10. 06. 2016. 04:24
Pet 1-18-09-751-013178
Energiewirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.06.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweisen entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung-
Anlagen auch für einen stromgeführten Betriebsmodus gewährt wird, sodass sich
erneuerbare Energien und Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen gegenseitig durch
Energiesubstitution ergänzen können.
Zu diesem Thema liegt dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 67 Mitzeichnungen und
11 Diskussionsbeiträgen vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle
der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass bei hoher
Einspeisung von durch Photovoltaik und Wind erzeugtem Strom ein Überangebot am
Strommarkt entstehe, welches sinkende und teilweise sogar negative Preise zur
Folge habe. Gleichzeitig würden auch Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-
Anlagen) ihre Leistung ins Netz einspeisen, was zu einer weiteren Verschärfung der
Situation führe. Deshalb solle man wärmegeführte KWK-Anlangen abschalten,
sobald der Strompreis unter den Gaspreis falle. Betreiberinnen und Betreiber solcher
Anlagen könnten in dieser Situation den benötigten Strom und die Wärme über
elektrische Heizer aus dem Netz beziehen. Bei der derzeitigen Förderung sei diese
Betriebsweise jedoch nicht möglich, da KWK-Anlagen in einem stromgeführten
Betriebsmodus ihre Förderung verlieren.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Zudem hat der Ausschuss gemäß § 109 Absatz 1 Satz 2
der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT) eine Stellungnahme des
Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages eingeholt, dem
der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
(Bundestagsdrucksachen 18/6419 und 18/6749) vorlag. Der Gesetzentwurf dient der
Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) und verfolgt das Ziel,
den Anteil von Kraft-Wärme-Kopplung-Strom an der Stromerzeugung, sowie die
Effizienz im Bereich der Strom- und Wärmeerzeugung zu steigern. Mit der
Novellierung des KWKG sollen Perspektiven für Erhalt und Ausbau der KWK
verbessert, die Umstellung von Kohle auf Gas gezielt gefördert und Kohärenz mit
anderen Zielen und Maßnahmen der Energiewende hergestellt werden. Außerdem
lagen dem Ausschuss je ein Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE. und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksachen 18/6919 und
18/6922) zu dem Gesetzentwurf vor. Alle Drucksachen sowie die dazugehörigen
Protokolle der Plenardebatten des Deutschen Bundestages (Bundestags-
Drucksachen 18/134 und 18/143) können unter www.bundestag.de eingesehen
werden.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der
seitens der Bundesregierung und der des Wirtschaftsausschusses angeführten
Gesichtspunkte wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass der Einsatz verschiedener
Stromerzeugungsanlagen (sog. Dispatch oder Kraftwerkseinsatzplanung =
Einsatzplanung von Kraftwerken durch den Kraftwerksbetreiber) im liberalisierten
Strommarkt grundsätzlich über den Wettbewerb, als über Angebot und Nachfrage
und den damit einhergehenden Preis bestimmt wird. Im Interesse der
Verbraucherinnen und Verbrauchen, wird die Stromnachfrage von der
kostengünstigsten Mischung an Erzeugern gedeckt.
Durch die jüngste Novelle des KWKG dient der Neuregelung des Gesetzes und
verfolgt das Ziel, den Anteil von Kraft-Wärme-Kopplung-Strom an der
Stromerzeugung, sowie die Effizienz im Bereich der Strom- und Wärmeerzeugung zu
steigern. Mit der Novellierung sollen Perspektiven für Erhalt und Ausbau der KWK
verbessert, die Umstellung von Kohle auf Gas gezielt gefördert und Kohärenz mit
anderen Zielen und Maßnahmen der Energiewende hergestellt werden.
Die Novelle des KWKG wurde sowohl im Deutschen Bundestag als auch im
Bundesrat im Dezember 2015 verabschiedet und ist zum 1. Januar 2016 in Kraft
getreten. Das EU-Beihilfeverfahren soll zeitnah im Jahr 2016 abgeschlossen werden.
Mit der Novelle werden insbesondere die folgenden Ziele verfolgt:
Für die Erreichung der Klimaziele wird gezielt die besonders CO2-arme Erzeugung
durch Gas-KWK unterstützt. KWK-Anlagen sollen auf diese Weise
Emissionsminderungen von 4 Millionen Tonnen CO2 erbringen und damit einen
wichtigen Beitrag zur Erreichung des 40%-Einsparziels bis 2020 leisten.
Durch eine Verbesserung der Förderung für Wärmespeicher, Fokussierung der
Förderung auf den in das öffentliche Netz eingespeisten KWK-Strom, die Einführung
einer verpflichtenden Direktvermarktung und weitere Maßnahmen können KWK
flexibler auf die fluktuierende Einspeisung von erneuerbaren Energien reagieren.
Der Förderrahmen für KWK wird bis 2022 verlängert, das Ausbauziel wird präzisiert
und längerfristig gefasst (110 TWh KWK-Strom in 2020 und 120 TWh KWK-Strom in
2025), die Planungssicherheit wird demnach erhöht.
Außerdem wird das Fördervolumen auf 1,5 Mrd. Euro pro Jahr verdoppelt.
Die Novelle basiert insbesondere auf den Ergebnissen der Evaluation des KWKG,
die im Oktober 2014 vorgelegt wurde. Die Studie im Auftrag des BMWi, die auch mit
der Branche konsultiert wurde, untersucht die Rolle von KWK im künftigen Wärme-
und Strommarkt und stellt eine Kosten-Nutzen-Analyse von KWK im Vergleich zu
anderen Technologien vor. Das Gutachten steht auf der Internetseite des BMWi zum
Download zur Verfügung.
Der Ausschuss weist darauf hin, dass mit der Novelle des KWKG dem mit der
Petition vorgetragenen Anliegen teilweise Rechnung getragen wurde. Die
Ausrichtung auch des Förderrahmens auf einen möglichst flexiblen Anlagenbetrieb
war ein wichtiger Aspekt im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens. Hierzu wurde
insbesondere die Aussetzung der Förderung bei negativen Preisen (siehe § 7 Absatz
8 KWKG) in das Gesetz aufgenommen. Zudem wurde die Förderung für
Wärmespeicher, die wegen der Möglichkeit zur Zwischenspeicherung der Wärme in
besonderer Weise zu einem flexiblen KWK-Betrieb beitragen, erneut verbessert.
Vor dem Hintergrund seiner Ausführungen empfiehlt der Petitionsausschuss, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden
ist.
Begründung (pdf)