Region: Berlin-Dahlem

Herr Baustadtrat Norbert Schmidt: Entfernen Sie die Lärmschutzwände in der Marshallstraße/ Dahlem

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Herrn Baustadtrat Norbert Schnidt (CDU) von Berlin Zehlendorf
55 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

55 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

24.10.2014, 17:28

Und nun noch schnell der aktuelle Stand:
der Antrag der SPD und der Piraten, das JFH und die Freizeitanlage in den Bauplan 6-22 Truman Plaza mit aufzunehmen wurde von der BVV in den Stadtplanungsausschuss verlegt. Dort warfen CDU und Grünen den Piraten und der SPD Populismus und andere Dinge vor, jetzt wird weiter diskutiert...aber so wie es aussieht, werden CDU und Grüne den Antrag ablehnen . Grüße Christiane Zander

Info von der Internetseite der SPD Stegl.-Zehlend. am 09.10.14:

www.spd-suedwest.de/show/6726524.html

Jugendliche auf Spiel-, Sport- und Bolzplätzen sind keine Lärmemission

Die SPD-Mitglieder des Abgeordnetenhauses, die von der SPD entsendeten Mitglieder im Senat, die SPD-Mitglieder des deutschen Bundestages und die SPD-Mitglieder der Bundesregierung sollen sich dafür einsetzen, dass das Landesemissionsschutzgesetz Berlin sowie das Bundesemissionsgesetz so verändert werden, so dass nicht nur der "Lärm" von Kindern, sondern auch der "Lärm" von Jugendlichen auf Spiel-, Sport- und Bolzplätzen keine Lärmemission ist und somit zu dulden ist.

Gleichzeitig werden die von der SPD entsendeten Mitglieder im Senat von Berlin aufgefordert, eine Initiative über den Bundesrat zu starten, die den § 22 Abs. 1a BImschG* entsprechend neu fasst.

Begründung:

Es häufen sich immer wieder Klagen gegen Lärm von Spiel-, Sport- und Bolzplätzen. Der Schutz des Kinderlärms greift zu kurz und ist daher auf Jugendliche sowie auf die Nutzung von Sportanlagen auszuweiten.

Lärm von Kindern und Heranwachsenden ist daher zu dulden und darf nicht Mittelpunkt juristischer Auseinandersetzungen werden. Es stellt jedoch keinen Freibrief für Lärm an Tagesrand- und Nachtzeiten da. Das Gebot der Rücksichtnahme ist Voraussetzung für ein Miteinander in der Gesellschaft.

Beschlossen auf der KDV am 09.10.2014.


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