Immissionsschutz - Verbot von Dieselstampfern und Dieselrüttelplatten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

89 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

89 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Dieselstampfer und Dieselrüttelplatten verboten werden.

Begründung

Da man beim Verdichten in den verbauten und unverbauten Gräben den ganzen Ruß vom Diesel einatmet und man dadurch schwere Krankheiten erleiden kann. Man sollte doch auf Elektromotoren umsteigen. Und bis das soweit ist, Rußpartikelfilter als Pflicht von den Herstellern verlangen .

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 20.06.2015
Sammlung endet: 06.08.2015
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 2-18-18-270-022513



    Immissionsschutz



    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.05.2017 abschließend beraten und

    beschlossen:



    1. Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten, soweit es um eine effektive

    Immissionsbegrenzung an den entsprechenden Maschinen geht,

    2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

    Begründung



    Mit der Petition wird ein Verbot von Dieselstampfern bzw. Dieselrüttelplatten

    gefordert.

    Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen an, beim

    Verdichten von Baugrund insbesondere in verbauten und unverbauten Gräben mit

    Dieselstampfern bzw. Dieselrüttelplatten werde von den hiermit befassten Personen

    der gesamte Dieselruß eingeatmet, was schwere Erkrankungen zur Folge haben

    könne. Daher sollten diese Baumaschinen mit Elektromotoren betrieben werden. Bis

    zu diesem Zeitpunkt sollte der Einbau von Rußpartikelfiltern für die Hersteller dieser

    Maschinen verpflichtend sein.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die

    von ihm eingereichten Unterlagen verwiesen.

    Die Petition ist im Internet des Deutschen Bundestages veröffentlicht worden. Sie

    wurde durch 89 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen 19 Diskussionsbeiträge

    ein.

    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung

    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt

    zusammenfassen:

    Der Petitionsausschuss äußert Verständnis für das vorgetragene Anliegen.

    Der Petitionsausschuss bemerkt zunächst grundlegend, dass es sich bei

    Dieselstampfern bzw. Dieselrüttelplatten (Vibrationsplatten) um Baumaschinen



    handelt, die vorzugsweise für Bodenverdichtungsaufgaben üblicherweise in

    Baustellen eingesetzt werden, auf denen beengte Arbeitsverhältnisse herrschen. Sie

    kommen im Erd-, Asphalt- und Pflasterbau zum Einsatz; sie werden sowohl mit

    Benzin- als auch mit Dieselmotoren betrieben.

    Der Petitionsausschuss hebt hervor, dass der Beitrag dieser Baumaschinen an den

    Emissionen von schädlichen Luftverunreinigungen, z.B. Dieselruß und Stickoxide,

    sehr gering ist. Auch für die lokale Luftverschmutzung spielen diese Emissionen

    praktisch keine Rolle.

    Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Begrenzung dieser Emissionen

    dieser Geräte unter die EU-Gesetzgebung fällt. Die maßgebliche Richtlinie 97/68/EG

    erfasst derzeit nicht diese Motoren der sehr geringen Leistungsklasse, die bei

    Dieselstampfern und Dieselrüttelplatten Einsatz finden. Der Petitionsausschuss

    begrüßt daher, dass sich die Bundesregierung seit Jahren dafür einsetzt, alle

    Motoren, die in mobilen Maschinen und Geräten eingesetzt werden, mit

    Emissionsgrenzwerten zu belegen.

    Nach weiterer Kenntnis des Petitionsausschusses liegt seit September 2014 ein

    Vorschlag der EU-Kommission für eine Novellierung der diesbezüglichen

    EU-Gesetzgebung vor. Dieser hat die Position der deutschen Bundesregierung

    aufgenommen und Grenzwerte für Dieselmotoren auch dieser Leistungsklasse

    vorgeschlagen. Mit dem Inkrafttreten dieser Grenzwerte werden sich die Emissionen

    auch von Dieselstampfern und Dieselrüttelplatten vermindern. Der Ausgang des

    EU-Rechtsetzungsverfahrens bleibt insoweit abzuwarten.

    Der Petitionsausschuss hebt hervor, dass die vorbezeichnete Gesetzgebung jedoch

    keine Vorschriften über die in Stampfern und Rüttelplatten zu verwendenden

    Motoren enthält. Es bleibt somit dem Käufer überlassen, sich unter den

    verschiedenen auf dem Markt angebotenen Antriebsformen, die für die Aufgabe

    geeignete auszuwählen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss,

    die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten, soweit es um eine effektive

    Immissionsbegrenzung an den entsprechenden Maschinen geht, und das

    Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

    Begründung (PDF)

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49 %
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