08.06.2017, 07:01
Volkhard Uetz Einkommensteuer Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.12.2009 abschließend beraten und
beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung Mit der Petition soll eine Erhöhung des Steuerfreibetrages für die Kapitalertragsteuer
von 801/1.602 auf mindestens 10.000/20.000 erreicht werden. Zu der öffentlichen Petition gingen 116 Mitzeichnungen und 28 Diskussionsbeiträge
ein. Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass Sparanlagen
bereits mit der Einkommensteuer versteuert seien. Die derzeitige Besteuerung der
Kapitalerträge über 801/1.602 führe dazu, dass immer mehr Geld ins Ausland ab-
fließe und so dem Staat ein großer Schaden entstehe. Der Finanzstandort Deutsch-
land existiere schon lange nicht mehr. Wegen weiterer Einzelheiten des Vortrages wird auf den Akteninhalt verwiesen. Der Petitionsausschuss kommt in seiner parlamentarischen Prüfung unter Berück-
sichtigung einer zu der Eingabe eingeholten Stellungnahme des Bundesministeriums
der Finanzen (BMF) zu folgendem Ergebnis: Mit Einführung der Abgeltungssteuer werden der Sparer-Freibetrag und der Wer-
bungskosten-Pauschbetrag zum Sparer-Pauschbetrag zusammengefasst. Der Spa-
rer-Pauschbetrag beträgt 801 für Ledige bzw. 1.602 für Verheiratete. Die Abgel-
tungsteuer fällt nur dann an, wenn der Pauschbetrag ausgeschöpft ist. Mit dem
Pauschbetrag werden typische Werbungskosten berücksichtigt. Zudem hat die ganz
überwiegende Mehrzahl der Steuerpflichtigen geringere Werbungskosten als 800 .
Lediglich bei Steuerpflichtigen mit hohen Einkommen fällt im Durchschnitt ein höhe-
rer Werbungskostenbetrag an. Diese Steuerpflichtigen profitieren aber bereits von
dem proportionalen Abgeltungsteuersatz in Höhe von 25%. Ohne die Pauschalierung
des Werbungskostenbetrages verpufft der durch die Einführung der Abgeltungsteuer
angestrebte
Vereinfachungseffekt.
Denn
dann
würde
eine
Vielzahl
der
Steuerpflichtigen eine Steuererklärung abgeben und durch das Finanzamt die Steuer
auf die Kapitalerträge festsetzen lassen. Mit der Einführung der Abgeltungsteuer wurde dem zunehmenden Geldtransfer ins
Ausland entgegen getreten und die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der deut-
schen Finanzplätze verbessert. In Zeiten des freien Kapitalverkehrs und des techni-
schen Fortschritts, welcher einen sekundenschnellen Kapitaltransfer rund um den
Globus ermöglicht, werden steuerliche Rahmenbedingungen bei der Wahl des Ka-
pitalstandortes oftmals zur entscheidenden Größe. Die Anonymität der Anleger und
ein niedriger Steuersatz für Kapitalerträge sind mithin wichtige Schlüssel zum wirt-
schaftlichen Erfolg eines Finanzplatzes. Dies haben auch viele europäische Staaten
erkannt und bereits definitive Abgeltungsteuern auf niedrigem Niveau eingeführt.
Deutschland hat sich dieser Entwicklung nunmehr angeschlossen. Nach den vorangegangenen Darlegungen sieht der Petitionsausschuss keinen An-
lass für ein parlamentarisches Tätigwerden. Er empfiehlt deshalb, das Petitionsver-
fahren abzuschließen.