Internationale Wirtschaftsbeziehungen - Verbot der Einfuhr, Herstellung und Verwendung von Neodym

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

225 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

225 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass in Deutschland die Einfuhr, Herstellung und Verwendung von Neodym verboten wird.

Begründung

Neodym zählt zu den Metallen der seltenen Erden und wird in Deutschland zum Bau von getriebelosen Windkrafträdern verwendet. Der wichtigste Lieferant mit 97 % der Weltproduktion ist China. Das führt dort zu erheblichen Umweltproblemen. Bei der Trennung des Neodyms vom geförderten Gestein entstehen giftige Abfallprodukte, außerdem wird radioaktives Uran und Thorium beim Abbauprozess freigesetzt. Diese Stoffe gelangen zumindest teilweise ins Grundwasser, kontaminieren so Fauna und Flora erheblich und werden für den Menschen als gesundheitsschädlich eingestuft. Studien berichten von einer deutlich erhöhten Krebsrate. Viele der Hersteller dieser Windkraftanlagen zeigten sich auf Anfrage ahnungslos in Bezug auf die massiven Umweltschäden.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 03.05.2011
Sammlung endet: 06.07.2011
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Bianka SchmidtInternationale Wirtschaftsbeziehungen
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.11.2012 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition soll ein Einfuhrverbot sowie ein Herstellungs- und
    Verwendungsverbot für Neodym erreicht werden.
    Zu der Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
    wurde, liegen dem Petitionsausschuss 225 Mitzeichnungen sowie
    30 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle
    Einzelheiten gesondert eingegangen werden kann.
    Zur Begründung des Anliegens wird ausgeführt, Neodym zähle zu den Metallen der
    Seltenen Erden und werde in Deutschland zum Bau für getriebelose Windkrafträder
    verwendet. China sei mit 97 Prozent Anteil an der gesamten Weltproduktion der
    wichtigste Lieferant. Bei der Trennung des Neodyms vom geförderten Gestein
    entstünden giftige Abfallprodukte, außerdem würde radioaktives Uran und Torium
    beim Abbauprozess freigesetzt. Diese Stoffe gelangten zumindest teilweise ins
    Grundwasser und kontaminierten so Fauna und Flora erheblich. Neodym sei extrem
    gesundheitsgefährdend, Studien zufolge vor allem krebserregend. Die Hersteller von
    Windkraftanlagen hätten meist keine Kenntnis über die massive Umweltschädlichkeit
    des Neodyms.
    Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen je eine Stellungnahme des
    federführenden Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des
    Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eingeholt.
    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich unter Einbeziehung der
    Stellungnahmen wie folgt dar:

    Neodym ist ein Element aus der Gruppe der Lanthanoide und gehört zu den
    Seltenen Erden. Neodym und seine Verbindungen werden unter anderem zur
    Herstellung von Magneten in der Lasertechnologie, in elektronischen Geräten wie
    Rechnern, Laptops, TV- und Mobilfunkgeräten usw. eingesetzt, aber auch zur
    Färbung von Emaille, Porzellan, Glas oder künstlichen Schmucksteinen und zur
    Herstellung von Medikamenten zur Hemmung der Blutgerinnung verwendet.
    Die Hauptmineralien für die Gewinnung der Seltenen Erden sind Monazit und
    Bastnäsit mit wichtigen Lagerstätten in China, Nordamerika und Australien. Diese
    Mineralien enthalten u. a. auch die Metalle Cer, Europium und Gadolinium, die z. B.
    als Kraftstoffzusätze, Leuchtmittel in Bildschirmen und Energiesparlampen oder als
    Kontrastmittel für die Magnetresonanztomographie Verwendung finden.
    Bei der Gewinnung dieser Metalle fällt auch das radioaktive Thorium an. Die Umwelt-
    und Gesundheitsgefahren bei der Gewinnung von Neodym können nicht isoliert,
    sondern müssen im Kontext der Gewinnung und der Nutzung der gesamten Gruppe
    der Seltenen Erden gesehen werden. Diese werden zwar alle wirtschaftlich genutzt,
    aber bestimmte Elemente dominieren die Nachfrage und sind dadurch die Triebkraft
    für die Rohstoffgewinnung. Dies trifft derzeit auf Neodym zu, ausgelöst durch die
    Nachfrage nach Eisen-Bor-Neodym-Permanentmagneten.
    Im Gegensatz zu anderen Seltenen Erden wird Neodym insbesondere in industriellen
    Großanlagen wie Windturbinen im Tonnen-Maßstab verbaut. Aber auch dort lassen
    sich neodymhaltige Magnete nicht als die maßgeblichen umweltrelevanten
    „schmutzigen“ Bestandteile identifizieren. Es ist auch zu berücksichtigen, dass sich
    durch den Einsatz von neodymhaltigen Magneten Wartungsintervalle verlängern
    können. Wartungsarbeiten erfordern wiederum Material- und Energieaufwendungen,
    die mit Umweltbelastungen einhergehen.
    Durch seine Verwendung zur Herstellung von magnetischen Werkstoffen findet sich
    elementares Neodym in einer Vielzahl von elektromechanischen Bauteilen. Neodym
    ist in diesen Produkten allerdings nicht frei verfügbar, weshalb eine mögliche
    Gefährdung von Verbrauchern oder Arbeitnehmern in Europa als gering eingeschätzt
    wird. Zu Neodym selbst liegen wenige toxikologische Daten vor, nach bislang
    vorliegenden Daten gibt es jedoch keine Hinweise auf fortpflanzungsgefährdende
    oder krebserzeugende Eigenschaften. Es wird beschrieben als leichtentzündlich
    sowie haut- und augenreizend. Es ist feuchtigkeitsempfindlich, die Reaktion mit
    Wasser kann Wasserstoff freisetzen.

    Obwohl die spezifischen negativen Umweltwirkungen von den Seltenen Erden sehr
    hoch sind, fallen diese in Anbetracht der geringen verwendeten Mengen im Vergleich
    zu Massenmetallen oder Baustoffen wie Stahl, Beton oder Kunststoffen zum Teil
    deutlich weniger ins Gewicht.
    Die in der Petition angesprochenen Umweltprobleme, die in China durch die
    Verwendung von Neodym zum Bau von getriebelosen Windkrafträdern auftreten,
    werden als nicht unerheblich angesehen. Die Umwelt- und
    Arbeitssicherheitsstandards bei der Förderung sind – insbesondere im chinesischen
    Kleinbergbau – besorgniserregend. Neue Lagerstätten werden auch in ökologisch
    sensiblen Gebieten exploriert und es existieren noch keine systematischen
    Erfassungs- und Recyclingverfahren für neodymhaltige Produkte. Der
    Petitionsausschuss weist aber darauf hin, dass die Volksrepublik China inzwischen
    luft- und wasserseitig hohe Emissionsstandards für den Abbau und die Aufbereitung
    von Seltenen Erden erlassen hat, die mit denen anderer Industriestaaten
    vergleichbar sind.Darin werden auch strenge Emissionsanforderungen hinsichtlich
    des vergesellschaftetvorkommenden Thoriums festgelegt, das die Hauptursache für
    die Umweltprobleme bei der Neodymförderung ist. Das Regelwerk wird noch 2011 in
    Kraft treten und könnte helfen, den hinsichtlich der Seltenen Erden durchaus
    relevanten illegalen Kleinbergbau einzudämmen. Hierdurch würde das Problem der
    niedrigen Umwelt- und Arbeitssicherheitsstandards bei der Neodymförderung
    speziell im Kleinbergbau verringert.
    Die mit der Petition für Neodym geforderten Verbote erscheinen aus Sicht des
    Ausschusses nicht erforderlich und wären durch die EU-Chemikalienverordnung
    REACH auch nicht möglich, da weder die Umwelt noch Arbeitnehmer oder
    Verbraucher in Europa direkt gefährdet sind. Da die angesprochenen Missstände
    nicht unmittelbar auf Neodym, sondern auf den Gewinnungsprozess zurückzuführen
    sind, könnten hier Änderungen des Förderungsverfahrens die Risiken minimieren,
    ohne dass auf Neodym verzichtet werden müsse. Diese Änderungen können aber
    nicht von der EU oder Deutschland erlassen werden. Die Europäische Kommission
    hat die Situation in ihrer Antwort auf eine ähnliche Anfrage im Europäischen
    Parlament zusammengefasst.
    Der Petitionsausschuss empfiehlt vor dem Hintergrund der Ausführungen, das
    Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden kann.

    Begründung (PDF)

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