Erfolg
Sport

Einzel- und Gruppenunterricht spätestens ab dem 8. bzw. 11. Mai 2020 wieder erlauben

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Angela Merkel, Bundesministerium des Innern, Markus Söder, Bundesgesundheitsministerium, Bundesministerium für Arbeit und Soziales
14.951 Unterstützende 14.907 in Deutschland

Petition hat zum Erfolg beigetragen

14.951 Unterstützende 14.907 in Deutschland

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

17.04.2020, 22:13

Ergänzung im Petitionstext weil die Petitionserstellerin etwas vergessen hat was ihr wichtig erscheint.


Neue Begründung: In Deutschland gibt es zahllose Reitschulen mit rund 34.100 Schulpferden. Seit dem 17. März 2020 darf in diesen Reitschulen kein Unterricht mehr gegeben werden, weder in der Gruppe noch Einzelunterricht. Die Pferde müssen dennoch versorgt werden; es fallen Kosten für Futter, Hufschmied, Zahnarzt, Impfungen, Wurmkur etc. an. Ebenso sind vielerorts angestellte Reitlehrer und Pferdepfleger zu bezahlen.
Viele dieser Reitschulen und Reitvereine kämpfen bereits jetzt um ihre Existenz. Ebenso gibt es zahllose Reiterhöfe auf denen man Reiterurlaub machen kann, gerade jetzt zu Beginn der Hauptsaison verlieren diese Höfe tagtäglich viel Geld.
Auch bieten viele Reitvereine Behindertenreiten an; der therapeutische Einfluss von Pferden wirkt auf Menschen mit den verschiedensten Behinderungen sehr positiv. Für diese Gruppe von Reitern ist oft noch schwerer nachvollziehbar, warum sie bereits seit Wochen nicht zu „ihrem“ Pferd dürfen.
Teilweise versuchen die Reitschulen ihre Finanzen in der aktuellen Lage dadurch aufzubessern, dass sie zB. vergünstigte Zehnerkarten verkaufen. Dennoch ist dies nur eine kurzfristige Hilfe, denn zu einem späteren Zeitpunkt, wenn diese Zehnerkarten abgeritten werden können werden über einen längeren Zeitraum keine neuen Karten gekauft. Sprich: Das wenige Geld das jetzt verdient wird fehlt dann später.
Dem Inhaber einer Reitschule ist es nicht möglich, über Wochen und Monate alle Pferde so zu bewegen (bzw. zu Reiten), dass diese nicht die für ihre eigene Gesunderhaltung dringend benötigte Muskulatur verlieren. Bei Ponies ist dies zB. allein aufgrund der Größe nicht von einem Erwachsenen zu bewerkstelligen.
Auch den reitenden Kindern und Erwachsenen fehlt der Kontakt und Umgang mit „ihrem“ Schulpferd.
Beim Einzelunterricht in einer Halle oder auf dem Reitplatz, welche üblicherweise die Maße 20 × 40 m (oft größer, manchmal kleiner) haben, kann der gebotene Sicherheitsabstand zwischen Reitschüler und Reitlehrer - sowohl beim Einzelunterricht als auch beim Unterricht von 2-6 Reitschülern - problemlos eingehalten werden.
Auch für den Unterricht mit Behinderten wird es kein Problem mit dem einzuhaltenden Mindestabstand geben, da diese im Allgemeinen von einer Bezugsperson begleitet werden welche dann beim Aufsteigen helfen kann etc.
Um den Fortbestand dieser Reitschulen zu gewährleisten bitten wir daher dringend darum, schnellstmöglich (im Bestfall bereits ab dem 27. April) den Einzelunterricht und ab dem 4. Mai den Unterricht in kleinen - der Größe der Reithalle entsprechenden - Gruppen zu genehmigen.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 116 (115 in Deutschland)


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