Region: Sachsen
Bild der Petition Für ein demokratischeres Rundfunksystem
Medien

Für ein demokratischeres Rundfunksystem

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuß des Landtags Sachsen
3.495 Unterstützende

Bearbeitungsfrist abgelaufen

3.495 Unterstützende

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

11.02.2013, 19:19

Änderung des Begriffs "15.Rundfunkgebührenänderungsstaatsvertrag" zu "15.Rundfunkänderungsstaatsvertrag", eine rein "formale" Änderung also, um Missverständnissen vorzubeugen - der Inhalt der Petition bleibt unverändert, Danke für Ihr Verständnis
Neuer Petitionstext: Die sächsische Landesregierung wird hiermit aufgefordert, den 15. Rundfunkgebührenänderungsstaatsvertrag Rundfunkänderungsstaatsvertrag (15. RGebStV) RÄStV) zu kündigen.
Diese Petition richtet sich gegen die gesetzlich festgelegte Zwangsfinanzierung des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks (ÖRR) somit den Sendeanstalten ARD/ZDF und der ihnen angeschlossenen Landesfunkhäusern (in Sachsen MDR) sowie Deutschlandradio.
Wir fordern die freie Wählbarkeit an der Teilnahme und Finanzierung des ÖRR Systems. Vertreter der Parteien in den Rundfunkräten sind durch frei gewählte Bürgervertreter zu ersetzen. Die Anknüpfung der Rundfunkbeitragspflicht an die Internetnutzung ist rückgängig zu machen. Über Verwendung der Rundfunkbeiträge ist detailliert und transparent mindestens halbjährlich Bilanz offen zu legen. Ausgaben- und Budgetüberschreitungen sind konsequent zu ahnden. Die Bürger sind am Reformprozess angemessen zu beteiligen. Neue Begründung: Der ÖRR mit seinen 22 Fernsehkanälen und 67 Rundfunksendern entspricht seit mehreren Jahren nicht mehr den Erfordernissen der heutigen Zeit. Die schwindende Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber dem ÖRR liegt u. a. in der neuartigen Medienvielfalt begründet. Im Zeitalter des Internets kann festgestellt werden, dass ein ÖRR auch mit einem deutlich reduzierten Programmangebot dem Grundversorgungsauftrag nach Bildung und Information gerecht werden kann. Die Expansion der ÖRR-Anstalten ins Internet ist weder erforderlich, noch notwendig, um Meinungspluralität zu wahren, vielmehr behindert es diese. Trotzdem wurde mit der Ratifizierung des 15. RGebStV RÄStV auf eine Verbreitung der Gebührenzahlerbasis gedrängt. In den Augen der Unterzeichner ist dieses Vorgehen kein geeigneter Lösungsansatz, um den Fortbestand des ÖRR dauerhaft zu gewährleisten.
 
Der Internetpräsenz des sächsischen Landtages (*Quelle1) ist zu entnehmen, dass mit der Einrichtung und Verwaltung von rund 2,5 Millionen neuen Teilnehmerkonten zu rechnen ist. Diese wird durch die Gebührenbeauftragten von ARD/ZDF und Deutschlandradio durchgeführt, was gleichzeitig eine personelle Aufstockung erforderlich machte. Die Erfassung der sich ständig ändernden Betriebsstätten-, Mitarbeiter- und betrieblich genutzter KFZ-anzahl, sowie Änderungen im privaten Lebensbereich bedarf Personal und es ist zu befürchten, dass dauerhafte Einsparungen bei den Gebührenbeauftragten illusorisch sind. Ungeachtet dessen ist dieses Vorgehen, datenschutzrechtlich betrachtet, ein höchst fragwürdiger Ansatz.
Es sollte über die Verwendung der Rundfunkbeiträge mindestens halbjährlich, transparent und detailliert eine Bilanz über die verwendeten Ausgaben offen gelegt werden. Budget- und Ausgabenüberschreitungen sollten unnachsichtig und konsequent geahndet werden. Um die Akzeptanz des ÖRR zu verbessern, braucht es eine echte Wahlfreiheit an der Teilnahme und Finanzierung des ÖRR-Systems. Das bedeutet: Nicht mehr Programme - sondern eine deutliche Reduzierung dieser Programme! Eine Begrenzung auf einen Bildungs- und Informationsauftrag und kein endloses Experimentieren mit neuen Unterhaltungsformaten!
 

Das Recht auf mediale Selbstbestimmung der Bevölkerung wurde mit der Unterzeichnung und Ratifizierung des Rundfunkstaatsvertrages übergangen, so dass Betroffene durch diese Ignoranz eine Gefährdung der Demokratie erkennen. Angehörige einer Religionsgemeinschaft besitzen das Recht, die Gemeinschaft zu verlassen. Jedoch wird dem Bürger in unserem demokratischen System die freie Medienwahl verwehrt. Das heißt ausdrücklich, dass ein Verzicht auf das Angebot und die Beteiligung an der Finanzierung des ÖRR wieder möglich sein muss!
 
Im Interesse eines wirklich auf die Bedürfnisse der Bevölkerung zugeschnittenen und auch legitimierten ÖRR-Systems sind die Inhalte des 15. RGebStV RÄStV abzulehnen. Eine unausweichliche Beteiligung an der Finanzierung des ÖRR-Systems ist mit demokratischer Rechtsauffassung nicht vereinbar und gehört auf den Prüfstand.
Die Vertreter der Parteien müssen aus den Rundfunkräten entfernt werden, um eine dauerhafte staatliche Unabhängigkeit zu garantieren. Momentan ist diese staatliche Unabhängigkeit leider nicht gegeben. Als eindeutiges Beispiel ist die 2009 angekündigte Absetzung des Chefredakteurs Nikolaus Brender vom ZDF auf Betreiben der CDU zu nennen.
 
Setzen Sie sich mit uns gemeinsam für ein gerechteres ÖRR-System ein! Für ein unter Beteiligung der Bürger reformiertes, auf Freiwilligkeit basierendes Rundfunksystem, welches ein Demokratie erhaltendes und nicht gefährdendes Aufgabenprofil zur Zielsetzung haben sollte. Für dieses Ziel sollte während der zweijährigen Kündigungsfrist genügend Zeit verbleiben, unterstützen Sie uns!
 
Im Namen aller Unterzeichner
 
Frank Kutschera

*Quelle 1:
edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=7964&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=1
Drs 5/7964 (Seite 14, 15)


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