31.07.2026, 10:20
Ich habe einige Grammatikfehler korrigiert.
Neue Begründung:
Unsere Bedenken:
1. Mehr Gefahren für Kinder
Vor der Kita Kunterbunt verhindern u.a. gezielt angeordnete Stellplätze schnelles Durchfahren und schaffen gute Sichtbeziehungen. Das gleiche gilt vor dem Spielplatz auf Hinkes Weißhof. Nach den Planungen sollen diese Maßnahmen ersatzlos entfallen.
Kinder müssten zwischen parkenden Fahrzeugen auf die Fahrbahn hervortreten.queren, der Verkehr wird schneller..Nur rund 100 Meter entfernt an der Grundschule besteht aus genau diesem Grund ein absolutes Halteverbot.
2. Straße würde wieder attraktiv für den Durchgangsverkehr
Der Straßenzug wurde als VBB ausgewiesen, um Durchgangsverkehr wirksam zu unterbinden.
In einer Tempo-30-Zone undmit ausdrücklichen Wegfall der Verkehrsberuhigungsmaßnahmen wird diese Strecke wieder als Abkürzung attraktiv[1].
3. Keine ausreichende Begründung
Die Stadt begründet ihre Planung damit, dass der Wiemespfad der Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) nicht entspreche[2].
Diese Begründung überzeugt nicht. Der Verkehrsberuhigte Bereich wurde lange vor Inkrafttreten der VwV-StVO eingerichtet. Zudem werden die deutlich unterschiedlichen baulichen Gegebenheiten innerhalb des Straßenzugs ignoriert[3].
Auch die gemessene sogenannte V85 von 24 km/h rechtfertigt die Aufhebung des VBB nicht. Sie entspricht vielmehr dem durchschnittlichen Geschwindigkeitsniveau aller Verkehrsberuhigten Bereiche in Deutschland[4].
In einer Tempo-30-Zone ohne jegliche Verkehrsberuhigungsmaßnahme wird die V85 vorhersehbar deutlich über 30km/h liegen. Zudem wird ohne verkehrsberuhigende Maßnahmen weniger aufmerksam gefahren.
4. Keine Evidenz für die angenommene Gefahr
Die Verwaltung befürchtet, Autofahrer könnten aufgrund der Gestaltung der Straße nicht ausreichend mit spielenden Kindern rechnen, was ein Unfallrisiko darstellt.
Für diese Annahme sehen wir keine belastbaren Belege[5]. Im Gegenteil: Es entstünden neue Risiken insbesondere im Bereich der Kita, der Turnhallen und des Spielplatzes[6].
Fußnoten:
[1] Im B-Plan waren 1981 nur die Stichstraßen als Verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen. Auf der Quartierstraße, die diese verbindet, etablierte sich Durchgangsverkehr zwischen L475/St Töniser Str. und Lindenallee. Auf Initiative der Anwohner wurde auch die Quartierstraße noch in den 1980ern umgestaltet und Teil des VBB. Der Durchgangsverkehr verschwand. Bei Realisierung der Planungen wird dieser absehbar zurückkehren.
[2] Die VwV-StVO wurde 1998 erlassen. Als Verwaltungsvorschrift bindet sie die Verwaltung bei Maßnahmen auf Basis der StVO, hat aber weder Außen- noch Rückwirkung auf bestehende Maßnahmen.
[3] Zudem ist die gesamte Strecke unterschiedlich gestaltet. Auf Wiemespfad wurde die vor 1981 vorhandene Straße mit hohen Bordsteinen erhalten, auf Germanenstraße und Hinkes Weißhof ist der Bordstein auf Null abgesenkt (niveaugleicher Ausbau gem VwV-StVO). Diese Gestaltung mit Bereichen für den Fußverkehr war noch bis 2008 zulässig.
[4] Wir beziehen uns auf eine Studie der Unfallforscher der Versicherungen (UdV) von 2015, die hier nachzulesen ist. Dort wurden 500 repräsentative Verkehrsberuhigte Bereiche erforscht. Die durchschnittliche V85 lag bei 23km/h bzw. 25km/h ermittelt (Seite 135). Die gemessene V85 ist daher tatsächlich unauffällig.
[5] Die Studie der UdV misst auch die Häufigkeit von schweren Unfällen. In Quartierstraßen mit der Gestaltung vom Wiemespfad wurden in sechs Jahren gar keine Unfälle dokumentiert. In vergleichbaren Straßen mit Mischfläche waren es jedoch ca. 0,3 Unfälle pro Kilometer und Jahr (Seite 93). Das erscheint kontraintuitiv, wird jedoch anhand der Nutzungsanalyse in der Studie plausibel.
[6] Vor Kita und Spielplatz würde durch Wegfall der bisherigen Parkregelungen nicht mehr einzeln und wechselseitig geparkt, was neben der höheren Geschwindigkeit zu weniger aufmerksamer Fahrweise führt und Kinder zwingen wird,zwingt, die Straße zwischen parkenden Fahrzeugen zu queren.
Gegenüber vom Spielplatz mündet ein Stichweg für Fuß- und Radverkehr von der Wohnstraße Wiemeshütte. Von dort kommend queren regelmäßig Kinder die Straße auf Fahrrädern und Rollen, um zum Spielplatz zu gelangen.
Querungshilfen wären in einer Tempo-30-Zone jedoch unzulässig.
Ein weiteres Problem sind die Einmündungen in übergeordnete Straßen. Bislang hat der große Verkehrsberuhigte Bereich vier Einmündungen in das übergeordnete Straßennetz: drei an der St. Töniser Str, einen auf Wiemespfad. Die neuen Planungen würden alle Seitenarme als sparaten VBB ausweisen. Nach der Stude der UdV sind jedoch gerade diese Einmündungen, auch in Tempo-30-Zonen,Einmündungen Unfallschwerpunkte, weil die Vorfahrtregeln oft missachtet oder missverstanden werden. Rund 40% aller Unfälle in Verkehrsberuhigten Bereichen geschehen bei Ein- und Ausfahrt (Seite 105 der Studie).
Die Planungen der Stadt würden von den aktuell vier Einmündungen zwar zwei wegfallen lassen, aber insgesamt acht neue (an den Stichstraße)Stichstraßen) erschaffen, also aus vier UnfallschwerpunkteUnfallschwerpunkten zehn Schwerpunkte machen.
Hier ist die Informationsvorlage der Verwaltung zur Maßnahme.
Neues Zeichnungsende: 14.08.2026
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 99 (91 in Tönisvorst)