Immissionsschutz - Reformierung der Regelungen zur Feinstaub-Plakette (BImSchG)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
67 Unterstützende 67 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

67 Unterstützende 67 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Feinstaub-Plakette so reformiert oder ergänzt wird, dass den Städten eine Möglichkeit entsteht, Kraftfahrzeuge mit Hilfe von Umweltzonen aus den Städten fernzuhalten, wenn sie viel giftiges Stickstoffdioxid ausstoßen.

Begründung

Lang war Feinstaub das größte Umweltproblem deutscher Städte. Dieses Problem ist nicht gelöst, konnte jedoch zumindest teilweise erfolgreich bekämpft werden. Heute stellt für viele Städte das giftige Stickstoffdioxid (NO2), das ebenfalls vor allem von Diesel-Fahrzeugen emittiert wird, ein großes Problem dar. Ein KFZ, das wenig Feinstaub ausstößt, stößt jedoch nicht automatisch wenig NO2 aus, so dass eine klassische Umweltzone keine Problemlösung darstellt.Die Städte stehen sowohl unter Druck der Europäischen Union, für Lösungen zu sorgen, als auch durch diverse Verwaltungsgerichte, die bisherige Luftreinhaltepläne für unzureichend erklärt haben, zuletzt in Hamburg. Die Städte berufen sich in ihrer Verteidigung häufig auf mangelnde Möglichkeiten zur Bekämpfung von NO2. Opfer sind solange die Bürger, die insbesondere schneller unter schweren Atemwegserkrankungen leiden.Daher fordere ich den Deutschen Bundestag auf, den Städten ein neues und wirksames Instrument zur Bekämpfung des giftigen NO2 in die Hand zu geben! Ergänze oder verändere der Deutsche Bundestag die Feinstaub-Plakette in einer geeigneten Form, um stark NO2-emittierende Fahrzeuge aus den Städten verbannen zu können. Für gewerblich genutzte Fahrzeuge kann es möglicherweise eine Übergangsregelung geben, deren Details sich in der Bundestagsdiskussion ergeben können. Die neuen Umweltzonen können dann - wie die bestehenden - durch die Städte eingerichtet werden.

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Neuigkeiten

  • Pet 2-18-18-270-014878



    Immissionsschutz



    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.09.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:



    Die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,

    Bau und Reaktorsicherheit - als Material zu überweisen.

    Begründung



    Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Verordnung zur Kennzeichnung der

    Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung als Instrument zur

    Verringerung der Luftbelastung durch Stickstoffdioxid weiterentwickelt wird.

    Die Eingabe führt aus, dass ein Kraftfahrzeug, das wenig Feinstaub ausstoße nicht

    automatisch... weiter

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