2016-07-21 04:22
Pet 2-18-18-270-020985Immissionsschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend entsprochen
werden wird.
Begründung
Mit der Petition wird die Einführung einer verbindlichen Verpflichtung zur
kontinuierlichen Messung aller Luftschadstoffemissionen, insbesondere der
Gesamtkohlenstoff-Emissionen aus Asphaltmischanlagen, gefordert.
Zur Begründung der Eingabe wird im Wesentlichen angeführt, aus wirtschaftlichen
Gründen würde in Deutschland künftig nahezu in sämtlichen Asphaltmischanlagen
Braunkohlestaub als Brennstoff eingesetzt werden. Dabei setze Braunkohlestaub bei
seiner Verbrennung gegenüber Gas- und Heizöl mehr Schadstoffe frei (Feinstaub,
Schwefeldioxid u.a.m.), welche sich negativ auf Mensch und Natur auswirken können.
Infolge der zunehmenden Umstellung auf den umweltschädlichen Brennstoff
Braunkohlestaub sei eine kontinuierliche Messung der emittierten Luftschadstoffe in
Asphaltmischanlagen erforderlich. Dies gelte insbesondere für Anlagen mit
Wiederverwendung von Altasphalt (Asphaltgranulat-Heißzugabe), weil Messungen
zufolge deren Emissionen bei über 50 Prozent der Messwerte über dem Grenzwert
von 50 mg/m3für den Gesamtkohlenstoff nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
(BImSchG) lägen. Ziel sei, die nach der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der
Luft (TA Luft) des BImSchG festgelegten Emissionsbegrenzungen dauerhaft in allen
Betriebszuständen aus Gründen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes einzuhalten.
Die gegenwärtige Praxis von vorangemeldeten Einzelmessungen im Turnus von
mehreren Jahren sei dazu nicht geeignet.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Petition ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht worden.
Sie wurde durch 464 Mitzeichnungen gestützt und es gingen
12 Diskussionsbeiträge ein.
Des Weiteren haben den Petitionsausschuss zu diesem Anliegen derzeit zwei weitere
Eingaben mit verwandter Zielsetzung erreicht. Wegen des Sachzusammenhangs
werden die Eingaben einer gemeinsamen parlamentarischen Behandlung zugeführt.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss äußert Verständnis für das vorgetragene Anliegen.
Der Petitionsausschuss bemerkt zunächst grundlegend, dass die TA Luft die "Erste
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BImSchG" ist, welche zuletzt im Jahr 2002
novelliert worden ist. Sie gliedert sich im Wesentlichen in zwei Teile, nämlich in einen
Immissions- und einen Emissionsteil. Der Immissionsteil enthält Vorschriften zum
Schutz der Nachbarn vor unvertretbar hohen Schadstoffbelastungen, z. B. aus
Industrieanlagen. Die TA Luft schreibt diesbezüglich vor, dass durch die zu
genehmigende Anlage die über die Luft eingetragenen Schadstoffe (Emissionen)
bestimmte Werte nicht überschreiten dürfen. Immissionsanforderungen bestehen zum
Schutz der menschlichen Gesundheit, zum Schutz vor erheblichen Belästigungen oder
erheblichem Nachteil und zum Schutz von Ökosystemen und der Vegetation. Der
Emissionsteil enthält Anforderungen zur Vorsorge gegen schädliche
Umwelteinwirkungen und legt entsprechende Emissionswerte für alle relevanten
Luftschadstoffe fest. Diese Regelungen dienen der Vorsorge vor schädlichen
Umwelteinwirkungen und konkretisieren den Stand der Technik, dessen Einhaltung im
BImSchG gefordert wird. Die allgemeinen Anforderungen gelten für alle zu
genehmigenden Anlagen, wenn nicht konkrete Regelungen für eine Anlagenart
getroffen wurden. Als Verwaltungsvorschrift richtet sich die TA Luft an die
Genehmigungsbehörden für genehmigungspflichtige industrielle und gewerbliche
Anlagen und ist für die Behörden binden. Für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen
werden zumindest die Anforderungen aus Nr. 4 TA Luft ebenfalls herangezogen.
Gegenwärtig sind ca. 50.000 Anlagen von der TA Luft betroffen. Fortentwicklungen
beim Stand der Technik bzw. bei den "besten verfügbaren Techniken" machen die
regelmäßige Überarbeitung der TA Luft erforderlich.
Für die in der vorliegenden Eingabe angesprochenen Asphaltmischanlagen ergeben
sich die Emissionsgrenzwerte und Messverpflichtungen für die
Luftschadstoffimmissionen ebenfalls aus der TA Luft. Dort ist bereits jetzt vorgesehen,
dass an Anlagen Schadstoffemissionen kontinuierlich gemessen werden, wenn diese
nach Nr. 5.3.3.2 der TA Luft bestimmte Massenströme überschreiten. Die
kontinuierliche Überwachung der Gesamt-Kohlenstoff-Emissionen an
Asphaltmischanlagen findet deshalb nicht an allen Asphaltmischanlagen statt.
Der Petitionsausschuss begrüßt, dass die Bundesregierung die TA Luft in dieser
Legislaturperiode an den fortgeschrittenen Stand der Technik anpassen wird. Dem
Vernehmen nach stehen die Diskussionen um die Änderungen noch am Anfang. Nach
derzeitigem Stand ist nach Kenntnis des Petitionsausschusses jedoch vorgesehen, für
Anlagen, die die Massenstromschwelle nach Nr. 5.3.3.2 der TA Luft nicht
überschreiten, die Messfrequenz deutlich zu erhöhen, indem eine
Überwachungsmessung mindestens ein Mal pro Jahr – statt bisher alle drei Jahre –
zu erfolgen hat. Es ist also geplant, dem vorgetragenen Anliegen in wesentlichen
Aspekten Rechnung zu tragen. Hingegen ist eine kontinuierliche Überwachung aller
Schadstoffemissionen unabhängig von der emittierten Schadstofffrachten, wie sie in
der Eingabe angeregt wurde, nicht vorgesehen. Allerdings betont der
Petitionsausschuss, dass dies wie bisher von der zuständigen Vollzugsbehörde unter
Berücksichtigung der lokalen Situation im Einzelfall gefordert werden kann.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, den Fortgang der
Novellierung der TA Luft in den Medien zu verfolgen. Nach hiesiger Kenntnis ist der
Erlass der Neufassung der TA Luft für Mitte des Jahres 2017 geplant.
Nach alledem empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend entsprochen werden wird.
Der abweichenden Antrag der Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen,
wurde mehrheitlich abgelehnt.
Begründung (PDF)