Erfolg

Jugendschutz - Jugendliche als Hilfssheriffs

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
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Der Petition wurde entsprochen

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Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2007
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08.06.2017, 13:14

Ingeborg Koopmann Jugendschutz Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.11.2008 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen werden konn-
te. Begründung

Mit der Petition wird ein Projekt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frau-
en und Jugend kritisiert, Jugendliche als Testkäufer für Alkohol, Zigaretten und Ge-
waltvideos einzusetzen, um sich rechtswidrig verhaltende Händler zu überführen.

Es wird ausgeführt, dass die Jugendlichen durch diesen Einsatz als Hilfssherrifs in
Konflikte gebracht würden. Das vorgesehene Projekt des Testkäufers erschwere ihr
Leben erheblich.

Zu dem Anliegen sind zwei Petitionen eingegangen, die einer gemeinsamen Bera-
tung zugeführt werden.

Es handelt sich bei einer der Petitionen um eine öffentliche Petition, die im Internet
des Deutschen Bundestages diskutiert und mitgezeichnet werden konnte. 40 Mit-
zeichner haben die Petition unterstützt; weiterhin sind 18 Diskussionsbeiträge einge-
gangen.

Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung eine Stel-
lungnahme des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) zu dem Anliegen eingeholt. Die parlamentarische Prüfung ergab unter
Berücksichtigung der Ausführungen des BMFSFJ das im Folgenden Dargestellte: Für einen effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen ist es notwendig, dass die
bestehenden Verbote, wie z. B. altersgerechte Abgabe von Computerspielen vor Ort,
auch eingehalten und durchgesetzt werden. Deshalb ist es erforderlich, Möglichkei-
ten eines gezielten Vorgehens zu prüfen und verbesserte Rahmenbedingungen für
die zuständigen Kontrollbehörden zu schaffen. Offen ist die Frage, wie im Einzelnen
eine Verbesserung des gesetzlichen Vollzugs in diesem Sinne möglichst effektiv
ausgestaltet werden kann.

Die geplanten Regelungen zu Testkäufen wurden wegen der hierbei entstandenen
öffentlichen Diskussion nicht mehr weiter verfolgt. Mit den zuständigen Landesminis-
tern, den Bundestagsabgeordneten, den kommunalen Spitzenverbänden, den Res-
sorts der Länder sowie Vertretern des Bundes sowie Jugend- und Jugendschutzver-
bänden, der Kirchen und Vertretern des Einzelhandels, der Tankstellen- und Video-
thekenbetreibern, dem Gaststätten- und Hotelverband sowie weiteren Experten hat
sich die Ministerin über bessere Vollzugsmöglichkeiten im Jugendschutz verständigt.

Beim runden Tisch Jugendschutzgesetz Verbesserung des gesetzlichen Vollzugs,
den Frau Ministerin von der Leyen Ende November 2007 einberufen hat, ging es ins-
besondere darum, im Zusammenhang mit den Vorschriften des Jugendschutzgeset-
zes gesetzestreues Verhalten zu fördern und gegen Verstöße vorzugehen. Der runde
Tisch hat vereinbart, dass

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für die Einführung von Kassensystemen geworben wird, die ein deutliches
Signal geben, wenn jugendschutzrelevante Produkte erfasst werden,

die Öffentlichkeitsarbeit mit der Kampagne Jugendschutz: Wir halten uns
daran! verstärkt wird,

das BMFSFJ mit Verbänden Schulungsmaterial und ein Trainingsvideo zu
Jugendschutzbestimmungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Unter-
nehmen entwickelt,

die Länder empfindliche Bußgeldsätze für Gesetzesverstöße festlegen,

der Vollzug durch regelmäßige Schwerpunktkontrollen effizienter werden
soll,

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- das BMFSFJ eine Internetseite einrichtet, die vor allem für Eltern die Rege-
lungen des Jugendschutzes klar aufzeigt und

Computerspiele und Bildträger deutlichere Alterskennzeichen erhalten.

Dem Anliegen der Petenten wurde hierdurch bereits entsprochen. Der Petitionsaus-
schuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.


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