Regio: Saksen
Cultuur

Folgt Identitätsraub auf Kunstraub? Wir fordern die Rückbenennung der 143 Dresdner Kunstobjekte.

Petitie is gericht aan
Die Staatlichen Kunstsammlungen (SKD) und das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) vertreten durch Staatsministerin Barbara Klepsch
8.001 Ondersteunend 4.083 in Saksen

De petitie werd geweigerd

8.001 Ondersteunend 4.083 in Saksen

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2021
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

09-07-2023 23:16

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Liebe Mitstreiter,

Sie haben zwar lange nichts von dem aktuellen Bearbeitungsstand der Petition gehört, das bedeutet aber nicht, dass in der Zwischenzeit nichts passiert ist- im Gegenteil:

Der Petitionsausschuss hatte am 6. März 2023 eine zweistündige der Anhörung im Landtag anberaumt. Sicherlich wäre es im Sinne der Petenten gewesen, diese Anhörung öffentlich stattfinden zu lassen, aber dazu konnte sich die Mehrheit des Petitionsausschusses
(www.landtag.sachsen.de/de/parlament/ausschuesse-und-gremien/ausschuss/157)
leider nicht durchringen. (Eine kurze Zusammenfassung der Anhörung finden Sie in der beigefügten E-Mail)
Dennoch war es ein Meilenstein bei der weiteren Bearbeitung unseres Anliegens. Ich war nach der Anhörung zuversichtlich, dass mein Wunsch, zur Ausfertigung eines Gutachtens entsprochen wird. Das Gutachten sollte klären, ob die Umbenennungsaktivitäten der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) rechtlich zulässig waren. Im Kern geht es dabei um die Frage, unterliegt die SKD bei den Umbenennungen dem Sächsischen Verwaltungsorganisationsgesetz
(www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4355-Saechsisches-Verwaltungsorganisationsgesetz#p12)
oder fällt die Umbennung in den Schutzbereich von Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz.

Leider hat sich der Petitionsausschuss bisher noch nicht dafür entscheiden können, dieses Gutachten zu beauftragen. Auch ist in der Sache noch keine Entscheidung getroffen worden.
Das ist sowohl ein gutes als auch ein schlechtes Zeichen.
Gut, weil es zeigt, dass diesem Thema ein erheblicher Stellenwert beigemessen wird, denn immerhin sind weitere Umbenennungen bisher ausgeblieben.
Schlecht, weil die Gefahr besteht, dass die CDU ihre Entscheidung aus Rücksicht auf die bestehende „Afghanistan“-Koalition im Sinne der bereits erfolgten Umbenennungen fällen könnte.
Wäre ich Strategieberater der sächsischen CDU, würde ich ihr im Hinblick auf die 2024 bevorstehende Landtagswahl dringend davon abraten, es sei denn, sie will die AfD in Sachsen zu einem weiteren Stimmenzuwachs verhelfen.
Letztendlich muss das die CDU aber selbst entscheiden, ob sie sich wegen des Koalitionsfriedens einem gemeinsamen Votums mit der AfD widersetzt, um den Preis, dass die Umbenennungen zukünftig noch an Fahrt aufnehmen werden.
Eine Stimmenthaltung der CDU im Petitionsausschuss würde der "Umbenneritis" der SKD auch ein Ende setzen.
Ich hoffe, die sächsische Union ist sich bewusst, für jeden politisch erkauften Kompromiss zahlt man an der Wahlurne auch einen Preis.

Immerhin hat der Sächsische Rechnungshof, in seinem aktuellen Bericht die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden hinsichtlich ihres Selbstverständnisses im Zusammenhang mit dem missglückten Rückkauf des Bruststerns des polnischen Weißen Adler-Ordens deutlich kritisiert.
(www.welt.de/regionales/sachsen/article246126540/Vorwuerfe-gegen-Staatliche-Kunstsammlungen-Dresden.html)

Der Präsident des Sächsischen Rechnungshofes bemängelte: „Dass in den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden es an Verständnis fehlt, Teil der Staatsverwaltung zu sein. Scheinbar ordnet man sich dem Schöngeistigen musealen Bereich zu, aber museale Leidenschaft ersetzt keine Kenntnisse im Verwaltungsorganisationsrecht.“

Quelle: www.mdr.de/nachrichten/sachsen/dresden/dresden-radebeul/gruenes-gewoelbe-kunstsammlungen-kritik-rechnungshof-100.html#Kritik

Sie sehen also, die SKD wird selbst vom Sächsichen Rechnungshof hinsichtlich ihres behördlichen Selbstbildes deutlich kritisiert.

Was können wir nun tun?
Die sächsischen Petenten sollten vielleicht Kontakt mit ihrem CDU-Landtagsabgeordneten oder sofern es diesen nicht gibt, mit dem jeweiligen CDU-Kreisverband aufnehmen. Als Gesprächseinstieg könnte mein als Anlage 2 (nachfolgend im Text bei Anlage 1) beigefügtes Schreiben an den Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen (LfV) dienen.
Daraus geht hervor, dass die Gruppierung, die die ganze Umbenennungsaktion seinerzeit ins Rollen gebracht hat, aus einem sehr zweifelhaften und umstrittenen Umfeld entstammt.
Eine Antwort des Präsidenten des LfV steht noch aus.

Sie sehen, alles ist noch offen, es ist noch nichts entschieden, bleiben wir weiterhin standhaft und starten mit Zuversicht in die Sommerferien.

Beste Grüße


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