Durchsetzung des Willkürverbotes – Änderung §339 StGB - Rechtsbeugung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher BundestagPetitionsausschuss
896 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

896 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

08.03.2013, 15:41

Sehr geehrte Unterstützer der Petition „Durchsetzung des Willkürverbotes“,

als erstes möchte ich mich bei allen Unterstützern, den Inhabern und Verantwortlichen der folgenden Internetseiten, die auf meine Petition aufmerksam gemacht haben, für ihre Unterstützung bedanken.

www.kobinet-nachrichten.de
www.kobinet-nachrichten.org
www.rehakids.de
www.vaeter-fuer-gerechtigkeit.de
www.livestream.365news.de
www.intakt.info

Leider haben insgesamt nur 898 Bürger unterzeichnet. Um eine Petition beim Petitionsausschuss des Bundestages erfolgreich einreichen zu können, werden aber mindestens 50.000 (besser deutlich mehr) Unterstützer benötigt. Aus diesem Gund habe ich die Petition nicht eingereicht und eine neue Petition mit gleichem Ziel, aber neuem Text gestartet

Je mehr Bürger eine Petition unterstützen, um so größer ist der öffentliche Druck auf die Politik, etwas im Sinne der Petition zu verändern. Das zeigte sich schon in der geänderten Einstellung der CDU/CSU bei der Energiepolitik vor den letzten Landtagswahlen, hervorgerufen durch das Unglück in Fukushima.

Aus diesem Grund sind die bevorstehenden Bundestagswahlen ein guter Zeitpunkt für diese und weitere Petitionen (in Vorbereitung ist die „vollständige Umsetzung des Solidaritätsprinzips in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung“; alle Einkommen sollten ohne Ausnahme vollständig sozialversicherungspflichtig sein und alle Bürger sollten in einer einzigen gesetzlichen Versicherung (zur Kosteneinsparung in der Verwaltung) versichert sein. Die Beitragsbemessungsgrenzen sollten abgeschafft werden. Dadurch sinken die Beiträge für die Mehrheit der Versicherten und die Leistungsfähigkeit der Beitragszahler wird stärker berücksichtigt. Die Beiträge sollten durch die Finanzämter (die bis jetzt nur Steuerämter sind) berechnet und eingezogen werden.)

Weitere Mängel in der Organisation der Rahmenbedingungen der Gesellschaft habe ich auf meiner Internetseite www.volkswille.info dargestellt.

Ich habe eine neue Petition mit dem Titel „Umsetzung des Willkürverbotes“ mit neuem, deutlicherem Text und erweiterten Beispielen erarbeitet und gestartet. Ich würde mich freuen, wenn Sie auch diese Petition unterstützen und selbst aktiv versuchen, weitere Unterstützer durch Bekanntmachung der Petition zu finden.
www.openpetition.de/petition/online/umsetzung-des-willkuerverbotes-aenderung-339-stgb-rechtsbeugung


Die neue Petition habe ich auf meiner Internetseite zum Download und eigenem Ausdruck als PDF und RTF (Rich Text Format, mit Links zu anderen Gesetzen) bereitgestellt.
(www.volkswille.info/html/download)

Weiterhin werde ich die Abgeordneten des Bundestage direkt anschreiben, um ihre Unterstützung bitten und damit ein öffentliches Bekenntnis für oder gegen eine Änderung des bestehenden, ungerechten Gesetzes einfordern. Dieses Bekenntnis werde ich dann mit Name, Parteizugehörigkeit und Wahlkreis auf meiner Internetseite veröffentlichen. Abgeordnete, die das bestehende Unrecht nicht ändern und damit beibehalten wollen, sollten, nach meiner Ansicht, nicht wiedergewählt werden. Das ist (leider) zur Zeit das einzige Druckmittel, auf das die Abgeordneten reagieren und ist vor einer Wahl besonders wirksam! Eine, auf diesem Weg erreichte Mehrheit im Parlament, würde auch die Petition ersetzen.

Für ein allseitig gerechtes Deutschland in der Zukunft

Klaus Gruner.


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