Regione: Vokietija

Freiheit im Internet - das Mindestmaß

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages
130

Pareiškėjas prašymo nepateikė/įteikė.

130

Pareiškėjas prašymo nepateikė/įteikė.

  1. Pradėta 2012
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Nepavyko

2012-06-19 09:08

[Ein Beitrag von Markus Beckedahl | Veröffentlicht am: 17.06.2012 um 12:52h, den ich an dieser Stelle bringen möchte, weil mich die Haltung als langjähriges Mitglied dieses Vereins mehr als schockiert.]

Die Deutsche Journalisten-Union bei ver.di (DJU) kritisiert das geplante Leistungsschutzrecht. Allerdings nicht wegen drohender Kollateralschäden für eine digitale Öffentlichkeit und die Wikipedia, drohender Rechtsunsicherheit für Blogger und soziale Medien, sondern weil man mehr Geld vom Kuchen der Verleger abhaben möchte: Leistungsschutzrecht ohne bessere Berücksichtigung der Urheberinnen und Urheber nicht akzeptabel.

ZITAT: >> Auch wenn der Schutz journalistischer Inhalte im Netz und die Absicherung von Paid-Content-Modellen im Netz von ver.di unterstützt werde, sei der Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung nicht akzeptabel. “Die Interessen der eigentlichen Erbringer journalistischer Leistung, die Urheberinnen und Urheber, werden in dem Entwurf sträflich vernachlässigt”, betonte Werneke. Aus Sicht von ver.di ist es notwendig, dass ein unverzichtbarer – nur an eine Verwertungsgesellschaft abtretbarer – Anspruch auf angemessene Beteiligung an der Vergütungen für das Leistungsschutzrecht der Verlage im Gesetz festgeschrieben wird. Die Erlösbeteiligung für die Urheberinnen und Urheber sollte dabei aus Sicht von ver.di bei der Hälfte der erzielten Einnahmen liegen.


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