Energiesteuer - Kein Auslaufen der energiesteuerlichen Begünstigung von Flüssiggas im Rahmen des EnergieStG zum Ende des Jahres 2018

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
90 Unterstützende 90 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

90 Unterstützende 90 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.10.2018, 04:25

Pet 2-18-08-6130-040114 Energiesteuer

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.09.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass die in Deutschland geltende
energiesteuerliche Begünstigung von Flüssiggas (LPG, Autogas) im Rahmen des
Energiesteuergesetzes zum Ende des Jahres 2018 nicht übergangslos ausläuft.

Zur Begründung wird angeführt, Flüssiggas sei wesentlich umweltschonender als
andere Kraftstoffe. Auch wären von einem Auslaufen der energiesteuerlichen
Begünstigung viele Unternehmer im Kleingewerbe und Mittelstand betroffen. Auf die
weitere Begründung in der Petition wird Bezug genommen.

Zu dieser Eingabe liegen weitere Mehrfachpetitionen vor, die wegen des Sach-
zusammenhangs in die parlamentarische Prüfung einbezogen werden.

Die Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Es gab 12 Diskussionsbeiträge und 90 Mitzeichnungen.

Die Petition wurde dem Finanzausschuss, der mit dem Gesetzentwurf der
Bundesregierung "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer-
und des Stromsteuergesetzes", Bundestags-Drucksache 18/11493, 18/11927,
befasst war, zur Stellungnahme gemäß § 109 der Geschäftsordnung des Deutschen
Bundestages vorgelegt. Der Finanzausschuss hat die Forderung des Petenten
insoweit unterstützt, als die Steuerbegünstigung für Flüssiggas, das als Kraftstoff
verwendet wird, über das Jahr 2018 hinaus verlängert wird. Die Begünstigung wird
über die Jahre 2019 bis 2022 um jeweils 20% abgeschmolzen. Ab dem Jahr 2023 ist
der reguläre Steuersatz 409 Euro je 1.000 Kilogramm Flüssiggas anzuwenden.
Der Petitionsausschuss betont die Notwendigkeit der Reduktion der
Autoverkehrsemissionen. Die weitere steuerliche Begünstigung von Flüssiggas ist
dazu ein Beitrag, auch wenn nicht verkannt werden soll, dass die Energieeffizienz
von Flüssiggas niedriger ist als die von Erdgas.

Die vom Finanzausschuss des Deutschen Bundestages empfohlene Verlängerung
der Steuerbegünstigung ist inzwischen auch vom Deutschen Bundestag beschlossen
worden.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss das Verfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen wurde.

Begründung (PDF)


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