Energiewirtschaft - Förderung erneuerbarer Energien, Verzinsung des Kapitals der Anlagenbetreiber

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

138 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

138 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Neuigkeiten

29.08.2017, 10:53

Pet 2-17-18-751-034492Energiewirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Die Petition bemängelt, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz zu einer überhöhten
Verzinsung des in erneuerbare Energieträger eingesetzten Kapitals führe. Die
Petition will daher erreichen, dass mit der Einspeisevergütung eine
Eigenkapitalrendite von maximal fünf Prozent erwirtschaftet werden dürfe.
Die Petition bemängelt des Weiteren, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
in die Tarifautonomie eingreife und Stromkunden gegen ihren Willen zur Abnahme
von Strom zwinge, der teurer als herkömmlich erzeugter Strom sei.
Die Petition macht weiterhin auf die Schwierigkeit aufmerksam, den in Zukunft
deutlich zunehmenden Anteil von Strom aus fluktuierenden Quellen in das
Energiesystem zu integrieren.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die mit der Eingabe eingereichten Unterlagen
verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin für die Mitzeichnung 138 Unterstützer fand sowie
37 Diskussionsbeiträge auf der Internet-Seite des Petitionsausschusses bewirkt hat.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss pflichtet der Eingabe dahingehend bei, dass die
Bereitstellung von Strom aus erneuerbaren Quellen derzeit im Mittel tatsächlich noch

teurer ist als Strom aus herkömmlichen, fossil-nuklearen Quellen. Entsprechend
erhöht das EEG die Stromrechnung regulärer Stromkunden im Jahr 2012 um rund
3,6 Cent pro Kilowattstunde. Der Petitionsausschuss gibt an dieser Stelle aber zu
bedenken, dass die Förderung der erneuerbaren Energien in Deutschland nicht
willkürlich erfolgt, sondern sich auf ein ordnungsgemäß verabschiedetes Gesetz
stützt. Seit Jahren belegen zudem Umfragen, dass die ganz überwiegende Mehrheit
der Deutschen nicht nur eindeutig hinter dem Ausbau der erneuerbaren Energien
und dem EEG steht, sondern auch bereit ist, für deren weiteren Ausbau Mehrkosten
in Kauf zu nehmen. Allerdings darf dies nach Dafürhalten des Petitionsausschusses
kein Freibrief für eine ineffiziente Förderpolitik sein, wodurch die Strompreise,
insbesondere bei Privathaushalten sowie bei kleineren und mittleren Unternehmen,
in die Höhe getrieben werden. Vor diesem Hintergrund hat im Kontext der
Energiewende auch das Thema "Kosteneffizienz" einen besonders hohen
Stellenwert. Jüngstes Beispiel hierfür sind die aktuellen, sehr deutlichen
Anpassungen der Fotovoltaik-Förderung, mit der der Deutsche Bundestag auf den
dramatischen Rückgang der Anlagenpreise zu dem Gesetz zur Änderung des
Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zur weiteren Änderung
im Recht der erneuerbaren Energien reagiert hat.
Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang auch, dass sich die
Wirtschaftlichkeit des erneuerbar erzeugten Stromes maßgeblich verbessert, wenn in
einer gesamtwirtschaftlich korrekten Betrachtung auch die Schadens- und
Folgekosten berücksichtigt werden. Diese sind bei den derzeitigen fossil-nuklearen
Energieträgern deutlich höher als im Fall der erneuerbaren Energien. Während
erneuerbare Energien durch technischen Fortschritt im Zeitverlauf tendenziell
preiswerter werden, verteuern sich fossile Energieträger mit zunehmender
Knappheit. Das bedeutet, dass mittel- und insbesondere langfristig erneuerbare
Energien daher sogar das Energiepreisniveau stabilisieren können. Zudem sorgen
sie dafür, dass unsere Volkswirtschaft zunehmend unabhängiger wird von Importen
aus politisch häufig instabilen Ländern.
Soweit die Petition zu Recht auf die Schwierigkeit hinweist, in Zukunft deutlich den
zunehmenden Anteil von Strom aus fluktuierenden Quellen in Energiesysteme zu
integrieren, macht der Petitionsausschuss auf den hohen Stellenwert der Thematik
"System- und Marktintegration erneuerbarer Energien" im Rahmen des
Energiekonzeptes aufmerksam. Dies gilt in besonderer Weise bei der Frage der
Speicherung von Strom aus fluktuierenden Quellen, wie z. B. die Anfang dieses

Jahres angelaufene "Förderinitiative Energiespeicher" belegt. Weitere Informationen
hierzu finden sich u. a. unter
www.bmu.de/energiewende/downloads/doc/48391.php.
Zu der berechtigten Sorge der Petition, dass das EEG zu einer überhöhten
Verzinsung des von Anlagebetreibern eingesetzten Eigenkapitals führen könnte,
stellt der Petitionsausschuss fest, dass insbesondere die Höhe der jeweiligen
Fördersätze im Rahmen des EEG-Erfahrungsberichtes regelmäßig wissenschaftlich
überprüft und ggf. angepasst wird. Grundlage bildet § 65 EEG, der die
Bundesregierung verpflichtet, den Deutschen Bundestag in regelmäßigen Abständen
über die Entwicklung der erneuerbaren Energien in den einzelnen Bereichen zu
unterrichten und entsprechende Handlungsempfehlungen auf Basis der
gesammelten Erfahrungen auszusprechen. Weiterführende Hinweise hierzu
einschließlich die den Kalkulationen für das EEG 2012 zugrunde liegenden
Eigenkapitalverzinsungen sind dem Link www.erneuerbare-ener-
gien.de/erneuerbare_energien/gesetze/eeg/forschungs-vorhaben/doc/47459.php. zu
entnehmen.
Abschließend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass das EEG seit seiner
Verabschiedung im Jahre 2000 wesentlich zum Ausbau der erneuerbaren Energien
in Deutschland beigetragen hat. In über 50 Ländern diente das EEG zudem als
Vorlage für vergleichbare Regelungen. Insoweit ist das EEG eine Erfolgsgeschichte
und hat die in es gesetzten Erwartungen mehr als erfüllt. Gleichwohl erfordert der
weitere dynamische Ausbau der regenerativen Energien in Deutschland eine
Anpassung des EEG. Erste Vorschläge, wie die Debatte über die Neuordnung des
EEG strukturiert und möglichst rasch zu einem gesamtverträglichen Ergebnis geführt
werden könnte, sind seitens des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit (BMU) am 11. Oktober 2012 vorgelegt worden. Die politische
Debatte über die Neuordnung des EEG wurde unter anderem mit dem Ziel
angestoßen, Fehlallokationen durch Überförderung sowie einen überproportionalen
Anstieg der EEG-Umlage innerhalb kurzer Zeit zu vermeiden.
Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss der konkreten Forderung der
Petition, dass mit den Einspeisevergütungen von erneuerbaren Energieträgern eine
maximale Eigenkapitalrendite von fünf Prozent erwirtschaftet werden dürfe, zum
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu entsprechen.
Nach dem Dargelegten empfiehlt der Petitionsausschuss somit, das
Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung (PDF)


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