08/17/2016, 04:23
Pet 2-18-15-212-016640
Gesundheitswesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass das Bundesministerium für Gesundheit eine
Kampagne zur gesellschaftlichen Aufklärung über die Hospizarbeit und
Palliativmedizin startet und die für die Wahrnehmung der Interessen der
Hospizdienste und Palliativmedizin maßgeblichen Spitzenorganisationen an der
Umsetzung beteiligt.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 94 Mitzeichnungen sowie 1 Diskussionsbeitrag
ein.
Zu diesem Thema liegt dem Petitionsausschuss eine weitere Eingabe mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Zusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung zugeführt wird. Der Ausschuss bittet daher um
Verständnis, dass nicht auf alle vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen werden
kann.
Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen eine Stellungnahme der
Bundesregierung eingeholt. Darüber hinaus hat der Ausschuss das Verfahren nach
§ 109 Abs. 1 Satz 2 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT)
eingeleitet und eine Stellungnahme des Ausschusses für Gesundheit eingeholt, da
die Petition einen Gegenstand der Beratung in diesem Fachausschuss betrifft. Der
Ausschuss hat mitgeteilt, dass er die Petition in seiner 57. Sitzung am 04.11.2015
beraten hat.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich unter Berücksichtigung der
Stellungnahme und der Mitteilung des Ausschusses wie folgt dar:
Die Aufklärung der Bevölkerung über die vielfältigen Hilfs-, Versorgungs- und
Unterstützungsangebote der Hospizversorgung und der Palliativmedizin ist ein
wichtiges Anliegen. Bereits heute gibt es vielfältige Angebote und Informationsstellen
auf unterschiedlichen Verantwortungsebenen. Hierzu gehören kommunale
Servicestellen ebenso wie umfangreiche Informationsangebote der zuständigen
Bundes- und Landesministerien, der gesetzlichen Krankenversicherung und der
sozialen Pflegeversicherung, der Leistungserbringer und der maßgeblich an der
Hospizversorgung beteiligten Organisationen.
Im Rahmen der gesetzlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Hospiz- und
Palliativversorgung wurden neben gezielten Maßnahmen der Versorgung auch
weitere Verbesserungen der Aufklärung und Information der Versicherten
vorgesehen. Insoweit wird auf das vom Deutschen Bundestag am 05.11.2015
beschlossene "Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in
Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz - HPG)" verwiesen.
Damit Versicherte in ihrer letzten Lebensphase die Versorgung und Begleitung
erhalten, die sie benötigen und wünschen, ist ein ausdrücklicher Leistungsanspruch
auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die gesetzlichen Krankenkassen bei
der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und
Hospizversorgung geschaffen worden. Der Anspruch beinhaltet die Information über
die regional verfügbaren Beratungs- und Versorgungsangebote sowie deren
Ansprechpartner und ggf. Hilfestellung bei der Kontaktaufnahme. Die Krankenkassen
haben sich dabei mit anderen Beratungsstellen (z. B. kommunalen Servicestellen
oder auch der Pflegeberatung) sowie den an der Versorgung beteiligten
Leistungserbringern abzustimmen, damit es nicht aufgrund von Informationsdefiziten
zu Versorgungs- und Betreuungslücken kommen kann. Damit wird eine auf die
individuellen Bedürfnisse abgestimmte gezielte Information und Beratung
sichergestellt, die im konkreten Einzelfall alle Möglichkeiten der Hilfe und
Unterstützung aufzeigt.
Zudem sollen finanzielle Anreize dafür gesetzt werden, dass vollstationäre
Pflegeeinrichtungen ein individuelles und ganzheitliches Beratungsangebot vorhalten
und in Kooperation mit anderen Versorgern und Leistungserbringern organisieren.
Ein solches individuelles Beratungsangebot zur gesundheitlichen
Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase soll auf Wunsch und Willen des
Pflegebedürftigen im Rahmen einer umfassenden Fallbesprechung insbesondere auf
medizinische Abläufe eingehen, Notfallszenarien thematisieren sowie Hilfen und
Angebote zur palliativ-medizinischen und palliativ-pflegerischen Begleitung sowie
psychosozialen Begleitung während des Sterbeprozesses unter möglicher
Hinzuziehung der Angehörigen und anderer Vertrauenspersonen aufzeigen. Durch
Abstimmung und Kooperation mit den umliegenden regionalen
Versorgungsangeboten soll sichergestellt werden, dass eine umfassende
medizinische, pflegerische und hospizliche Betreuung entsprechend der individuellen
Versorgungsplanung gewährleistet wird.
Diese, auf die individuellen Bedürfnisse und Wünsche abgestellten Informations- und
Beratungsangebote geben konkrete Hilfestellung im Einzelfall. Dies wird für
wirkungsvoller gehalten als eine allgemeine Informationskampagne, zumal es bereits
vielfältige allgemeine Informationsangebote gibt und durch die öffentliche Debatte um
das Thema Sterbehilfe das Wissen um die Möglichkeiten der Hospizversorgung und
Palliativversorgung auf breiter Basis bereits verstärkt wird.
Das o.g., beschlossene HPG sieht neben den Beratungsangeboten u.a. Folgendes
vor:
…"Der Leistungsanspruch auf ambulante Palliativversorgung (APV) soll gesetzlich
klargestellt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll für die Palliativpflege
konkrete Festlegungen zu den Versorgungsanforderungen treffen, die auch
Regelungen zur Zusammenarbeit an den Schnittstellen der hospizlichen und
palliativen Versorgung umfassen und die zudem die besonderen Belange von
Kindern berücksichtigen. Zur Stärkung der APV und der Vernetzung hospizlicher und
palliativer Angebote sowie zur Verbesserung der Versorgungsqualität und der
Kooperation der an der Versorgung Beteiligten, sollen im vertragsärztlichen Bereich
zusätzlich vergütete Leistungen eingeführt werden. …
Die vertragliche Umsetzung der SAPV soll erleichtert und den Vertragspartnern mehr
Gestaltungsspielraum gegeben werden. Dadurch soll insbesondere im ländlichen
Raum der weitere Aufbau entsprechender Strukturen gefördert werden. Hierzu wird
u. a. ein Schiedsverfahren für streitige Vertragsverhandlungen etabliert und es wird
klargestellt, dass die SAPV gemeinsam mit der allgemeinen APV in
Selektivverträgen geregelt werden kann.
Zur Stärkung und zum weiteren Ausbau der hospizlichen Arbeit sowie zur
Beseitigung von Rechtsunsicherheiten hinsichtlich der Kostenerstattung werden
verschiedene Maßnahmen ergriffen. So soll die finanzielle Ausstattung stationärer
Hospize deutlich verbessert werden. Künftig übernehmen die Krankenkassen für
Erwachsene in stationären Hospizen 95 Prozent (bisher 90 Prozent) der
zuschussfähigen Kosten unter Anrechnung von Leistungen der Pflegeversicherung.
Weiter soll der Mindestzuschuss zur stationären Hospizversorgung pro Tag von
sieben auf neun Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 SGB IV
erhöht werden. Bei der ambulanten Hospizarbeit sollen künftig nicht nur die
Personalkosten, sondern auch die Sachkosten angemessen berücksichtigt
werden."…(Deutscher Bundestag-Drucksache 18/6585 vom 04.11.2015, S. 20 f.)
Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Der abweichende Antrag der Fraktionen DIE LINKE. und von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition der Bundesregierung - dem
Bundesministerium für Gesundheit - als Material zu überweisen, soweit eine bessere
Aufklärung über die Arbeit der Hospize und die Palliativmedizin gefordert ist und das
Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, wurde mehrheitlich abgelehnt.
Begründung (PDF)