Piirkond : Saksamaa

Härtere Strafen für sexuelle Gewalt an Kindern!

Petitsioon on adresseeritud
Der Deutsche Bundestag

32 allkirjad

Petitsiooni esitaja ei esitanud petitsiooni.

32 allkirjad

Petitsiooni esitaja ei esitanud petitsiooni.

  1. Algatatud september 2024
  2. Kogumine valmis
  3. Esitatud
  4. Dialoog
  5. Ebaõnnestus

uudised

08.11.2025 20:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team



14.09.2024 17:44

Festlegung des Enddatums auf den 15.9.24, damit diese Petition, aufgrund zu geringem Interesse, geschlossen werden kann.


Neues Zeichnungsende: 16.09.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 6


14.09.2024 14:19

Festlegung des Enddatums auf den 15.9.24, damit diese Petition, aufgrund zu geringem Interesse, geschlossen werden kann.


Neues Zeichnungsende: 15.09.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 6


10.09.2024 14:22

Änderung des Empfängers der Petition Versuch #2


Neues Zeichnungsende: 30.03.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 6


10.09.2024 09:03

Korrigieren des Empfängers der Petition


Neues Zeichnungsende: 30.03.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 6


06.09.2024 15:36

Text wurde informativ erweitert und - nach Aufforderung Ihrerseits - korrigiert.


Neue Begründung:

"Kinder sind unsere Zukunft", eine Tatsache, die niemandem fremd sein sollte.Die Geburtsrate in Deutschland (gemessen an Kind/Frau) ist in den letzten 70 Jahren von 2.10 auf ca. 1.30 gesunken*, Tendenz stetig sinkend. An der Tatsache, in diesem Land mehr Kinder zu gebären, können wir ad hoc nichts ändern. Was wir aber ändern können, ist die Härte des deutschen Gesetzes, die jeder einzelne Mensch, der einem unserer Kinder etwas zu Leide tut, mit voller Wucht zu spüren bekommen muss!

Egal, wie sehr wir unsere Kinder hüten, sie aufklären, präventiv handeln, sie schützen, es gibt Situationen, in denen wir hilflos sind. In denen die Kinder hilflos sind. Hilflos gegenüber einem Menschen, der seine Sexualität nicht beherrscht, sie nicht kontrollieren kann. Hilflos gegenüber Pädophilie.Es gibt hinreichend Kampagnen, die dem Pädophilen helfen, sich mit seiner Sexualität zu befassen und diese kontrollieren zu lernen.Diese sorgen im IDEALFALL dafür, dass es gar nicht zu einem sexuellen Übergriff an einem Kind kommt.

Was ist aber, wenn dieser Idealfall nicht eintritt? Dann wird das Leben eines Kindes mitsamt seiner Familie nachhaltig zerstört. Dieser Gesetzesbruch fordert Gerechtigkeit.

Die deutsche Gesetzgebung bestimmt durch Paragraph § 176 StGB (Sexueller Missbrauch von Kindern), dass jemand, der eine

1. ... sexuelle Handlung an einer Person unter 14 Jahren (Kind) vornimmt oder sich von dem Kind vornehmen lässt,2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einer dritten Person vornimmt oder von einer dritten Person an sich vornehmen lässt,3.ein Kind für eine Tat nach Nummer 1 oder Nummer 2 anbietet oder nachzuweisen verspricht,

mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr, bestraft wird**

Dieses lächerliche Strafmaß gilt es zu beeinflussen! Mit EURER HILFE!Und zwar, indem wir die Strafen für Pädophilie in Deutschland mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 10 Jahren erhöhen, um - zumindest für eine Dekade - dafür zu sorgen, dass dieser Täter keine Möglichkeit mehr bekommt, sich an einem unserer Kinder vergehen zu können.

Wenn diese Petition die 1000. Online-Unterschrift erreicht, wird eine "Offline-" Petition außerhalb dieser Plattform erstellt (händische Unterschriften, analog in Papierform), damit wir auch die Stimmen aller Menschen sammeln, die wir über das Internet nicht erreichen können.

Die Macht dieser Petition liegt in der Masse der Unterstützer! Jede einzelne Unterschrift ist wichtig! Und für jede einzelne bin ich sehr dankbar!

(*quelle: www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Geburten/_inhalt.html#sprg229088)(**quelle: dejure.org/gesetze/StGB/176.html)



Neues Zeichnungsende: 30.03.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5


06.09.2024 15:33

Text wurde informativ erweitert und - nach Aufforderung Ihrerseits - korrigiert.


Neuer Petitionstext:

Wir wollen, dass sexuelle Gewalt an Kindern und der Besitz, die Verbreitung und das Erstellen von sexuellen Medien im Zusammenhang mit KindernKindern, mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 10 Jahren ohnebestraft Aussichtwird! auf Bewährung erhöht wird.



Neue Begründung:

"Kinder sind unsere Zukunft", eine Tatsache, die niemandem fremd sein sollte.Die Geburtsrate in Deutschland (gemessen an Kind/Frau) ist in den letzten 70 Jahren von 2.10 auf ca. 1.30 gesunken*, Tendenz fallend.stetig sinkend. An der Tatsache, in diesem Land mehr Kinder zu gebären, können wir ad hoc nichts ändern. Was wir aber ändern können, ist die Härte des deutschen Gesetzes, die jeder einzelne Mensch, der einem unserer Kinder etwas zu Leide tut, mit voller Wucht zu spüren bekommen muss!

Egal, wie sehr wir unsere Kinder hüten, sie aufklären, präventiv handeln, sie schützen, es gibt Situationen, in denen wir hilflos sind. In denen die Kinder hilflos sind. Hilflos gegenüber einem Menschen, der seine Sexualität nicht beherrscht, sie nicht kontrollieren kann. Hilflos gegenüber Pädophilie.Es gibt hinreichend Kampagnen, die dem Pädophilen helfen, sich mit seiner Sexualität zu befassen und diese kontrollieren zu lernen.Diese sorgen im IDEALFALL dafür, dass es gar nicht zu einem sexuellen Übergriff an einem Kind kommt.

Was ist aber, wenn dieser Idealfall nicht eintritt? Dann wird das Leben eines Kindes mitsamt seiner Familie nachhaltig zerstört. Dieser Gesetzesbruch fordert Gerechtigkeit.

Die deutsche Gesetzgebung bestimmt durch Paragraph § 176 StGB (Sexueller Missbrauch von Kindern), dass jemand, der eine

1. ... sexuelle Handlung an einer Person unter 14 Jahren (Kind) vornimmt oder sich von dem Kind vornehmen lässt,2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einer dritten Person vornimmt oder von einer dritten Person an sich vornehmen lässt,3.ein Kind für eine Tat nach Nummer 1 oder Nummer 2 anbietet oder nachzuweisen verspricht,

mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr, bestraft wird**

Dieses lächerliche Strafmaß gilt es zu beeinflussen! Mit EURER HILFE!Und zwar, indem wir die Strafen für Pädophilie in Deutschland mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 10 Jahren erhöhen, um - zumindest für eine Dekade - dafür zu sorgen, dass dieser Täter keine Möglichkeit mehr bekommt, sich an einem unserer Kinder vergehen zu können.

Wenn diese Petition die 1000. Online-Unterschrift erreicht, wird eine "Offline-" Petition außerhalb dieser Plattform erstellt (händische Unterschriften, analog in Papierform), damit wir auch die Stimmen aller Menschen sammeln, die wir über das Internet nicht erreichen können.

Die Macht dieser Petition liegt in der Masse der Unterstützer! Jede einzelne ist wichtig! Und für jede einzelne bin ich sehr dankbar!

(*quelle: www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Geburten/_inhalt.html#sprg229088)(**quelle: dejure.org/gesetze/StGB/176.html)



Neues Zeichnungsende: 30.03.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5


06.09.2024 03:26

Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:

Petitionen, bei denen der Empfänger der Petition nicht ermächtigt ist in der Sache des Petitionsanliegens zu entscheiden, werden nicht öffentlich gelistet und die Unterstützer werden darauf hingewiesen.

Das Recht auf Bewährung ist in § 56 StGB festgeschrieben und nicht aussetzbar (www.gesetze-im-internet.de/stgb/__56.html). Bei Streichung der entsprechenden Passage kann die Petition freigeschaltet werden.


06.09.2024 03:26

Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:

Petitionen, bei denen der Empfänger der Petition nicht ermächtigt ist in der Sache des Petitionsanliegens zu entscheiden, werden nicht öffentlich gelistet und die Unterstützer werden darauf hingewiesen.

Das Recht auf Bewährung ist in § 56 StGB festgeschrieben und nicht aussetzbar (www.gesetze-im-internet.de/stgb/__56.html). Bei Streichung der entsprechenden Passage kann die Petition freigeschaltet werden.


Aidake tugevdada kodanikuosalust. Tahame teha Teie mured kuuldavaks, jäädes samas iseseisvaks.

Annetage nüüd