Internationale Wirtschaftsbeziehungen - Aussetzung der Handelsbeziehungen mit der Islamischen Republik Iran bis zur Entlassung sämtlicher aus religiösen Gründen Gefangenen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
125 Unterstützende 125 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

125 Unterstützende 125 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

11.09.2017, 12:57

Pet 1-18-09-741-027250

Internationale Wirtschaftsbeziehungen


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.11.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass jegliche Handelsbeziehungen mit der
Islamischen Republik Iran – insbesondere die Lieferung von Atom-, Wehr- und
Überwachungstechniken – bis zur Freilassung aller aus religiösen Gründen
Inhaftierten ausgesetzt werden.
Zu dieser auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 125 Mitzeichnungen und 10 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die
Islamische Republik Iran eine theokratische Diktatur sei, in der die Bestrebung nach
religiöser und ideologischer Konformität die Freiheiten des Einzelnen einschränke,
und in der Menschenrechte missachtet werden. Der Iran sei – gemessen an der
Bevölkerungszahl – das Land mit den meisten Hinrichtungen. Auch gegenwärtig
komme es immer wieder zu Massenhinrichtungen. Ferner sei der Iran, unter
anderem durch die Beteiligung am syrischen Bürgerkrieg und die Finanzierung
terroristischer Vereinigungen außerhalb des Irans, einer der größten Unterstützer
des internationalen Terrors. Als einziger Mitgliedsstaat der Vereinten Nationen (VN)
habe der Iran wiederholt öffentlich erklärt, die Vernichtung Israels anzustreben.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Ausschuss weist einführend darauf hin, dass die Aussetzung jeglichen Handels
mit dem Iran mit den grundsätzlichen Freiheiten des Außenhandels gemäß § 1
Außenwirtschaftsgesetz nicht vereinbar wäre. Es bedürfe für den Fall der
Aussetzung einer separaten Rechtsverordnung. Betroffen wäre damit aber auch
beispielsweise der Handel mit Nahrungsmitteln und medizinischen Gütern, was zu
negativen Folgen für die Zivilbevölkerung führen könnte.
Was die Belieferung von Nukleartechnik anbetrifft, so hebt der Ausschuss hervor,
dass die VN die Sanktionen zwar gelockert haben, diese Lockerung aber an strikte
Bedingungen geknüpft ist, an die sich der Iran zu halten hat. Die Belieferung mit
entsprechenden Single-Use- und Dual-Use-Gütern ist nur dann möglich, wenn die
zivile Endverwendung sichergestellt ist. Dafür muss sich der Iran auch zu
entsprechenden Kontrollen vor Ort verpflichten. Am 14. Juli 2015 haben sich die
E3+3-Staaten und der Iran auf den Joint Comprehensive Plan of Action zur
Beilegung des Streits um das iranische Nuklearprogramm (VNSR-Resolution 2231)
geeinigt. (E3 ist die Abkürzung für die drei einflussreichsten Nationen der
Europäischen Union – Vereinigtes Königreich, Frankreich und Deutschland. Diese
Abkürzung erscheint zumeist im Zusammenhang mit den Verhandlungen der drei
Staaten mit dem Iran in Bezug auf sein Atomentwicklungsprogramm. Die Abkürzung
E3+3 bezeichnet diese Staatengruppe plus die USA, Russland und China. Sie wurde
geprägt, als sich diese drei weiteren Staaten den diplomatischen Bemühungen um
Irans Aktivitäten anschlossen.) Die Resolution 2231 sieht technische
Beschränkungen und Kontrollmechanismen vor, die gewährleisten, dass das
iranische Atomprogramm ausschließlich friedlichen Zwecken dient und nicht für die
Entwicklung von Nuklearwaffen verwendet werden kann. Um diese ernste Gefahr für
den Weltfrieden abzuwehren, werden die seit 2006 gegen den Iran verhängten
Sanktionen nach und nach gelockert. Wichtiger Bestandteil der Einigung ist der
sogenannte "Snap-Back-Mechanismus“: Demnach können gelockerte Sanktionen
schnell und unkompliziert wieder eingeführt werden, falls die Regierung in Teheran
gegen die Vereinbarung verstößt.
Weiterhin bleibt es bei einem Verbot hinsichtlich Verkauf und der Ausfuhr von
Rüstungsgütern sowie entsprechender Dienstleistungen für den Iran. Ein weiteres
Verbot bezieht sich auf den Verkauf und die Ausfuhr von Gütern, die von dem
Internationalen Exportkontrollregime des MTCR (Missile Technology Control Regime)

erfasst sind. Auch dieses Verbot erstreckt sich auf die Erbringung entsprechender
Dienstleistungen. Verboten ist auch die Ausfuhr von Gütern, die zur internen
Repression verwendet werden können. Auch weitere Verbote außerhalb der Iran-
Embargoverordnung, etwa nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz, gelten weiter fort.
Da Deutschland bei den Wiener Verhandlungen mit dem Iran eine maßgebliche Rolle
gespielt hat und derzeit kein Anlass bekannt ist, der ein „Snap-Back" rechtfertigt,
weist der Ausschuss ferner darauf hin, dass ein in die gegenläufig ausgerichteter
Beschluss im Deutschen Bundestag keine Aussicht auf Erfolg haben dürfte.
Dennoch ist anzumerken, dass die Menschenrechtslage im Iran weiterhin
besorgniserregend ist. Regimegegner sowie religiöse und ethnische Minderheiten
sind nach wie vor regelmäßig Opfer staatlicher Repressionen im Iran. Beunruhigend
bleibt auch die hohe Anzahl an Hinrichtungen. Die universelle Garantie von
Menschenrechten und deren umfassender Schutz sind ein Grundpfeiler der
deutschen Außenpolitik. Die Bundesregierung setzt sich daher auf verschiedenem
Wege für die Menschenrechte im Iran ein. Gemeinsam mit ihren europäischen
Partnern verfolgt sie kontinuierlich und aufmerksam die Menschenrechtssituation im
Land und verleiht ihren Bedenken immer wieder gegenüber offiziellen Vertretern der
iranischen Regierung Ausdruck. Weiterhin fordert die Bundesregierung die iranische
Regierung im Rahmen offizieller Erklärungen immer wieder zur Einhaltung seiner
völkerrechtlichen Verpflichtungen auf und setzt sich in diesem Zusammenhang
gezielt für Einzelfälle, einschließlich bei Todesurteilen, ein.
Abschließend weist der Ausschuss darauf hin, dass solange die zahlreichen
Differenzen im Verhältnis zum Iran andauern – neben der Menschenrechtslage
wären die iranische Ablehnung des Existenzrechts Israels und des Nahost-
Friedensprozesses sowie die iranische Unterstützung radikaler Gruppierungen
außerhalb Irans zu nennen – es keine normalen, freundschaftlichen bilateralen
Beziehungen geben wird. Dies hat erst kürzlich die Bundeskanzlerin öffentlich
bekräftigt. Nach Auffassung der Bundesregierung ist eine Beilegung von Differenzen
nur im Wege des Dialogs möglich. Die Bundesrepublik Deutschland wird daher
weiterhin die bilateralen Beziehungen zum Iran aufrechterhalten, um die
bestehenden Uneinigkeiten auf friedlichem Weg beizulegen. Eine Isolierung Irans
aus der Weltgemeinschaft würde dagegen gerade nicht zur Konfliktlösung beitragen.
Dieser Auffassung der Bundesregierung schließt sich auch der Petitionsausschuss
an.

Vor dem Hintergrund der Ausführungen vermag sich der Petitionsausschuss nicht für
die geforderte Aussetzung jeglicher Handelsbeziehungen mit dem Iran im Sinne der
Petition auszusprechen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen,
weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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