Bildung

Erhalt der Grundschule Rödlitz - das Hortgebäude muss endlich gebaut werden!

Petition richtet sich an
Stadt Lichtenstein, Bürgermeister Jochen Fankhänel
1.239 Unterstützende 737 in Lichtenstein/Sa.
216% von 340 für Quorum
1.239 Unterstützende 737 in Lichtenstein/Sa.
216% von 340 für Quorum
  1. Gestartet 15.02.2024
  2. Sammlung noch 5 Tage
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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25.03.2024, 23:09

Einladung an alle Stadträte der Stadt Lichtenstein zur Besichtigung der Grundschule Rödlitz

Erlaubt man sich ein Urteil und stimmt in einem Beschluss ab, sollte man es selbst gesehen haben!

Sehr geehrte Stadträte,

hiermit laden wir Sie alle recht herzlich am 16.04.2024 um 18:00 Uhr zur Besichtigung der Grundschule in Rödlitz ein. Die Grundschule ist eine der beiden öffentlichen Schulen der Stadt Lichtenstein.

Wir möchten im Rahmen der Einladung nochmals darauf hinweisen, dass es nicht nur die Grundschule für Kinder der Orte Rödlitz und Heinrichsort ist. Es ist eine der beiden öffentlichen Grundschulen der Stadt Lichtenstein, die laut Schulnetzplanung ihre Berechtigung ebenso wie die Kleist-Grundschule hat. Die Berechtigung bezieht sich auch auf den Zustand der Schule!

Mit dem Stadtratsbeschluss im Juni 2011 wurde die alte Satzung zur Bildung von Schulbezirken aufgehoben. Somit konnten ab dem Schuljahr 2011/12 die Eltern selbst wählen, an welcher Grundschule sie ihr Kind anmelden.

Zur Stadtratssitzung und in der letzten Ortschaftsratssitzung in Rödlitz wurde durch Verantwortliche der Stadt folgendes zur Schulanmeldung 2024/25 geäußert: 11 Schüler aus Rödlitz und 6 Schüler aus Heinrichsort seien angemeldet. Um 23 zu erreichen, würde man mit Kindern aus Lichtenstein auffüllen, wie die Stadt es fälschlicherweise nennt. Die Grundschule Rödlitz hat seit vielen Jahren immer sehr viele Anmeldungen. Zu keiner Zeit musste mit Kindern aus „Lichtenstein aufgefüllt werden“.

Im Gegenteil: waren es zu viele Kinder für eine Klasse 1, wurden Kinder in die Kleistgrundschule umgeleitet.

Es wurde bereits mehrfach festgestellt, Schule (Bildung) ist Pflichtaufgabe der Stadt und diese muss an beiden öffentlichen Grundschulen erfüllt werden.

Kommen Sie alle dieser Pflicht nach und sorgen jetzt endlich für entsprechende Veränderung in der Grundschule in Rödlitz! Die Möglichkeiten sind da! Nutzen Sie diese!

Gern können Sie auch alle Neuigkeiten und den aktuellen Stand der Petition „Erhalt der Grundschule Rödlitz – das Hortgebäude muss endlich gebaut werden!“ verfolgen



13.03.2024, 15:31

Liebe Unterstützende,
heute ist es an der Zeit, euch allen zu danken:
allen, die mit Unterschriften unterstützen, Listen auslegen, zum Fototermin an der Schule und später zur Ortschaftsratssitzung in Rödlitz am letzten Dienstag (05.03.2024) da waren und natürlich all denen, die mit ihren Fragen, Wortbeiträgen und Diskussionen zur Ortschaftsratssitzung auf die Dringlichkeit der Verbesserung der Bedingungen aufmerksam gemacht haben.
Nach dem Start der Petition „Erhalt der Grundschule Rödlitz – ein Hortgebäude muss endlich gebaut werden“ erreichten uns viele Fragen, Gespräche und Unterstützungsangebote.
Für alle ist klar: Die Grundschule benötigt dringend mehr Platz, ein seit vielen Jahren versprochener Anbau muss endlich mit oder ohne Fördergelder realisiert werden. Die bisherigen Bauanträge beziehen sich auf eine Gesamtplanung, die nur wenig Aussicht auf eine volle Fördersumme hat. Auch Frau Tischer vom Planungsbüro bestätigte neben vielen Erläuterungen zur Ortschaftsratssitzung, dass oft große Städte diese hohen Fördersummen erhalten. Wieso wurden die Anträge auch nach schriftlichen Hinweisen des Kultusministeriums nicht geändert und gegebenenfalls „förderrichtlinienfähig“ angepasst? Eine Frage auch zur Sitzung.
Der Bürgermeister Jochen Fankhänel stellt dem Grundschulstandort Rödlitz eine Bestandsgarantie aus und äußert in der Ortschaftsratssitzung, dass er die Schule in keiner Weise in Gefahr sehe.
ABER: Es bestehen grundsätzliche Anforderungen und Mindeststandards an Schulen, den Unterricht und die Betreuung im Hort.
Mindeststandards sind keine Empfehlungen. Es bestehen Ausnahmegenehmigungen - diese wurden durch den Schulleiter auf konkrete Nachfrage des Ortvorstehers Herrn Weißpflug bestätigt - und diese haben Gründe, die eindeutig in den zu wenig vorhandenen Räumen der Grundschule zu sehen sind.
Eine kurze Erläuterung zum Verständnis:
Differenzierte Förderung von Kindern im Unterricht im Allgemeinen und im Anfangsunterricht im Besonderen kann und sollte nicht nur im gesamten Klassenverband stattfinden, denn jedes Kind hat das Recht auf individuelle Förderung, die natürlich räumlich getrennt möglich sein muss, ob leistungsstark oder leistungsschwach – Chancengleichheit!!!!
Auch hat laut sächsischer Integrationsverordnung und dem Integrationsgesetz (von 2018) jedes Kind, egal mit welchem Förderbedarf bzw. Förderschwerpunkt ein Recht auf individuelle Förderung, und dies ist nur mit einer Mindestanzahl an Räumen möglich.
Im Weiteren ist Inklusion an allen Schulen, auch Grundschulen (laut Kultusministerkonferenz 2010), ein umfassendes Konzept des menschlichen Zusammenlebens, der gleichberechtigte Zugang zur Bildung sowie das Überwinden von Barrieren.
Hinzu kommen räumliche Anforderungen an eine Mindestanzahl von Horträumen durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales.
Auch der nun gestellte Antrag der Schule zur Förderung im Ganztag (GTA-Antrag) wird durch zu wenige Räume stark eingeschränkt. Förderung im Ganztag bedeutet auch individuelle Förderung aller Kinder (leistungsstark und leistungsschwach) über den gesamten Schultag.
Ein erster Schritt zum Bau ist getan.
Die Stadt sieht die Problematik nun deutlicher. Noch ist nichts sicher!!!
Herr Fankhänel bestätigt, dass gegebenenfalls neu gedacht und anders geplant werden muss. Der Bürgermeister bestätigt, dass im März/April 2024 ein Bescheid als Antwort auf einen Förderantrag zu erwarten ist. Dieser soll abgewartet werden.
Außerdem wird die Stadt zu Anfang April 2024 einen weiteren Förderantrag stellen, wobei das Bescheiddatum nicht klar benannt wurde bzw. ausweichend geantwortet wurde.
Die Frage ist: Warum soll nun gerade bei leeren Fördertöpfen des Landes die Stadt Lichtenstein den Förderzuschlag für dieses weiterhin so hohe Projekt erhalten?
Wie geht es also weiter:
Der Ortschaftsrat stellt den Antrag an den Stadtrat, den Beschluss hinsichtlich des Anbaus an die Grundschule dahingehend zu ändern, dass nun auch mit einer Fördersumme von kleiner als 50% mit dem Bau begonnen werden kann.
Frau Tischer vom Planungsbüro dieSTEG sieht dann auch evtl. die Notwendigkeit, neu zu denken und die Aufgabe für die Planung zu ändern.
Der Bürgermeister Herr Fankhänel äußerte auf Nachfrage durch die Bürgerinitiative, dass der Antrag des Ortschaftsrates Rödlitz zum Beschluss an den Stadtrat aufgrund der „Kurzfristigkeit“ erst am 29.04.2024 auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung kommen kann.

Was muss nun dringend weiter getan werden:

Bitte unterstützt die Petition weiter mit Unterschriften - solltet ihr das noch nicht getan haben.
Schule ist eine Pflichtaufgabe der Stadt und diese muss in unserer Grundschule nun dringend erfüllt werden.
Am Dienstag, dem 29.04.2024 soll diese Petition dem Stadtrat in der Sitzung übergeben werden. Dazu ist es wichtig, dass wir alle sichtbar zur Stadtratssitzung am 29.04.2024 um 18.00 Uhr in das Rathaus der Stadt Lichtenstein kommen und den Antrag des Ortschaftssrates unterstützen.


22.02.2024, 09:46

Wir haben für weitere Informationen eingestellt.


Neuer Petitionstext:

Link zum Elternbrief mit ausführlichen Erläuterungen zu unserem Anliegen. Vielleicht können damit schon einige Nachfragen geklärt werden.

Die Bürgerinitiative zum Erhalt der Grundschule am Standort Rödlitz fordert die Stadt Lichtenstein auf:

  

1.   Den1.   Den Beschluss zur nächsten Stadtratssitzung zu fassen, den geplanten Umbau (Hortanbau) der Grundschule Rödlitz, mit oder ohne Fördermittel, umgehend zu beginnen und gegebenenfalls schrittweise zu realisieren!

2.   Darüber2.   Darüber hinaus soll sich die Stadt Lichtenstein durch Beschlussfassung auch im Rahmen der Schulnetzplanung nochmals außerordentlich für den Erhalt der Grundschule und den Hortanbau aussprechen!



Neues Zeichnungsende: 14.05.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 749 (447 in Lichtenstein/Sa.)


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