Entwicklungshilfe - Keine Zahlung von Entwicklungshilfe bei Menschenrechtsverstößen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

543 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

543 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Neuigkeiten

29.08.2017, 10:50

Pet 4-17-23-743-029847Entwicklungshilfe
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.02.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass die Zahlungen von Entwicklungshilfe in den
Staaten verringert, ggf. ganz eingestellt werden kann, wo das Verfolgen, Inhaftieren,
gar Ermorden von homosexuellen Menschen von einem breiten gesellschaftlichen
Konsens getragen wird und sich ein hoher Anteil der Zivilbevölkerung daran selbst
beteiligt. Auch das Selektieren (Töten) von Neugeborenen aufgrund des Geschlechts
und die Genitalverstümmelung wird dazugezählt.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass es nicht hinzunehmen
sei, dass Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihres Geschlechts
Leid zugefügt würde.
Der Petent verspricht sich von einer Ankündigung oder tatsächlichen Kürzung der
Entwicklungshilfe in den betroffenen Ländern ein Umdenken in den kulturell-
religiösen Traditionen. Das eingesparte Geld könnte für Organisationen eingesetzt
werden, die sich für Betroffene einsetzen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 543 Mitzeichnern unterstützt.
Außerdem gingen 122 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat zu der Eingabe eine Stellungnahme des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
eingeholt. Unter Einbeziehung der vorliegenden Stellungnahme lässt sich das
Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt zusammenfassen:

Wie das BMZ sachlich und rechtlich zutreffend ausführt, hat die Staatengemeinschaft
mit der Verabschiedung der Millenniumserklärung im Jahr 2000 einen weltweiten
Konsens über die wesentlichen Herausforderungen auf dem Weg aus Armut,
Unterentwicklung und Bedrohung der Umwelt erzielt. Alle Länder haben sich
verpflichtet, „den vollen Schutz und die Förderung der bürgerlichen, politischen,
wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte für alle (…) zu gewährleisten“ und in
allen Ländern entsprechende Rahmenbedingungen zu stärken. Die Bundesregierung
ist in ihrer Entwicklungspolitik zudem an weitere internationale Übereinkommen und
politische Vereinbarungen zum Menschenrechtsschutz im Rahmen der Vereinten
Nationen gebunden, welche sie aktiv mitgestaltet hat.
In Übereinstimmung mit diesen internationalen Vereinbarungen hat sich die deutsche
Entwicklungspolitik seit 2004 zur systematischen Verankerung der Menschenrechte
in ihrer Entwicklungszusammenarbeit verpflichtet. Menschenrechte sind
Voraussetzung für ein Leben in Würde und Freiheit. Sie haben Priorität der
deutschen Bundesregierung und sind Leitprinzip deutscher Entwicklungspolitik. Das
BMZ hat daher im Mai 2011 erstmals ein verbindliches Konzept „Menschenrechte in
der deutschen Entwicklungspolitik“ vorgelegt.
Für die Bundesregierung sind Menschenrechte und gute Regierungsführung,
einschließlich einer entwicklungsorientierten Regierungspolitik, wichtige
Voraussetzungen für die bilaterale deutsche Entwicklungszusammenarbeit. Daher
trifft die Bundesregierung die Entscheidung darüber, ob und wie mit einzelnen
Ländern zusammengearbeitet wird, unter anderem auf Grundlage einer jährlichen
Einschätzung der Regierungsführung in den Kooperationsländern. Wichtige Kriterien
bei der Beurteilung sind hierbei die Menschenrechtslage, die Armutsorientierung und
die Achtung demokratischer und rechtsstaatlicher Mindeststandards. Daher gibt es
mit Ländern mit extremen Menschenrechtsproblemen, wie zum Beispiel Nordkorea,
Somalia oder Simbabwe, keine staatliche Entwicklungszusammenarbeit. Bei einer
Verschlechterung der Menschenrechtslage in Kooperationsländern der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit wird dies mit den jeweiligen Regierungen
angesprochen und wirksame Maßnahmen gegen Menschenrechtsverletzungen
eingefordert. Falls erforderlich, werden Art und Umfang der
Entwicklungszusammenarbeit entsprechend angepasst. In Ländern, in denen
Menschenrechte von staatlicher Seite massiv verletzt werden, wird dafür gesorgt,
dass keine Entwicklungshilfegelder in das Staatsbudget dieser Länder gehen. Um
Menschenrechte auf anderer Ebene zu fördern, setzt das BMZ in diesen Fällen

alternative Instrumente ein, wie z.B. Förderung der Zivilgesellschaft oder humanitäre
Hilfe durch internationale Organisationen. Auch bei Krisen, Konflikten und
Naturkatastrophen gilt, dass die Linderung der größten Not der Bevölkerung im
Vordergrund von Hilfsmaßnahmen steht.
Die Bundesregierung unterstützt Kooperationsländer bei der Umsetzung der
internationalen Menschenrechtsverträge. So werden gezielt gesetzliche
Rahmenbedingungen sowie Strukturen, Verfahren und Organisationen in den
Ländern gefördert, die der Umsetzung und Überwachung der Menschenrechte
dienen. Deutsche Entwicklungspolitik fördert dabei sowohl spezifische
Menschenrechtsvorhaben als auch die Querschnittsverankerung der
Menschenrechte in allen entwicklungspolitischen Schwerpunkten und Sektoren (z. B.
Gesundheit, Bildung). Spezifische Menschenrechtsvorhaben bestehen z. B. in
Uganda zur Menschenrechtsförderung oder in verschiedenen afrikanischen Ländern
zur nachhaltigen Beendigung weiblicher Genitalverstümmlung. In zahlreichen
Ländern fördert deutsche Entwicklungspolitik zivilgesellschaftliche Organisationen,
die sich für die Rechte diskriminierter Gruppen einsetzen und ihre Regierungen in die
Pflicht nehmen und damit einen wichtigen Beitrag zu verbesserter
Regierungsführung und Offenlegung bzw. Unterbindung von
Menschenrechtsverletzungen leisten. Dies befördert auch den gesellschaftlichen
Dialog in Hinblick auf an Menschenrechten orientierten Werten.
Nach Ansicht des Petitionsausschusses sind Fortschritte bei Menschenrechtsschutz
und guter Regierungsführung wichtige Kriterien für Art und Umfang deutscher
Entwicklungszusammenarbeit; gleichzeitig sind Achtung, Schutz und Gewährleistung
von Menschenrechten und gute Regierungsführung auch Ziele von spezifischen
Fördermaßnahmen. Er befürwortet, dass die Bundesregierung zu den im Rahmen
dieser Aufgabe eingegangenen internationalen Verpflichtungen steht und die
Kooperationsländer im Prozess der Umsetzung unterstützt.
Darüber hinaus sieht er hinsichtlich des Vorbringens des Petenten keine
Veranlassung zum Tätigwerden.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen des Petenten nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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49 %
245 Unterschriften
77 Tage verbleibend

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