23. 07. 2016. 04:22
Pet 1-18-09-7761-021963Förderungsmaßnahmen für
Existenzgründer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- zu überweisen.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Richtlinien über die Förderung
unternehmerischen Know-hows durch Informations- und Schulungsveranstaltungen
über den 31. Dezember 2015 hinaus verlängert werden.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 426 Mitzeichnungen und
111 Diskussionsbeiträgen sowie mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor,
die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung
unterzogen werden. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf alle
der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) seit ca. 30 Jahren die
Durchführung von Seminaren und Workshops für Existenzgründer sowie kleine und
mittlere Unternehmen (KMU) fördere. Mit geringem Mitteleinsatz könne mit diesem
Programm eine große Breitenwirkung erzielt werden. 2014 seien hierfür
ca. 4 Mio. Euro aufgewendet und damit über 34.000 Existenzgründer und KMU
gefördert worden. Wie eine Erhebung des Jobcenters Osterode am Harz gezeigt habe,
machten sich selbst bei Existenzgründungen aus dem Hartz IV-Bezug heraus im
Anschluss an die Seminare und Workshops 70 Prozent der Teilnehmer selbstständig.
Die Erfolgsquote der Gründer liege bei ca. 90 Prozent. Die Untersuchung belege, dass
staatlich geförderte Gründerseminare und Workshops ein probates Mittel seien,
Gründungsinteressierte mit geringem Mitteleinsatz zum Sprung in die
Selbstständigkeit zu bewegen sowie Jungunternehmern das notwendige
kaufmännische Wissen, z. B. in den Bereichen Controlling, Buchführung und
Marketing, zu vermitteln und damit die Nachhaltigkeit der Gründungen zu stärken.
Sollten die Mittel für die Seminare und Workshops gestrichen werden, hätte dies noch
weniger Gründungen und eine höhere Insolvenzquote zur Folge.
E-Learning und Webplattformen ersetzten nicht das Schulungsprogramm.
Unter Hinweis auf eigene Erfahrungen fordern weitere Petenten ebenfalls die
Weiterführung der Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows durch
Schulungsveranstaltungen und Workshops, da es gerade als Existenzgründer wichtig
sei, sich unabhängig und neutral informieren zu können, durch erfahrene Coaches
Tipps zu erhalten und in steuerlicher Hinsicht beraten zu werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass das BMWi eine
Neuausrichtung der Gründungs- und Mittelstandsberatung vorgenommen und am
21. Juli 2015 Eckpunkte zur Förderung unternehmerischen Know-hows ab 2016
vorgelegt hat. Diese Eckpunkte des BMWi zur Förderung der Gründungs- und
Mittelstandsberatung ab 2016 enthalten die Zusammenführung der bisherigen
Programme Gründercoaching Deutschland, Förderung unternehmerischen
Know-hows durch Unternehmensberatung, Runder Tisch und Turn-Around-Beratung
zu einem einheitlichen Beratungsförderungsprogramm des Bundes ab 2016. Die
Durchführung der neuen Beratungsförderung übernimmt das Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Eckpunkte zur neuen Beratungsförderung
können im Internet unter www.bmwi.de eingesehen werden.
Der Ausschuss hebt hervor, dass diese Änderungen u. a. deshalb vorgenommen
wurden, da sich die Kreditanstalt für Wiederaufbau aus der Beratungsförderung,
insbesondere dem Gründercoaching, zurückzieht und weil in der neuen Strukturfonds-
Förderperiode weniger Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) als bisher zur
Verfügung stehen. Um die Bundes- und ESF-Mittel so effizient wie möglich
einzusetzen, sind die verschiedenen bisherigen Förderungen neu ausgerichtet und
zusammengefasst worden. Schwerpunkt des neuen Konzeptes ist die Stärkung
unternehmerischen Know-hows durch Beratung, da die KMU hierdurch unmittelbar
konkrete Ratschläge für die sie betreffenden unternehmerischen Fragestellungen und
Probleme erhalten. Informationsveranstaltungen und Seminare können im Gegensatz
hierzu nur einen mittelbaren Beitrag zu besseren unternehmerischen Entscheidungen
leisten. Deshalb werden die Bundes- und ESF-Mittel seit 2016 auf die Förderung der
Unternehmensberatung konzentriert, um einem Rückgang des Angebots
vorzubeugen. Bei dieser Entscheidung hat auch eine Rolle gespielt, dass das
Informationsangebot von Wirtschaftsverbänden, Kammern und Ministerien u. a. im
Internet in den letzten Jahren stark zugenommen hat.
Der Petitionsausschuss hat gleichwohl grundsätzlich Verständnis für das Anliegen der
Petenten. Der Ausschuss empfiehlt daher, die Petition der Bundesregierung - dem
BMWi - zu überweisen, um auf das Anliegen der Petition besonders aufmerksam zu
machen.
Der von der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der
Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, ist mehrheitlich abgelehnt
worden.
Begründung (PDF)