Freiheit im Internet - das Mindestmaß

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages
130 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

130 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

19.06.2012, 06:15

Zunächst möchte ich mich bei allen bedanken, die diese Petition mit unterstützen. Die Fragen, die bei mir eintrudeln, sind viele. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, sie hier vor Ort zu beantworten.

1 - Warum ist die Petition nicht direkt am Bundestag eingerichtet worden.
+ Weil es absolut keinen Unterschied macht und OpenPetition die absolut attraktiveren Möglichkeiten zur Verlinkung und Verifikation anbietet.

2 - Sind nur Blogger betroffen, die auf ihrer Seite Banner o. Mikropayment eingebaut haben?
+ Ganz abgesehen davon, dass Banner o. Mikropayment kaum zur Refinanzierung eines Blogs greifen, ist an der Stelle der Entwurf schwammig ausgeführt worden und eröffnet Presseverlagen per se die Entwicklung einer Abmahnkultur mit Schadenersatzpflicht.
Wer die Debatten um die Impressumspflicht verfolgt hat, weiß, dass unsere Richter allein die nachhaltige Erreichbarkeit eines Angbotes als Veröffentlichung und "geschäftsmäßiges Handeln"
werten. Dazu braucht es keine Banner und kein Mikropayment...

3. - Auf Blogger trifft das nicht zu, die diskutieren ja über eine Meldung und zitieren.
+ Genau diese Möglichkeit würde dann entfallen.

4. - Wenn die Presse eine Nachricht ins Netz stellt, dann ist diese doch frei, oder?
+ Das wäre sie mit Inkrafttreten des Leistungsschutzrechts für Presseverlage nicht mehr. Da die 'kleine Münze' bestehen bliebe, wäre selbst die Übernahme der Überschrift eines Presseartikels lizenzpflichtig.

5. - Wären Rezensionen auf YouTube betroffen?
+ Die Meldung "Dieser Content ist in Deinem Land nicht verfügbar." erklärt die Frage von alleine. :-)

6. - Bis wann soll entschieden werden?
+ Angeblich bis 4. Juli 2012 - warum ich auch die Laufzeit entsprechend kurz gewählt habe. Danach käme Verfassungsklage. Ganz kurz und ganz knackig. Hintergrund: Das Recht ist für die Menschen da. Das Recht muss also dazu in der Lage sein, mir als Bürger dieses Landes zu vermitteln, was ich darf und was nicht. Das, was da jetzt kommt, ist urheberrechtlich längst geregelt, aber eben mehrdeutig und nicht so eindeutig, als dass man Unternehmen wie Google abkassieren kann.

7. - Wenn Snippets in Diensten auftauchen, die ganz klar die Teilbarkeit voraussetzen, dann habe ich doch das Recht zu zitieren?
+ Innerhalb des Dienstes sicherlich, vorausgesetzt du bist privater als privat. Da per API alle möglichen Dienste miteinander verbunden sind, könnte der Gesetzgeber eine Rechtssicherheit bauen, indem er seinen Bürgern nicht den Maulkorb verpasst, sondern eine konkrete Zitierrichtlinie anordnet, die alle verstehen und auch Verleger nicht missverstehen. Wenn ich Sätze lese wie "nach gebotenen Umfang zulässig", dann weiß ich lediglich, dass die Hamburger Pressekammer darüber anders urteilen wird als das Münchner LG 1. Fakt ist: Mit beidem will ich nichts zu tun haben. Ich will eine rechtsverbindliche Aussage, wie ich meinen Lesern und Zuschauern demnächst mitzuteilen habe, was wer wann wie warum dazu geschrieben. Die Zitierrichtlinien dazu sind sehr eindeutig, nur wenn ich die nicht mehr frei nutzen kann, weil ich nicht darf, habe ich kein Problem damit, dieses Recht vor dem VG einzuklagen. Wenn ich Glück habe, wird mir in 10 Jahren dann geholfen.

Einstweilen mit den besten Grüßen
Simone Semmel
alias Gaby Simon-Schmidt


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