2017. 06. 07. 4:22
Pet 2-18-18-270-022513
Immissionsschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.05.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
1. Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten, soweit es um eine effektive
Immissionsbegrenzung an den entsprechenden Maschinen geht,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
Begründung
Mit der Petition wird ein Verbot von Dieselstampfern bzw. Dieselrüttelplatten
gefordert.
Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen an, beim
Verdichten von Baugrund insbesondere in verbauten und unverbauten Gräben mit
Dieselstampfern bzw. Dieselrüttelplatten werde von den hiermit befassten Personen
der gesamte Dieselruß eingeatmet, was schwere Erkrankungen zur Folge haben
könne. Daher sollten diese Baumaschinen mit Elektromotoren betrieben werden. Bis
zu diesem Zeitpunkt sollte der Einbau von Rußpartikelfiltern für die Hersteller dieser
Maschinen verpflichtend sein.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die
von ihm eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Petition ist im Internet des Deutschen Bundestages veröffentlicht worden. Sie
wurde durch 89 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen 19 Diskussionsbeiträge
ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss äußert Verständnis für das vorgetragene Anliegen.
Der Petitionsausschuss bemerkt zunächst grundlegend, dass es sich bei
Dieselstampfern bzw. Dieselrüttelplatten (Vibrationsplatten) um Baumaschinen
handelt, die vorzugsweise für Bodenverdichtungsaufgaben üblicherweise in
Baustellen eingesetzt werden, auf denen beengte Arbeitsverhältnisse herrschen. Sie
kommen im Erd-, Asphalt- und Pflasterbau zum Einsatz; sie werden sowohl mit
Benzin- als auch mit Dieselmotoren betrieben.
Der Petitionsausschuss hebt hervor, dass der Beitrag dieser Baumaschinen an den
Emissionen von schädlichen Luftverunreinigungen, z.B. Dieselruß und Stickoxide,
sehr gering ist. Auch für die lokale Luftverschmutzung spielen diese Emissionen
praktisch keine Rolle.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Begrenzung dieser Emissionen
dieser Geräte unter die EU-Gesetzgebung fällt. Die maßgebliche Richtlinie 97/68/EG
erfasst derzeit nicht diese Motoren der sehr geringen Leistungsklasse, die bei
Dieselstampfern und Dieselrüttelplatten Einsatz finden. Der Petitionsausschuss
begrüßt daher, dass sich die Bundesregierung seit Jahren dafür einsetzt, alle
Motoren, die in mobilen Maschinen und Geräten eingesetzt werden, mit
Emissionsgrenzwerten zu belegen.
Nach weiterer Kenntnis des Petitionsausschusses liegt seit September 2014 ein
Vorschlag der EU-Kommission für eine Novellierung der diesbezüglichen
EU-Gesetzgebung vor. Dieser hat die Position der deutschen Bundesregierung
aufgenommen und Grenzwerte für Dieselmotoren auch dieser Leistungsklasse
vorgeschlagen. Mit dem Inkrafttreten dieser Grenzwerte werden sich die Emissionen
auch von Dieselstampfern und Dieselrüttelplatten vermindern. Der Ausgang des
EU-Rechtsetzungsverfahrens bleibt insoweit abzuwarten.
Der Petitionsausschuss hebt hervor, dass die vorbezeichnete Gesetzgebung jedoch
keine Vorschriften über die in Stampfern und Rüttelplatten zu verwendenden
Motoren enthält. Es bleibt somit dem Käufer überlassen, sich unter den
verschiedenen auf dem Markt angebotenen Antriebsformen, die für die Aufgabe
geeignete auszuwählen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss,
die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten, soweit es um eine effektive
Immissionsbegrenzung an den entsprechenden Maschinen geht, und das
Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
Begründung (PDF)