Internationale Wirtschaftsbeziehungen - Verbot der Einfuhr, Herstellung und Verwendung von Neodym

Kampanjer er ikke offentlig
Kampanje tas opp
Deutschen Bundestag
225 Støttende 225 inn Deutschland

Begjæringen ble ikke tatt til følge

225 Støttende 225 inn Deutschland

Begjæringen ble ikke tatt til følge

  1. Startet 2011
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Fullført

Dette er en nettbasert petisjon des Deutschen Bundestags .

29.08.2017, 16:43

Bianka SchmidtInternationale Wirtschaftsbeziehungen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.11.2012 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition soll ein Einfuhrverbot sowie ein Herstellungs- und
Verwendungsverbot für Neodym erreicht werden.
Zu der Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
wurde, liegen dem Petitionsausschuss 225 Mitzeichnungen sowie
30 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle
Einzelheiten gesondert eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird ausgeführt, Neodym zähle zu den Metallen der
Seltenen Erden und werde in Deutschland zum Bau für getriebelose Windkrafträder
verwendet. China sei mit 97 Prozent Anteil an der gesamten Weltproduktion der
wichtigste Lieferant. Bei der Trennung des Neodyms vom geförderten Gestein
entstünden giftige Abfallprodukte, außerdem würde radioaktives Uran und Torium
beim Abbauprozess freigesetzt. Diese Stoffe gelangten zumindest teilweise ins
Grundwasser und kontaminierten so Fauna und Flora erheblich. Neodym sei extrem
gesundheitsgefährdend, Studien zufolge vor allem krebserregend. Die Hersteller von
Windkraftanlagen hätten meist keine Kenntnis über die massive Umweltschädlichkeit
des Neodyms.
Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen je eine Stellungnahme des
federführenden Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eingeholt.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich unter Einbeziehung der
Stellungnahmen wie folgt dar:

Neodym ist ein Element aus der Gruppe der Lanthanoide und gehört zu den
Seltenen Erden. Neodym und seine Verbindungen werden unter anderem zur
Herstellung von Magneten in der Lasertechnologie, in elektronischen Geräten wie
Rechnern, Laptops, TV- und Mobilfunkgeräten usw. eingesetzt, aber auch zur
Färbung von Emaille, Porzellan, Glas oder künstlichen Schmucksteinen und zur
Herstellung von Medikamenten zur Hemmung der Blutgerinnung verwendet.
Die Hauptmineralien für die Gewinnung der Seltenen Erden sind Monazit und
Bastnäsit mit wichtigen Lagerstätten in China, Nordamerika und Australien. Diese
Mineralien enthalten u. a. auch die Metalle Cer, Europium und Gadolinium, die z. B.
als Kraftstoffzusätze, Leuchtmittel in Bildschirmen und Energiesparlampen oder als
Kontrastmittel für die Magnetresonanztomographie Verwendung finden.
Bei der Gewinnung dieser Metalle fällt auch das radioaktive Thorium an. Die Umwelt-
und Gesundheitsgefahren bei der Gewinnung von Neodym können nicht isoliert,
sondern müssen im Kontext der Gewinnung und der Nutzung der gesamten Gruppe
der Seltenen Erden gesehen werden. Diese werden zwar alle wirtschaftlich genutzt,
aber bestimmte Elemente dominieren die Nachfrage und sind dadurch die Triebkraft
für die Rohstoffgewinnung. Dies trifft derzeit auf Neodym zu, ausgelöst durch die
Nachfrage nach Eisen-Bor-Neodym-Permanentmagneten.
Im Gegensatz zu anderen Seltenen Erden wird Neodym insbesondere in industriellen
Großanlagen wie Windturbinen im Tonnen-Maßstab verbaut. Aber auch dort lassen
sich neodymhaltige Magnete nicht als die maßgeblichen umweltrelevanten
„schmutzigen“ Bestandteile identifizieren. Es ist auch zu berücksichtigen, dass sich
durch den Einsatz von neodymhaltigen Magneten Wartungsintervalle verlängern
können. Wartungsarbeiten erfordern wiederum Material- und Energieaufwendungen,
die mit Umweltbelastungen einhergehen.
Durch seine Verwendung zur Herstellung von magnetischen Werkstoffen findet sich
elementares Neodym in einer Vielzahl von elektromechanischen Bauteilen. Neodym
ist in diesen Produkten allerdings nicht frei verfügbar, weshalb eine mögliche
Gefährdung von Verbrauchern oder Arbeitnehmern in Europa als gering eingeschätzt
wird. Zu Neodym selbst liegen wenige toxikologische Daten vor, nach bislang
vorliegenden Daten gibt es jedoch keine Hinweise auf fortpflanzungsgefährdende
oder krebserzeugende Eigenschaften. Es wird beschrieben als leichtentzündlich
sowie haut- und augenreizend. Es ist feuchtigkeitsempfindlich, die Reaktion mit
Wasser kann Wasserstoff freisetzen.

Obwohl die spezifischen negativen Umweltwirkungen von den Seltenen Erden sehr
hoch sind, fallen diese in Anbetracht der geringen verwendeten Mengen im Vergleich
zu Massenmetallen oder Baustoffen wie Stahl, Beton oder Kunststoffen zum Teil
deutlich weniger ins Gewicht.
Die in der Petition angesprochenen Umweltprobleme, die in China durch die
Verwendung von Neodym zum Bau von getriebelosen Windkrafträdern auftreten,
werden als nicht unerheblich angesehen. Die Umwelt- und
Arbeitssicherheitsstandards bei der Förderung sind – insbesondere im chinesischen
Kleinbergbau – besorgniserregend. Neue Lagerstätten werden auch in ökologisch
sensiblen Gebieten exploriert und es existieren noch keine systematischen
Erfassungs- und Recyclingverfahren für neodymhaltige Produkte. Der
Petitionsausschuss weist aber darauf hin, dass die Volksrepublik China inzwischen
luft- und wasserseitig hohe Emissionsstandards für den Abbau und die Aufbereitung
von Seltenen Erden erlassen hat, die mit denen anderer Industriestaaten
vergleichbar sind.Darin werden auch strenge Emissionsanforderungen hinsichtlich
des vergesellschaftetvorkommenden Thoriums festgelegt, das die Hauptursache für
die Umweltprobleme bei der Neodymförderung ist. Das Regelwerk wird noch 2011 in
Kraft treten und könnte helfen, den hinsichtlich der Seltenen Erden durchaus
relevanten illegalen Kleinbergbau einzudämmen. Hierdurch würde das Problem der
niedrigen Umwelt- und Arbeitssicherheitsstandards bei der Neodymförderung
speziell im Kleinbergbau verringert.
Die mit der Petition für Neodym geforderten Verbote erscheinen aus Sicht des
Ausschusses nicht erforderlich und wären durch die EU-Chemikalienverordnung
REACH auch nicht möglich, da weder die Umwelt noch Arbeitnehmer oder
Verbraucher in Europa direkt gefährdet sind. Da die angesprochenen Missstände
nicht unmittelbar auf Neodym, sondern auf den Gewinnungsprozess zurückzuführen
sind, könnten hier Änderungen des Förderungsverfahrens die Risiken minimieren,
ohne dass auf Neodym verzichtet werden müsse. Diese Änderungen können aber
nicht von der EU oder Deutschland erlassen werden. Die Europäische Kommission
hat die Situation in ihrer Antwort auf eine ähnliche Anfrage im Europäischen
Parlament zusammengefasst.
Der Petitionsausschuss empfiehlt vor dem Hintergrund der Ausführungen, das
Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden kann.

Begründung (PDF)


Bidra til å styrke innbyggermedvirkning. Vi ønsker å gjøre dine bekymringer hørt samtidig som vi forblir uavhengige.

Markedsfør nå