Region: Leipzig
Verkehr

Freie Fahrt für Bus und Bahn

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Burkhard Jung
133 Unterstützende 112 in Leipzig

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

133 Unterstützende 112 in Leipzig

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

03.11.2017, 17:45

Auf Grund von Nachfragen gibt es folgende Klarstellung:

Diese Petition richtet sich nicht gegen Radfahrende und Fußgänger.
Ganz im Gegenteil, vielmehr soll die umweltfreundliche Mobilität gemeinsam ausgebaut werden. Dies geht aber nur, wenn alle an einem Strang ziehen und Nebeneffekte nicht zur Entschleunigung des ÖPNVs führen.


Neuer Petitionstext: Leipzig, eine Stadt mit über 570.000 Einwohnern, Tendenz steigend.
Dieser Einwohnerzuwachs spiegelt sich auch sehr stark im täglichen Verkehrsgeschehen wider.
Langsam aber sicher ist die vorhandene Kapazität des Verkehrswegs "Straße" ausgeschöpft und es kommt immer wieder, gerade im Berufsverkehr, zu starken Stauerscheinungen im Stadtgebiet.
Es ist also wichtig die Menschenmassen effektiv zur Arbeit, in die Stadt oder zu ihren verdienten Freizeitaktivitäten zu befördern. Das Rückgrat hierfür bildet der ÖPNV. Leider wird dies anscheinend von einigen Entscheidungsträgern der Stadt Leipzig nicht so gesehen. Zur Zeit finden umfangreiche Eingriffe in die Verkehrssysteme statt, welche zu erheblichen Behinderungen der Massenverkehrsmittel Bus und Straßenbahn führen. Zum Beispiel werden Radfahrstreifen an Stellen aufgebracht, wodurch Straßenbahnen nun von anderen Kraftfahrzeugen an der Weiterfahrt gehindert werden. Auch die Schaltungen der Lichtsignalanlagen sind an vielen Kreuzungspunkten auf den Rad- und Fußverkehr ausgerichtet. Es werden, um diese Sachlage zu verdeutlichen, Fahrzeuge mit bis zu über 60 Tonnen und 266 Menschen an Bord ausgebremst, um zum Teil vier bis fünf Fußgängern oder Radfahrern den Vortritt zu ermöglichen. Für die Unterstützer der Petition ist Umweltschutz wichtig, nicht umsonst wollen wir eine nachhaltige Mobilität, welche aber nicht mit der jetzigen Verkehrspolitik der Stadt Leipzig vereinbar ist.
**Es wird gefordert:**
- die sofortige Entfernung aller Radfahrstreifen, welche im Konflikt mit den ÖPNV-Verkehrsmitteln stehen
stehen, es sei denn, die Straßenbahn oder der Bus ist an der betreffenden Stelle Pulkführer und der seitliche Sicherheitsabstand wird eingehalten
- Vorrangschaltungen zu Gunsten des ÖPNV an allen Kreuzungen im Stadtgebiet, vor Kraftfahrzeugen des Individualverkehrs als auch Fußgängern und Fahrradfahrern
- Aufbringen von Sperrflächen auf straßengebundenen Bahnkörpern, sofern dies einen Effekt der ÖPNV-Beschleunigung hervorbringt
- effektiveres Arbeiten des Ordnungsamtes, im Bezug auf die Entfernung von Falschparkern im Bereich von Haltestellen und Engstellen


Neue Begründung: Die oben genannten Forderungen bringen nicht nur einen Mehrwert an Umweltschutz, sondern entlasten merklich die überfüllten Straßen in Leipzig.
Eine Straßenbahn oder ein Bus, welcher durch einen effektiven Vorrang beschleunigt wird, ist ebenso schnell wieder weg, wie er erschienen ist und hält den übrigen Verkehr nur minimal auf.
Radwege und Radfahrstreifen sind nicht von Grund auf schlecht, doch sie sollten niemals einem umweltfreundlichen Massenverkehrsmittel entgegen stehen.
Gemeinsame Lösungen sind viel mehr wert, als eine gegenseitige Fahrtbehinderung.
Auch spielt die Sicherheit eine Rolle. Mit Priorisierung der ÖPNV-Verkehrsmittel und der einhergehenden Konfliktbefreiung vieler Verkehrsräume, steigt das Wohlbefinden für Fußgänger und Radfahrer.
Mit den jetzigen Verkehrslösungen der Stadt Leipzig sind Fahrzeiten kaum planbar und Verspätungen die Folge. Alle Mitarbeiter der ansässigen Verkehrsunternehmen, geben jeden Tag ihr Bestes um der steigenden Nachfrage von Mobilität gerecht zu werden. Sie werden aber bei ihrer Arbeit direkt und indirekt durch die vorherrschenden Verkehrslösungen der Stadt Leipzig, hauptsächlich bezogen auf den Radverkehr, behindert.
**Was sagen geltende Regelungen?**
BOStrab: § 20 Satz 3: "An anderen Bahnübergängen oder an Kreuzungen im Bereich straßenbündiger Bahnkörper ist darauf hinzuwirken, dass der Straßenbahnverkehr durch den übrigen Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird."
StVO: §2 Abs. 3: "Fahrzeuge, die in der Längsrichtung einer Schienenbahn verkehren, müssen diese, soweit möglich, durchfahren lassen."
§9 Abs. 1 Satz 2: "Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn kein Schienenfahrzeug behindert wird."
§20 Abs. 5: "Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten."
Auch laut RiLSA und VwV-StVO kommt dem ÖPNV ein besonderer Status zu.
Position des VDV: www.vdv.de/positionensuche.aspx?id=4e35ed45-ac1f-4cae-8f98-9b58ab1250dd&mode=detail



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