Energiewirtschaft - Parlamentarischer Beauftragter für die Energiewende

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

465 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

465 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Neuigkeiten

29.08.2017, 10:50

Pet 2-17-18-751-030694Energiewirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, einen "Parlamentarischen Beauftragten" für die
Energiewende einzusetzen sowie "ein Nationales Forum Energiewende"
einzuberufen.
Die Eingabe führt aus, dass die Ethik-Kommission "Sichere Energieversorgung" in
ihrem Abschlussbericht vom 30.05.2011 u. a. vorschlägt, das Amt eines
unabhängigen Parlamentarischen Beauftragten für die Energiewende beim
Deutschen Bundestag einzurichten und ein Nationales Forum Energiewende zu
schaffen. Das Nationale Forum Energiewende solle anhand von öffentlichen
Veranstaltungen und Bürgerdialogen den öffentlichen Diskurs zur Energiewende
institutionalisieren. Anlass zu diesen Vorschlägen der Ethik-Kommission seien die
besonderen Herausforderungen der Energiewende hinsichtlich eines konsequenten
Monitorings und eines umfassenden Projektmanagements.
Um den jetzigen Zustand einer fossil-atomaren Energieversorgung sobald als
möglich zu beenden, müsse eine 100%ige Stromversorgung aus erneuerbaren
Energien innerhalb von elf Jahren angestrebt werden.
Die Petition führt aus, dass die durch erneuerbare Energien erzeugte Stromleistung
tagesaktuell teilweise größer sei als der von mehrere Kernkraftwerke gemeinsam
produzierte Strom.
Im Interesse eines zunehmend aus erneuerbaren Energien gewonnenen und
zugleich dezentral erzeugten Stroms sowie zur Vermeidung unnötiger
Energieimporte spricht sich die Petition dafür aus, den bislang von der

Bundesregierung nicht umgesetzten Vorschlag der Ethik-Kommission in Bezug auf
die Einrichtung eines Nationalen Forums Energiewende und die Schaffung eines
Parlamentarischen Beauftragten für die Energiewende sobald als möglich
umzusetzen.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin für die Mitzeichnung 465 Unterstützer fand sowie auf der Internet-
Seite des Petitionsausschusses 48 Diskussionsbeiträge bewirkt hat.
Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen eine Stellungnahme des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
angefordert. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich auf dieser
Grundlage nunmehr wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Umsetzung der Energiewende
gegenwärtig eine der politischen Kernaufgaben darstellt, die durch eine gemeinsame
Anstrengung aller Akteure zu bewältigen ist. Vor diesem Hintergrund begrüßt der
Petitionsausschuss, dass das BMU und das Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie (BMWi) mit anderen betroffenen Ressorts unter Einbeziehung von
Wirtschaft, Wissenschaft, Bürgern und Verbänden zur Bewältigung dieser Aufgaben
eng zusammenarbeiten. Hierzu gehört auch die Einrichtung des Kraftwerksforums
und der Netzplattform, in der die zivilgesellschaftlichen Akteure im engen Kontakt mit
Wirtschaft, Gesellschaft und Politik Lösungen für den Umbau der deutschen
Energieinfrastrukturen und -netze erarbeiten und konkrete Vorschläge entwickeln.
Des Weiteren begrüßt der Petitionsausschuss, dass die Bundesregierung am
20.10.2011 den Monitoring-Prozess "Energie der Zukunft" beschlossen und
festgelegt hat, wonach das Bundeswirtschaftsministerium und das
Bundesumweltministerium unter Einbeziehung der anderen betroffenen Ressorts
jährlich einen faktenbasierten Monitoring-Bericht und alle drei Jahre einen
umfassenden Fortschrittsbericht vorlegen. Die Berichte werden jeweils nach
Beschlussfassung im Kabinett dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Zusätzlich wird
der externe Sachverstand der Zivilgesellschaft durch eine Kommission aus vier
Energieexperten hinzugezogen, die zur Begleitung des Monitoring-Prozesses eine
Stellungnahme verfassen.

Weiterhin stellt der Petitionsausschuss fest, dass nicht nur der zügige Ausbau des
Anteils erneuerbarer Energien an der Stromversorgung, sondern auch der optimale
wirtschaftliche Einsatz kommerzieller Kraftwerke und der verstärkte
grenzüberschreitende Stromhandel den raschen Ausbau des Höchstspannungs-
Übertragungswertes in Deutschland dringend erforderlich werden lassen. Zur
Integration erneuerbarer Energien zeichnet sich hierbei in den Verteilnetzen ein
erheblicher Ausbau- und Erneuerungsbedarf ab. Der Petitionsausschuss begrüßt
daher, dass mit dem vom Bundesrat am 08.07.2011 gebilligten Energiepaket auch
das Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus
Elektrizitätswerke (NABEG) verabschiedet wurde. Dieses enthält zahlreiche
Elemente, damit die notwendigen Verfahren auf Bundes- und Landesebene für die
zuständigen Behörden vereinfacht und beschleunigt werden können, ohne die
Interessen und Rechte der Betroffenen zu beschneiden.
Angesichts der im Jahr 2011 umfangreich verabschiedeten gesetzgeberischen
Maßnahmen, die zur Herbeiführung der Energiewende auch in erheblichem Maße
auf den Überlegungen der Ethik-Kommission basieren, vermag der
Petitionsausschuss nach den vorherigen Darlegungen nicht in Aussicht zu stellen,
weitergehenden Forderungen der Ethik-Kommission nach einem „Parlamentarischen
Beauftragten“ und einem „Nationalen Forum Energiewende“ zu entsprechen. Er
empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden kann.

Begründung (PDF)


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