Region: Deutschsprachiges Gebiet
Bild der Petition Für ein Verbot schädlicher Autismustherapien und sonstiger Methoden

Für ein Verbot schädlicher Autismustherapien und sonstiger Methoden

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Gesetzgeber
260 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

260 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

06.03.2013, 20:18

Im Rahmen des erfreulich regen Feedbacks haben sich Punkte herauskristallisiert, in denen dieser Erklärungstext und somit auch unser Ziel mißverstanden wurde.

1. Wir fordern kein Verbot der "gestützten Kommunikation"

Bei dieser Methode handelt es sich zwar wie dargestellt um eine Praxis, die in vielen Fällen nicht dazu dient Autisten dabei zu helfen sich selbst auszudrücken. Eine besonders schwere Mißhandlung im Sinne der Erklärung stellt es jedoch nicht dar, wenn Personen Arme von Autisten anfassen und so Aussagen verfassen, von denen dann behauptet wird, daß sie vom Autisten stammen würden.

Wir fordern die Anerkennung solcher Aussagen vor dem Recht abzuschaffen, sofern wie beschrieben kein Nachweis erbracht werden konnte, daß der Autist sich zumindest irgendwann einmal tatsächlich auf diese Weise ausdrückt.

Leider scheinen viele Personen bisher nicht erkannt zu haben, daß zwar das Recht haben sich auszudrücken, sie aber genauso auch das Recht haben keine Aussagen in den Mund gelegt zu bekommen, die tatsächlich nicht von ihnen stammen.

2. Ebenso fordern wir auch kein allgemeines Verbot von "Tiertherapien".

Im Erklärungstext werden Tiertherapien als nicht sinnvoll bezeichnet. Die folgende Verbotsforderung

"Wir fordern eine Klarstellung des Gesetzgebers dahingehend, daß die Anwendung von ABA, Festhaltetherapie und ähnlichen Methoden, die Eltern oder "Therapeuten" zu für ihre autistischen Kinder schädlichen Handlungen veranlassen, Kindesmißhandlungen darstellen und von den Strafverfolgungsbehörden entsprechend verfolgt werden muß."

nennt Tiertherapien nicht ausdrücklich. Wenn es im Einzelfall einfach nur um Kontakt zu Tieren geht, wäre ein Verbot nicht angemessen. Sofern es sich jedoch um "ABA mittels Tieren" geht gibt das was im Erklärungstext zu ABA zu lesen steht.


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern