12/11/2018 à 11:11
Der Petent wandte sich mit seiner Eingabe gegen die geplante Errichtung einer
Deponie DK 1 im Lavasandtagebau in der Gemeinde Strohn.
Am Ende des Verfahrens teilte die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord mit, dass
nach sorgfältiger Prüfung im Planfeststellungsverfahren der Errichtung und dem Betrieb
einer Deponie der Klasse I die Zulassung versagt wurde. Umfassendere Informationen zu
den Entscheidungsgründen können der Homepage der SGD Nord entnommen werden,
wo die gem. § 21a Abs. 1 Satz 1 der Deponieverordnung erforderliche öffentliche
Bekanntmachung der Entscheidung erfolgt.
Der Petitionsausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz hat in seiner nicht-öffentlichen
Sitzung am 21.08.2018 beschlossen, die Eingabe einvernehmlich zu erledigen.
Begründung (PDF)