Περιοχή: Γερμανία
Στέγαση

Gegen die Einführung des Bestellerprinzips

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Bundesregierung, Bundestag
12.374 Υποστηρικτικό

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

12.374 Υποστηρικτικό

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2014
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

25/02/2015, 2:59 μ.μ.

Liebe Unterzeichner/in der Petition,

gestern Nacht haben die Spitzen der Bundesregierung im Koalitionsausschuss eine endgültige Entscheidung zur Mietpreisbremse und zum sogenannten Bestellerprinzip getroffen (ivd.net/der-bundesverband/nachrichtendetail/archive/2015/february/article/koalition-einigt-sich-auf-unechtes-bestellerprinzip-ivd-kuendigt-verfassungsklage-an.html). Gemeinsam mit Ihnen haben wir auf Bundes- und Länderebene fast ein Jahr hart gegen den Gesetzentwurf gekämpft. Wir sind erschüttert, dass die Union am Ende ihren Widerstand aufgegeben und dem Entwurf (dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/031/1803121.pdf) in dieser Form zugestimmt hat.

Trotz der Empfehlung des Bundesrates und dem Verweis der Bundesregierung das „Bestellerprinzip“ nachzubessern, wurden gestern keine Änderungen vorgenommen. Der bisherige Gesetzentwurf wird mit einem falschen Bestellerprinzip umgesetzt. Damit können Wohnungsvermittler in Zukunft grundsätzlich keine Provision mehr vom Wohnungssuchenden verlangen. Der vom Gesetzentwurf vorgesehene Suchauftrag, der eine Provisionspflicht des Suchenden herbeiführen kann, funktioniert nur in absoluten Ausnahmefällen. Dass das Bestellerprinzip dem Koalitionsvertrag in massiver Weise widerspricht, wurde von der Bundesregierung hingenommen (www.ivd.net/der-bundesverband/nachrichtendetail/archive/2014/september/article/ivd-gesetzentwurf-zum-bestellerprinzip-bricht-mit-koalitionsvertrag-und-verstoesst-gegen-die-verfas.html).

Für mich ist das eine herbe Verletzung der Berufsausübung für unsere Maklertätigkeit. Hier gibt es erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Die Existenz vieler Wohnungsvermittler ist bedroht.
Offensichtlich spielen im Licht der großen Politik sachliche Gründe und gute Argumente keine Rolle mehr. Liebe Mitglieder: Ich hatte Ihnen bereits angedeutet, dass wir dies nicht einfach so hinnehmen werden. Deswegen werden wir als IVD unsere gravierenden verfassungsrechtlichen Bedenken nach Karlsruhe tragen und eine Verfassungsbeschwerde erheben.

Bevor das Bestellerprinzip in Kraft tritt, muss der Gesetzentwurf noch vom Bundesrat verabschiedet werden. Dies wird voraussichtlich im März der Fall sein. Mit einem Inkrafttreten ist eventuell zum 1. Mai oder zum 1. Juni zu rechnen. Die bis dahin verbleibende Zeit sollte genutzt werden, um sich auf die Situation einzustellen. Der IVD wird hierzu in Kürze entsprechende Handlungsempfehlungen für unsere Mitglieder zur Verfügung stellen.

Jens-Ulrich Kießling
Präsident des IVD


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