29.08.2017, 10:50
Pet 1-17-09-701-032980Kartelle und Monopole
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass bei Einführung neuer Betriebssysteme alte Soft-
und Hardware laufwerkfähig bleiben müssen.
Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Dazu liegen 322 Mitzeichnungen und 120 Diskussionsbeiträge vor. Der
Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf jeden einzelnen
Gesichtspunkt eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, der Anfall von
Elektroschrott könne vermieden, die Umwelt geschont und der Geldbeutel entlastet
werden, wenn bei Umstellung auf ein neues PC-Betriebssystem alle Peripheriegeräte
und die Software weiter betrieben werden könnten und ein Neukauf erst dann
notwendig wäre, wenn die Geräte nicht mehr funktionieren würden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat auch der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, zu der
Eingabe Stellung zu nehmen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss merkt zunächst an, dass bei der Installation neuer
PC-Betriebssysteme vorhandene Geräte noch voll funktionsfähig sein können. Es ist
jedoch möglich, dass sie nur eingeschränkt mit dem neuen Betriebssystem
funktionieren, bspw. weil die vorhandene Hardware die notwendige Rechenleistung
nicht bereitstellen kann, die Kapazität der Festplatte nicht mehr ausreicht oder die
erforderlichen Schnittstellen nicht vorhanden sind.
Mit der grundsätzlichen Frage von Interoperabilität hat sich auch die vom Deutschen
Bundestag eingesetzte Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“
auseinandergesetzt (vgl. Schlussbericht Bundestags-Drucksache 17/12550; das
Dokument kann unter www.bundestag.de eingesehen werden). Dieses Gremium
befasste sich auch mit dem hohen Anfall von Elektroschrott und dessen Recycling
(vgl. Achter Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Internet und digitale
Gesellschaft“; Bundestags-Drucksache 17/12505). Insbesondere zum Thema
Elektroschrott existiert zudem eine Reihe parlamentarischer Initiativen und Anfragen
(vgl. bspw. Bundestags-Drucksachen 17/10866, 17/12066).
Der Ausschuss macht darauf aufmerksam, dass Hard- und Softwareunternehmen
Produkte und Dienstleistungen entsprechend den Anforderungen des Marktes sowie
der Verbraucher und Anwender entwickeln. Sie berücksichtigen dabei die
Weiterentwicklung der dazugehörigen Technologien und stehen in einem globalen
Wettbewerb. Die dabei von den Firmen verfolgte Strategie der Einführung und
Implementierung neuer PC-Betriebssysteme und Hardware unterliegt nicht der
Kontrolle durch den Deutschen Bundestag und seines Petitionsausschusses.
Gesetzliche Regelungen sind hier weder sinnvoll noch vorgesehen. Insoweit kann
dem Anliegen der Eingabe seitens des Petitionsausschusses nicht entsprochen
werden.
Soweit es um den Wettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern und die
Einschränkung des Wettbewerbs durch Ausnutzung einer herausgehobenen Stellung
durch einzelne Anbieter geht, weist der Ausschuss darauf hin, dass die bestehenden
Regelungen zur Gewährleistung des Wettbewerbs angewandt und durchgesetzt
werden.
Die Europäische Kommission hat zum Beispiel einen Missbrauch der
marktbeherrschenden Stellung einer Firma auf dem Markt für PC-Betriebssysteme
festgestellt und in ihrer Entscheidung vom 24. März 2004 dem Unternehmen
aufgegeben, die vollständige Interoperabilität zwischen fremden
Arbeitsgruppenserverbetriebssystemen und dem eigenen PC-Betriebssystem
herzustellen (Kommissionsentscheidung vom 24. März 2004, Fall COMP/C-
3137.792).Das Unternehmensollte die dazu erforderlichen
Schnittstelleninformationen seinen Wettbewerbern zur Verfügung stellen. Diese
Verpflichtung wurde durch das Urteil des Europäischen Gerichts Erster Instanz im
Jahr 2007 bestätigt.
Vor diesem Hintergrund hält der Ausschuss die geltende Rechtslage für sachgerecht
und vermag sich nicht für eine Gesetzesänderung im Sinne der Petition
auszusprechen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
Der von der Fraktion der SPD gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung –
dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – als
Material zu überweisen, soweit auf die Recyclingproblematik von Elektronik
eingegangen wird, den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu
geben und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, ist mehrheitlich
abgelehnt worden.
Ebenfalls mehrheitlich abgelehnt wurde der von der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung – dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie – als Material zu überweisen und
den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.
Begründung (PDF)