Region: Tyskland

Energiewirtschaft - Förderung von KWK-Anlagen auch für einen stromgeführten Betriebsmodus gewähren

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag
67 Stödjande 67 i Tyskland

Petitionen har nekats

67 Stödjande 67 i Tyskland

Petitionen har nekats

  1. Startad 2014
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2016-06-10 04:24

Pet 1-18-09-751-013178



Energiewirtschaft



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.06.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweisen entsprochen

worden ist.

Begründung



Mit der Petition wird gefordert, dass die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung-

Anlagen auch für einen stromgeführten Betriebsmodus gewährt wird, sodass sich

erneuerbare Energien und Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen gegenseitig durch

Energiesubstitution ergänzen können.

Zu diesem Thema liegt dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des

Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 67 Mitzeichnungen und

11 Diskussionsbeiträgen vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle

der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass bei hoher

Einspeisung von durch Photovoltaik und Wind erzeugtem Strom ein Überangebot am

Strommarkt entstehe, welches sinkende und teilweise sogar negative Preise zur

Folge habe. Gleichzeitig würden auch Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-

Anlagen) ihre Leistung ins Netz einspeisen, was zu einer weiteren Verschärfung der

Situation führe. Deshalb solle man wärmegeführte KWK-Anlangen abschalten,

sobald der Strompreis unter den Gaspreis falle. Betreiberinnen und Betreiber solcher

Anlagen könnten in dieser Situation den benötigten Strom und die Wärme über

elektrische Heizer aus dem Netz beziehen. Bei der derzeitigen Förderung sei diese

Betriebsweise jedoch nicht möglich, da KWK-Anlagen in einem stromgeführten

Betriebsmodus ihre Förderung verlieren.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von

Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.



Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht

zu der Eingabe darzulegen. Zudem hat der Ausschuss gemäß § 109 Absatz 1 Satz 2

der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT) eine Stellungnahme des

Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages eingeholt, dem

der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

(Bundestagsdrucksachen 18/6419 und 18/6749) vorlag. Der Gesetzentwurf dient der

Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) und verfolgt das Ziel,

den Anteil von Kraft-Wärme-Kopplung-Strom an der Stromerzeugung, sowie die

Effizienz im Bereich der Strom- und Wärmeerzeugung zu steigern. Mit der

Novellierung des KWKG sollen Perspektiven für Erhalt und Ausbau der KWK

verbessert, die Umstellung von Kohle auf Gas gezielt gefördert und Kohärenz mit

anderen Zielen und Maßnahmen der Energiewende hergestellt werden. Außerdem

lagen dem Ausschuss je ein Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE. und der

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksachen 18/6919 und

18/6922) zu dem Gesetzentwurf vor. Alle Drucksachen sowie die dazugehörigen

Protokolle der Plenardebatten des Deutschen Bundestages (Bundestags-

Drucksachen 18/134 und 18/143) können unter www.bundestag.de eingesehen

werden.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der

seitens der Bundesregierung und der des Wirtschaftsausschusses angeführten

Gesichtspunkte wie folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass der Einsatz verschiedener

Stromerzeugungsanlagen (sog. Dispatch oder Kraftwerkseinsatzplanung =

Einsatzplanung von Kraftwerken durch den Kraftwerksbetreiber) im liberalisierten

Strommarkt grundsätzlich über den Wettbewerb, als über Angebot und Nachfrage

und den damit einhergehenden Preis bestimmt wird. Im Interesse der

Verbraucherinnen und Verbrauchen, wird die Stromnachfrage von der

kostengünstigsten Mischung an Erzeugern gedeckt.

Durch die jüngste Novelle des KWKG dient der Neuregelung des Gesetzes und

verfolgt das Ziel, den Anteil von Kraft-Wärme-Kopplung-Strom an der

Stromerzeugung, sowie die Effizienz im Bereich der Strom- und Wärmeerzeugung zu

steigern. Mit der Novellierung sollen Perspektiven für Erhalt und Ausbau der KWK

verbessert, die Umstellung von Kohle auf Gas gezielt gefördert und Kohärenz mit

anderen Zielen und Maßnahmen der Energiewende hergestellt werden.



Die Novelle des KWKG wurde sowohl im Deutschen Bundestag als auch im

Bundesrat im Dezember 2015 verabschiedet und ist zum 1. Januar 2016 in Kraft

getreten. Das EU-Beihilfeverfahren soll zeitnah im Jahr 2016 abgeschlossen werden.

Mit der Novelle werden insbesondere die folgenden Ziele verfolgt:

Für die Erreichung der Klimaziele wird gezielt die besonders CO2-arme Erzeugung

durch Gas-KWK unterstützt. KWK-Anlagen sollen auf diese Weise

Emissionsminderungen von 4 Millionen Tonnen CO2 erbringen und damit einen

wichtigen Beitrag zur Erreichung des 40%-Einsparziels bis 2020 leisten.

Durch eine Verbesserung der Förderung für Wärmespeicher, Fokussierung der

Förderung auf den in das öffentliche Netz eingespeisten KWK-Strom, die Einführung

einer verpflichtenden Direktvermarktung und weitere Maßnahmen können KWK

flexibler auf die fluktuierende Einspeisung von erneuerbaren Energien reagieren.

Der Förderrahmen für KWK wird bis 2022 verlängert, das Ausbauziel wird präzisiert

und längerfristig gefasst (110 TWh KWK-Strom in 2020 und 120 TWh KWK-Strom in

2025), die Planungssicherheit wird demnach erhöht.

Außerdem wird das Fördervolumen auf 1,5 Mrd. Euro pro Jahr verdoppelt.

Die Novelle basiert insbesondere auf den Ergebnissen der Evaluation des KWKG,

die im Oktober 2014 vorgelegt wurde. Die Studie im Auftrag des BMWi, die auch mit

der Branche konsultiert wurde, untersucht die Rolle von KWK im künftigen Wärme-

und Strommarkt und stellt eine Kosten-Nutzen-Analyse von KWK im Vergleich zu

anderen Technologien vor. Das Gutachten steht auf der Internetseite des BMWi zum

Download zur Verfügung.

Der Ausschuss weist darauf hin, dass mit der Novelle des KWKG dem mit der

Petition vorgetragenen Anliegen teilweise Rechnung getragen wurde. Die

Ausrichtung auch des Förderrahmens auf einen möglichst flexiblen Anlagenbetrieb

war ein wichtiger Aspekt im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens. Hierzu wurde

insbesondere die Aussetzung der Förderung bei negativen Preisen (siehe § 7 Absatz

8 KWKG) in das Gesetz aufgenommen. Zudem wurde die Förderung für

Wärmespeicher, die wegen der Möglichkeit zur Zwischenspeicherung der Wärme in

besonderer Weise zu einem flexiblen KWK-Betrieb beitragen, erneut verbessert.

Vor dem Hintergrund seiner Ausführungen empfiehlt der Petitionsausschuss, das

Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden

ist.

Begründung (pdf)


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