Περιοχή: Γερμανία

Energieversorgung - Verbot von unnötigem, verschwenderischen Energieverbrauch

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag
124 Υποστηρικτικό 124 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

124 Υποστηρικτικό 124 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2012
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

18/11/2015, 4:16 μ.μ.

Pet 2-17-18-7511-041970Energieversorgung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent fordert aus Gründen des Klima- und Umweltschutzes, den
verschwenderischen Verbrauch von Energie gesetzlich zu untersagen und
ordnungsrechtlich zu verfolgen.
Die Eingabe führt im Einzelnen auf, dass private Flugfernreisen, die Nutzung von
Kraftfahrzeugen mit deutlich überdurchschnittlichem Kraftstoffverbrauch sowie
mangelhaft isolierte Kühlanlagen oder ineffektive Beleuchtungen beispielhaft für den
verschwenderischen Energieverbrauch der heutigen Gesellschaft angeführt werden
könnten.
Vor diesem Hintergrund fordert die Petition, für die Zeit der gesellschaftlichen
Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, den Verbrauch von Energie deutlich zu
begrenzen bzw. zu untersagen, soweit der Energieverbrauch offenbar vermeidbar ist.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin für die Mitzeichnung 124 Unterstützer fand und
108 Diskussionsbeiträge auf der Internetseite des Petitionsausschusses bewirkt hat.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass der Deutsche Bundestag am 30. Juni
2011 zahlreiche Beschlüsse für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare
Energieversorgung in Deutschland gefasst und damit die Energiewende eingeleitet
hat. Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der
Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wurde festgelegt, dass der Anteil der
Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien kontinuierlich weiter erhöht werden soll
und bis zum Jahr 2020 auf mindestens 35 Prozent, bis zum Jahr 2030 auf
mindestens 50 Prozent, bis zum Jahr 2040 auf mindestens 65 Prozent und bis zum
Jahr 2050 auf mindestens 80 Prozent steigen soll. Weiterhin hat der Deutsche
Bundestag mit dem Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und
Klimafonds" gesetzlich festgeschrieben, dass ab dem Jahr 2012 alle Einnahmen aus
dem Emissionshandel für den beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie, die
Förderung einer umweltschonenden, zuverlässigen und bezahlbaren
Energieversorgung und für Maßnahmen des internationalen Klima- und
Umweltschutzes zugeführt werden sollen. Zudem wurde im Rahmen des Energie-
und Klimafonds ein Energieeffizienzfonds eingerichtet, aus dem auch Programme
und wirtschaftliche Anreize zur Steigerung der Energieeffizienz im Strombereich
finanziert werden sollen.
Soweit die Petition Maßnahmen zur Begrenzung des Stromverbrauchs von
Produkten anspricht, weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass derartige
Maßnahmen den Regeln des europäischen Binnenmarktes unterliegen und daher
nur gemeinschaftlich auf europäischer Ebene geregelt werden können. Den Rahmen
hierfür bildet die EU-Ökodesign-Richtlinie. Der Petitionsausschuss stellt an dieser
Stelle fest, dass auf europäischer Ebene bereits erhebliche Anstrengungen
unternommen werden, energieeffizientere Produkte verstärkt auf den Markt und zur
Anwendung durch den Endverbraucher zu bringen. In sogenannten
Durchführungsmaßnahmen zu dieser Richtlinie werden an einzelne Produktgruppen
wie Haushalts- und Elektronikprodukte (u.a. Kühlschränke, Fernseher, Lampen,
Geschirrspüler, Klimaanlagen), an energiesparende Techniken (u.a. Vermeidung
oder massive Reduzierung des Stand-By-Stromverbrauchs) und auch an öffentliche
Einrichtungen (u.a. Straßenbeleuchtung, Beleuchtung in Sport- und
Ausbildungseinrichtungen) konkrete Anforderungen an die Mindestenergieeffizienz
gestellt. In Kombination mit der Energieverbrauchskennzeichnung liegt damit
europaweit ein sehr effektives Gesamtkonzept für eine beschleunigte
Marktdurchdringung mit energiesparenden Produkten vor. Der Petitionsausschuss

macht darauf aufmerksam, dass im Rahmen der öffentlichen Beschaffung hohe
Energieeffizienzkriterien als ein wichtiges Kriterium bei der Vergabe öffentlicher
Aufgaben zugrundegelegt werden. In einem ersten Schritt wurde dazu die
Vergabeverordnung entsprechend angepasst. Grundsätzlich sollen Produkte und
Dienstleistungen beschafft werden, die im Hinblick auf ihre Energieeffizienz die
höchsten Leistungsniveaus haben und zur höchsten Effizienzklasse gehören.
Soweit die Petition ein bundesweites pauschales Verbot für "unnötigen"
Energieverbrauch fordert, macht der Petitionsausschuss auf die hiermit
einhergehenden verfassungsrechtlichen Probleme aufmerksam. Derartige Eingriffe in
die europäische Warenverkehrsfreiheit und in den harmonisierten Bereich wären mit
erheblichen europarechtlichen Hürden verbunden. Der Petitionsausschuss gibt an
dieser Stelle zu bedenken, dass der im Jahr 2009 verabschiedete Vertrag von
Lissabon mit Artikel 194 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
eine spezifische Rechtsgrundlage im Energiebereich geschaffen hat. Diese
Neuerung erlaubt der Europäischen Union, nunmehr auch gezielte und klare
Maßnahmen im Energiebereich zu treffen, um das Funktionieren des Energiemarktes
sicherzustellen und die Energieeffizienz zu fördern. Auf dieser Grundlage haben
Vertreter des Europäischen Parlaments, des Rates und der Europäischen
Kommission sich bereits am 13. Juni 2012 nach monatelangen Verhandlungen auf
eine Energieeffizienz-Richtlinie geeinigt. Die am 4. Oktober 2012 vom Ministerrat der
Europäischen Union mit qualifizierter Mehrheit angenommene Richtlinie bewirkt,
dass Unternehmen und Regierungen in der Europäischen Union erstmals
umfassenden und einheitlichen Vorgaben zum Energiesparen unterworfen werden.
Mit der Richtlinie wird erstmals ein gemeinsamer Maßnahmenrahmen für die
Förderung von Energieeffizienz in der Europäischen Union geschaffen. Ziel soll eine
20-prozentige Einsparung des Energieverbrauchs bis zum Jahr 2020 sein. Zur
Umsetzung der Richtlinie soll die Eigeninitiative von Wirtschaft und privaten
Verbrauchern insbesondere durch Information und gezielte Anreize gestärkt werden.
Da auf nationaler und europäischer Ebene bereits zahlreiche Maßnahmen die
Verringerung des Energieverbauchs und die Erhöhung der Energieeffizienz
unterstützen, vermag der Petitionsausschuss zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen
weitergehenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Sinne des Anliegens zu
erkennen. Eine Umsetzung des Anliegens wäre zudem mit erheblichen
Abgrenzungsschwierigkeiten verbunden, da die Auffassungen, was unter einem
"unnötigen, verschwenderischen Verbrauch von Energie" zu verstehen ist, erheblich

voneinander abweichen. Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen.Begründung (pdf)


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