Gedenktafeln zur Mahnung an die historische Verantwortung der Rechts- und Ausführungsorgane

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesregierung, Abgeordnete des Bundestages

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
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  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

19.08.2013, 03:19

Anpassungen in Absätzen 'Beschreibung' und 'Begründung' der Petition
Neuer Petitionstext: Petition für das Anbringen von öffentlichen Gedenktafeln in Gerichtssälen und Polizeirevieren

Gedenktafeln zur Mahnung an die historische Verantwortung der Rechts- und Ausführungsorgane

Postulat einer Verantwortungsethik für Rechts- und Ausführungsorgane


Wir fordern öffentliche Gedenktafeln in allen Gerichtssälen und Polizeirevieren, die an die schuldhafte Verstrickung der Rechts- und Ausführungsorgane in das Unrechtssystem im Deutschland des 20. Jahrhunderts erinnern und heutigen Angehörigen der Rechts- und Ausführungsorgane zur beständigen Wahrnehmung Ihrer daraus folgenden Verantwortung ermahnen.

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Gedenktafel in Gerichtssälen:
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Gedenktafel
gegen das Vergessen

In Gerichten wie diesem, haben von 1933 bis 1945 tätige
Richter und Staatsanwälte vielfach Recht im Sinne des
NS-Unrechtsregimes gebeugt. Richter und Staatsanwälte
verübten dieses Unrecht und errichteten damit für den
Terror des NS-Staates eine Fassade der Legalität. Keiner
der Richter und Staatsanwälte ist je für sein Handeln zur
Rechenschaft gezogen worden. Wir gedenken der Opfer
und mahnen zur Wachsamkeit. Diese Historie der
Rechtsorgane ist uns, den Menschen, die heute in der
Justiz tätig sind, Mahnung und unabdingbare Verpflichtung
dafür Verantwortung zu tragen Derartiges nie wieder
geschehen zu lassen. Wir ermutigen jeden uns an dieses,
unser Gelöbnis mit Nachdruck zu erinnern, sollte jemals
ein Eindruck einer nachlassenden Achtsamkeit gegenüber
dieser unserer höchsten Verpflichtung aufkommen.
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Gedenktafel in Amtsstuben der Polizei:
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Gedenktafel
gegen das Vergessen

In Amtsstuben wie dieser, haben von 1933 bis 1945 tätige
Polizisten vielfach Recht im Sinne des NS-Unrechts-
regimes gebeugt. Polizisten verübten dieses Unrecht
und errichteten damit für den Terror des NS-Staates
eine Fassade der Legalität. Keiner der Polizisten ist
je für sein Handeln zur Rechenschaft gezogen worden.
Wir gedenken der Opfer und mahnen zur Wachsamkeit.
Diese Historie der Polizei ist uns, den Menschen,
die heute in der Polizei tätig sind, Mahnung und
unabdingbare Verpflichtung dafür Verantwortung zu
tragen Derartiges nie wieder geschehen zu lassen.
Wir ermutigen jeden uns an dieses, unser Gelöbnis
mit Nachdruck zu erinnern, sollte jemals ein Eindruck
einer nachlassenden Achtsamkeit gegenüber dieser
unserer höchsten Verpflichtung aufkommen.
--- Neue Begründung: Unsere Geschichte verpflichtet uns zur Wahrnehmung unserer Verantwortung der des möglichen Wiederentstehen eines Unrechtssystems jederzeit entschieden entgegen zu wirken. Diese ethische und moralische Verpflichtung muss zweifelsohne oberste Rechtsmaxime auch dieses Staates und seiner Rechts- und Ausführungsorgane sein. Nachdem die Entstehung und Etablierung des Unrechtssystem im Deutschland des 20. Jahrhunderts maßgebliche auf die Beteiligung gerade der Rechts- und Ausführungsorgane zurückzuführen ist, muss es eine unumstößliche Verpflichtung und aktive Zielsetzung heutiger Angehöriger der Rechts- und Ausführungsorgane sein, Vergleichbares nie wieder geschehen zu lassen. Die maßgeblichen Ursachen des damaligen Unrechtssystems waren Gewaltmissbrauch durch Ausführungsorgane und das arrogant, selbstgerechte Gebaren deutscher Juristen, das nicht abwägende, sondern Exempel statuierende Rechtsfindung zu ihrem unabänderlichen Prinzip erhoben hatte.

Diese, aufgrund unserer Historie verpflichtende, höchste moralische und ethische Rechtsmaxime wird jedoch von Rechts- und Ausführungsorganen wie Gerichte, Staatsanwaltschaften und der Polizei systematisch nach wie vor ausgeblendet und zielstrebig ignoriert. Beispiele hierfür sind der Fall „Mollath“, der taktlose Umgang mit Opfern, Hinterbliebenen und legitimen Beobachtern im NSU-Verfahren sowie seit 2009 mittlerweile annähernd 15.000 dokumentierter Fälle im Zusammenhang mit Missbrauchsdelikten polizeilicher Gewalt. Statt Ihrer Verantwortung gerecht zu werden, untergraben Rechts- und Ausführungsorgane diese höchste moralische und ethische Rechtsmaxime dadurch, dass Ermahnungen zur Wahrnehmung dieser eigenen Verantwortung im Kontext historischer Geschehnisse von Rechts- und Ausführungsorganen als falsche Anschuldigung, Verleumdung oder Beleidigung diffamiert und kriminalisiert wird.

Derartige Vorgänge belegen unzweifelhaft, dass Rechts- und Ausführungsorgane keinerlei Lehren aus ihrer schuldhaften Verstrickung in das Unrechtssystem gezogen haben und von diesen nach wie vor Recht bedenkenlos und selbstgerecht gebeugt wird. Darüber hinaus belegen derartige Vorgänge ebenso, einen weiterhin bestehenden Vorsatz der Rechts- und Ausführungsorgane, sich beharrlich jeglicher ethische Verantwortung als Konsequenz der eigenen Verstrickung in das Unrechtssystem zu entziehen. Ferner zeigen derartige Entwicklungen unübersehbare Parallelen zur Entstehung des Unrechtssystem im Deutschland des 20. Jahrhunderts und sind damit erkennbare Anzeichen eines Bestrebens zur Wiederetablierung eines Unrechtssystems.

Die Gründungsväter und -mütter der Bundesrepublik haben im Bewusstseins der schuldhaften Verstrickung der Ausführungsorgane in das Unrechtssystem wohlweislich alle Sonderrechte für Ausführungs­organe abgeschafft. Eine klammheimliche Wiedereinführung derartiger Sonderrechte durch die Hintertür muss uns mündige Bürger hellhörig machen und zum Reflektieren mit vergleichbaren Geschehnissen aus der Historie und damit möglichen negativen Auswirkungen veranlassen.

Die Unterzeichner fordern, dass in allen Gerichtssälen und Polizeirevieren Gedenktafeln mit oben genannten Wortlaut angebracht wird, um heutigen Angehörigen der Rechts- und Ausführungsorgane zum jederzeitigen Reflektieren des eigenen Handelns am Maßstab geschichtlicher Geschehnisse zu ermahnen. Die Gedenktafeln sollen an exponierten Stellen für jedermann wahrnehmbarer angebracht werden, um damit aktiv eine Willenserklärung zu bekunden 'Geschehenes nie wieder geschehen zu lassen'. Mit der Gedenktafel soll ein sichtbares Zeichen, zur unabdingbaren Umsetzung dieses staatlichen und gesellschaftlichen Gelöbnisses gesetzt werden. Wir schulden es den Opfern, dass dieses Bekenntnis nicht zur bedeutungslosen Phrase verkommen darf.


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