11/01/2017 3:22
Pet 3-18-10-788-024882
Forstwirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.12.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent möchte gesetzliche Regelungen erreichen, so dass in der Forstwirtschaft
nur noch Maschinen, Anlagen bzw. Methoden eingesetzt werden, die das Kapillar-
und Pilzgeflechtsystem der Bäume im Wald nicht schädigen, sondern entwickeln.
Er führt aus, dass nach neuesten Erkenntnissen Bäume über das System der
Pilzgeflechte Energiestoffe und Informationen austauschen würden. Dies sei für das
„Gedeihen der Wälder“ von entscheidender Bedeutung und könne durch
unterschiedliche Methoden ermöglicht werden, z. B. durch eine Bewirtschaftung der
Wälder mit Pferden oder evtl. auch mit entsprechenden „Computer-
Robotersystemen“.
Auch seien Anwendungen wie in Kanada und Alaska möglich, wo mittels Helikoptern
die Bäume herausgehoben würden. Eine Anwendung von traditionellen bewährten
Drahthebel- und Kransystemen wäre ebenfalls denkbar.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 86 Mitzeichnende haben
das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Auffassung zu dem Anliegen darzulegen. Die Prüfung des Petitionsausschusses
hatte unter Berücksichtigung der von der Bundesregierung dargestellten Aspekte das
im Folgenden dargestellte Ergebnis:
Deutschland verfügt über 11 Millionen Hektar produktive und leistungsfähige Wälder.
Diese werden bereits seit Generationen nachhaltig forstwirtschaftlich bewirtschaftet.
Die zuverlässige und ortsnahe Rohstoffversorgung ist Grundlage für eine
leistungsfähige und weltweit wettbewerbsfähige Holz- und Papierwirtschaft.
Neben der Produktion des natürlichen Rohstoffes Holz erfüllt der Wald weitere
Funktionen. Er ist Erholungsraum für die Menschen, Lebensraum für Tier- und
Pflanzenarten, Trinkwasserfilter, Kohlenstoffsenke u.v.m. Wie in der Petition
dargestellt wurde, sind wichtige Voraussetzung für den Erhalt und den Aufbau von
arten- und strukturreichen Wäldern gesunde Böden. Bei der Holzernte ist gängige
Praxis, die Befahrung auf wenige Befahrungslinien zu konzentrieren. Es handelt sich
dabei nach den Ausführungen der Bundesregierung um so genannte Rückegassen.
Dies bedeutet, dass keine flächige Befahrung der Wälder mehr stattfindet, so dass
der überwiegende Teil der Waldböden unbelastet bleibt. Darüber hinaus gibt es das
Bestreben, auch auf den Befahrungslinien eine Störung des Bodengefüges so weit
wie möglich zu vermeiden.
Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) das Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V. (KWF)
beauftragt hat, sich intensiv mit diesem wichtigen Thema auseinanderzusetzen und
nach Lösungen zu suchen. Ziel ist es, den Schutz der Böden und damit auch der
Kapillar- und Pilzgeflechtsysteme bei der Holzernte weiter zu verbessern. Der
Petitionsausschuss weist auf die online eingestellten Informationen unter
www.kwf-online.de hin. Das KWF hat so genannte „Thementage“ zu speziellen
Themen eingeführt. Diese finden zwischen den alle vier Jahre stattfindenden großen
KWF-Tagungen statt. Der Bodenschutz beim Forstmaschineneinsatz in der Holzernte
spielt bei diesen Thementagen immer eine herausragende Rolle. Der Einsatz von
Pferden und innovativen Seilkranverfahren wird dort präsentiert, um ihn weiter zu
forcieren.
Weiterhin fördert das BMEL über spezielle Förderprogramme wie den
Waldklimafonds oder das Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe innovative
Entwicklungen und Verfahren zum Schutz der Böden bei der Holzernte.
Informationen sind erhältlich unter www.waldklimafonds.de bzw. www.fnr.de. Die
Bundesregierung hat ausgeführt, dass über diese Förderprogramme Entwicklungen
wie eine spezielle Holzerntemaschine (Portalharvester) oder ein Flachlandseilkran
unterstützt wurden. Diese wurden auf den o.g. Thementagen präsentiert. Zudem gibt
es weitere Fördermöglichkeiten auf Bundes- und Landesebene.
Der Petitionsausschuss hält daher die gesetzlichen Grundlagen zum Schutz der
Waldböden für ausreichend, da über die Förderprogramme gezielt Anreize zur
weiteren Verbesserung des Bodenschutzes gesetzt werden. Er empfiehlt, das
Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung (PDF)