20/10/2016 04:23
Pet 2-18-18-270-014878
Immissionsschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.09.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit - als Material zu überweisen.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Verordnung zur Kennzeichnung der
Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung als Instrument zur
Verringerung der Luftbelastung durch Stickstoffdioxid weiterentwickelt wird.
Die Eingabe führt aus, dass ein Kraftfahrzeug, das wenig Feinstaub ausstoße nicht
automatisch wenig Stickstoffdioxide emittiere. Heutzutage stelle das überwiegend
von Dieselfahrzeugen emittierte giftige Stickstoffdioxid das viel größere Problem dar.
Die Städte würden, zudem unter europarechtlichem Druck stehen, die
Luftreinhaltepläne einzuhalten.
Vor diesem Hintergrund sei die klassische Umweltzone keine alleinige und
endgültige Lösung zur Beseitigung der verkehrsbedingten Umweltbelastungen in
deutschen Städten.
Die Petition spricht sich dafür aus, privat genutzte Fahrzeuge mit hohem
Stickstoffdioxidausstoß aus den Großstädten fernzuhalten. Für gewerblich genutzte
Fahrzeuge könne eine Übergangsregelung geschaffen werden.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin für die Mitzeichnung 67 Unterstützerinnen und Unterstützer fand
und auf der Internetseite des Petitionsausschusses 21 Diskussionsbeiträge bewirkt
hat. Der Petitionsausschuss hat die Eingabe unter Berücksichtigung der seitens der
Bundesregierung zu dem Anliegen vorgebrachten Aspekte parlamentarisch beraten.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich nunmehr wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass Umweltzonen mit Verkehrsverboten für ältere
Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß von den Bundesländern als in Instrument
zur Verbesserung der Luftqualität in eigener Zuständigkeit eingerichtet werden.
Umweltzonen bewirken nach den Auswertungen der Länder sowohl einen Rückgang
der Feinstaubbelastung, insbesondere der sehr gesundheitsschädlichen Rußpartikel,
als auch der Stickstoffdioxidbelastung.
Damit leisten Umweltzonen einen wichtigen Beitrag zur Einhaltung der
Luftqualitätsgrenzwerte, die europarechtlich zum Schutz der Gesundheit vorgegeben
werden.
Der Petitionsausschuss weist jedoch zugleich darauf hin, dass der
Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid noch in zahlreichen Städten überschritten
wird. Wesentlich ist, dass auf Ebene der Europäischen Union eine wirkungsvolle
Begrenzung der Stickstoffdioxidemissionen von Diesel-Kraftfahrzeugen der
Abgasstufe 6 im realen Betrieb getroffen wird.
Der Petitionsausschuss begrüßt, dass das Bundesumweltministerium in diesem
Zusammenhang auch dem Ansatz einer mittelfristigen Weiterentwicklung der 35.
Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur
Schadstoffbelastung grundsätzlich positiv gegenüber steht und sich diesbezüglich im
Austausch mit den für den Immissionsschutz zuständigen obersten Landesbehörden
befindet. Der Petitionsausschuss unterstützt den gemeinsamen Austausch zwischen
Bund und Ländern, um der Überschreitung des Jahresmittelgrenzwertes für
Stickstoffdioxid entgegenzuwirken.
Der Ausschuss erachtet die Eingabe als geeignet, in die laufenden Beratungen über
die Weiterentwicklung der 35. Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit
geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung einbezogen zu werden und empfiehlt
daher, die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) als Material zu überweisen.
Begründung (PDF)