Region: Bayern

Freilassung von Gustl Mollath wegen gravierender Verfahrensfehler und Falschgutachten

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Petycja jest adresowana do
Bayerischer Landtag
700

Odbiorca petycji nie odpowiedział.

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  1. Rozpoczęty 2011
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Nie powiodło się

30.12.2011, 22:33


Neuer Petitionstext: Gustl Mollath sitzt seit fast sechs Jahren in geschlossenen psychiatrischen Anstalten. Ihm wird unterstellt er sei wahnhaft und er wäre gemeingefährlich (genaueres dazu: gustl-for-help.de/chronos.html).

Die fachlichen Stellungnahmen zum Fall Mollath von Herrn Dr. F. Weinberger (medizinisch) und Herrn R. Heindl (Richter i. R.) widerlegen dies.
(genaueres dazu: gustl-for-help.de/analysen.html)

Wir betrachten die Inhaftierung von Gustl Mollath in diversen forensischen psychiatrischen Kliniken als unrechtmäßig und vollkommen unverhältnismäßig.

Sie ist eine Menschenrechtsverletzung, welche die Rechtssicherheit aller der bayerischen Justiz unterworfenen Bürger gefährdet.

Deshalb fordern wir:

• Die sofortige Freilassung von Gustl Mollath aus der forensischen Psychiatrie.

• Die umfassende und unabhängige juristische Klärung des Falles Mollath, hinsichtlich der Fehlurteile und Falschgutachten, die zu seiner Zwangsverwahrung in den bayerischen Forensiken geführt haben.

• Die juristische Verfolgung der damaligen Anzeigen hinsichtlich von Steuerhinterziehung, Schwarzgeldtransfers und Insidergeschäften.

Da die Vorgänge im Fall Gustl Mollath keinen Einzelfall darstellen sondern ein strukturelles Problem sind, fordern wir ebenfalls:

• Die Aufklärung ähnlich gelagerter Fälle von Rechtsbeugung und versuchter Psychiatrisierung von Whistleblowern (Hinweisgebern) in Bezug auf Wirtschaftskriminalität.

• Die unabhängige Überprüfung der bayerischen forensischen psychiatrischen Anstalten hinsichtlich menschenunwürdiger Zustände und das Abstellen dieser, soweit vorhanden. Neue Begründung: Petition an den Bayerischen Landtag vom 30. Dezember 2011, um die Freilassung von Gustl Mollath und Aufklärung der Vorgänge, die ihm sechs Jahre seines Lebens geraubt haben, zu erreichen, da die genannten Vorgänge nicht mit dem Grundgesetz, der Bayerischen Verfassung, der Menschenrechtskonvention und anderen deutschen Gesetzen vereinbar sind. Details hierzu in den fachlichen Stellungnahmen von Herrn Dr. F. Weinberger und Herrn R. Heindl (Richter i. R.).

Mehr Info: gustl-for-help.de


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