Rajon : Gjermania
Imazhi i peticionit Elterngeld - Auszahlungszeitpunkt ändern
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Elterngeld - Auszahlungszeitpunkt ändern

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Kërkuesi nuk e ka paraqitur peticionin.

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  1. Filluar 2017
  2. Mbledhja mbaroi
  3. Paraqitur
  4. Dialog
  5. I dështuar

12.10.2018, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


15.06.2017, 07:46

Die Information zum Auszahlungszeitpunkt in Berlin wurde geändert, da es nach Rücksprache mit anderen Müttern offenbar keinen festen Auszahlungszeitpunkt gibt
Ich habe in einem Satz das Wort "ich" vergessen und nachträglich hinzugefügt.


Neue Begründung: Laut Bundeselterngeldgesetz wird das Elterngeld im Laufe des Lebensmonats gezahlt, für den es bestimmt ist. In vielen Fällen bedeutet das, dass die Bundeskasse das Geld am Geburtstag des Kindes anweist. Hier (Berlin) ist es so, dass das Elterngeld immer am Dienstag nach dem Geburtstag des Kindes angewiesen wird. es offenbar gar keinen festen Auszahlungszeitpunkt gibt . Die Folge sind natürlich völlig unterschiedliche Auszahlungszeitpunkte des Elterngeldes und somit eine verminderte Planungssicherheit.
Wird das Elterngeld am Geburtstag des Kindes angewiesen verschiebt sich der Anweisungszeitpunkt sogar auf den folgenden Werktag, wenn dieser ein Samstag, Sonntag oder Feiertag ist. In der Regel ist es bei Arbeitgebern dann jedoch so, dass das Geld am vorhergehenden Werktag auf dem Konto ist.
Zudem ist es den meisten Menschen so, dass sämtliche Fixkosten am Monatsanfang abgehen. Ist das Kind nicht gerade "günstig" geboren, bedeutet das also, dass die Fixkosten entweder zurück gebucht werden oder das Konto ins Minus gerät, weil die Zahlungszeitpunkte des Elterngeldes quer durch den Monat verteilt sind.
Da es sich beim Elterngeld um eine Lohnersatzleistung handelt und Lohn / Gehalt in der Regel zum Monatsende (zum Teil zum 15.) gezahlt werden,fordere ich daher, dass das Elterngeld immer zum 30./31. bzw. 1. des Monats zu überweisen
(bzw. auf Antrag zum 15.), damit eine höhere Planungssicherheit für die Eltern gewährleistet werden kann.



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