2015-05-07 02:24
Hallo liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
nun ist es amtlich. Der Landtag hat entsprechend der Beschlussempfelung des Petitionsausschusses über die Petition 15/04706 entschieden. Die Empfelung war: Der Petition kann nicht abgeholfen werden.
In der Begründung heißt es sinngemäß, dass die reine Hoffnung auf eine zukünftige Besoldung bzw. einen Behilfeanspruch keinen Rechtsanspruch darstellt. Wenn einem nichts zusteht, darf man sich auch nicht ungerecht behandelt fühlen.
Es zeigt sich, dass die Sparziele momentan das höchste Gut im Land sind.
Dennoch vielen herzlichen Dank für eure / Ihre Unterstützung.
Liebe Grüße
Thomas Matscheko