das Drachenbootrennen schon jetzt überregionale Bedeutung für die Stadt Strausberg.

Die Änderung des § 1 der Verordnung könnte in folgender Formulierung erfolgen:
(1) Diese Verordnung regelt die Nachtruhe anlässlich von Veranstaltungen auf dem Gebiet der Stadt Strausberg.

(2) Die Verordnung wird für folgende Veranstaltungsorte erlassen:
Freibad
Kulturpark
Flugplatz
Ortsteil Hohenstein

Die Veränderung des § 3 der Verordnung könnte in folgender Formulierung erfolgen:

(1) Für Veranstaltungen im öffentlichen Interesse kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilt und der Beginn der Nachtruhe auf 02:00 Uhr festgelegt werden.

(2) Veranstaltungen gem. Abs. 1 dürfen an den Veranstaltungsorten Freibad und Kulturpark zusammen an nicht mehr als 10 Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres stattfinden.

(3) Veranstaltungen gem. Abs. 1 dürfen an dem Veranstaltungsort Flugplatz Strausberg an nicht mehr als 4 Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres stattfinden.

(4) Anträge für Veranstaltungen gem. § 2 Abs. 2 auf Ausnahmen von den gesetzlichen Regelungen zur Nachtruhe sind mindestens vier Wochen vor dem geplanten Termin zu stellen.


Mit freundlichen Grüßen aus der grünen Stadt am See

Im Namen aller Unterzeichner/innen.


Weil wir Strausberger sind!


Meer over het onderwerp Cultuur

10.015 handtekeningen
55 dagen overblijvend

Help mee om burgerparticipatie te vergroten. We willen je kwesties kenbaar maken en daarbij onafhankelijk blijven.

Nu ondersteunen