Verkehr

Kein Bau der Festen Fehmarnbeltquerung. Der Staatsvertrag mit Dänemark muss aufgehoben werden!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
13.387 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

13.387 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

12.01.2015, 17:14

Nach sage und schreibe zweieinhalb Monaten ist endlich eine Reaktion des BMVI auf die 13.387 Unterschriften der Petition gegen den Bau der Festen Fehmarnbeltquerung eingetroffen! Leider hat Herr Dobrindt keine Zeit gefunden, sich mit den Argumenten und Forderungen der Beltquerungskritiker, auseinanderzusetzen. Er beauftragte Staatssekretär Enak Ferlemann uns zu antworten. Dieser hat dann sogar ausführlich auf Fragen geantwortet, die wir gar nicht gestellt haben.
Interessant wird es tatsächlich erst im vorletzten Absatz des zweiseitigen Schreibens. Zitat Anfang: “Trotz erkennbarer Kostensteigerungen haben sich aus Sicht des Bundes die Rahmenbedingungen nicht verschlechtert oder wesentlich geändert. Insofern besteht kein Bedarf, den Staatsvertrag mit Dänemark erneut zu erörtern.” Zitat Ende.
Mutmaßliche 100 % Kostensteigerung sind für das Bundesverkehrsministerium also gerade so erkennbar? Die Kritiker der Festen Fehmarnbeltquerung reklamieren schon lange die viel zu gering angesetzten Kosten, ohne Berücksichtigung notwendiger weitergehender Baumaßnahmen sowie der volkswirtschaftlichen Folgekosten. Die Kosten für das Gesamtprojekt müssten dann vermutlich doppelt so hoch angesetzt werden.

Und er schreibt weiter, Zitat Anfang: “Wie Ihnen bekannt ist, baut das Königreich Dänemark das Querungsbauwerk über den Fehmarnbelt. Es trägt allein das finanzielle Risiko der FBQ.”Zitat Ende.
Das ist doch einmal eine interessante Deutung des Staatsvertrages, wo bereits in Artikel 12 festgelegt wurde, dass eine höchstmögliche EU-Förderung angestrebt werden soll. Die ist ja auch erreicht worden. Die EU förderte 50 % der Planungs- sowie bisher 30 % der vorbereitenden Baukosten. Das sind die jeweils möglichen Höchstsätze. Deutschland ist größter Nettozahler der EU, der deutsche Steuerzahler ist also kräftig an der Finanzierung des Projektes beteiligt.

Abschließend erklärt Herr Ferlemann, dass weder die Bundesregierung noch das Königreich Dänemark noch das Land Schleswig-Holstein die Absicht haben, das Projekt zu beenden.
Ja, das ist lange bekannt. Dennoch dürfen wir, als Souverän dieses Landes, ja wohl darauf bestehen, dass Verträge eingehalten werden. Der Staatsvertrag zwischen Deutschland und Dänemark sieht vor, die Lage aufs Neue zu erörtern, sollten sich die Voraussetzungen, die zum Zustandekommen des Vertrages geführt haben, deutlich anders entwickeln als angenommen. Dieser Fall ist eingetreten. Die Kosten sind seit 2008 erheblich gestiegen, der notwendige Bauumfang hat sich in beiden Staaten durch zusätzliche Brücken und notwendige Trassenverschiebungen erheblich erhöht und die prognostizierten Verkehrszahlen wurden, unter anderem mit der Falschannahme Scandlines würde den Fährbetrieb einstellen, überhöht dargestellt.
Wenn wir Beltquerungsgegner auch die Auflösung des Staatsvertrages als die einzig mögliche Konsequenz aus den Fakten sehen, so sollte für die Vertragsstaaten zumindest ein Überdenken der tatsächlich Lage, gegebenfalls auch mit dem Ergebnis eines Moratoriums, eine Selbstverständlichkeit sein.
Kerstin Fischer, Sprecherin der BI Ratekau-wehrt-sich
Ratekau, den 12.Januar 2015

Hier der gesamte Inhalt des Schreibens aus dem BMVI:

Sehr geehrte Frau Fischer,
Herr Bundesminister Alexander Dobrindt MdB dankt für Ihr Schreiben
vom 22.10.2014 mit der anliegenden Petition einschließlich der
Unterschriften. Er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Die Eisenbahnstrecke Lübeck - Puttgarden wurde bis zum Juni 1997
sowohl für den Reise- als auch für den Güterverkehr über die Vogelfluglinie
für den kürzesten Weg nach Kopenhagen genutzt. Aus diesem
Grund ergeben sich keine Nutzungseinschränkungen für bestimmte
Zugarten auf dieser Strecke. Die Einstellung des Güterverkehrs im
Juni 1997 resultierte aus dem Bau der festen Verbindungen über den
Kleinen und Großen Belt sowie den Öresund.
Diese Verbindungen mit ihren positiven Auswirkungen auf die wirtschaftliche
Entwicklung bekräftigte den Wunsch Schleswig-Holsteins,
der Bundesrepublik Deutschland und der skandinavischen Länder
nach einer kürzeren festen Verbindung über die Ostsee im Zuge der
Vogelfluglinie. Daraus resultierend unterzeichneten die Verkehrsminister
von Deutschland und Dänemark am 03.09.2008 einen Staatsvertrag
zur Errichtung und zum Betrieb einer festen Fehmarnbelt-
Querung (FBQ).
Wie Sie wissen, hat die zuständige Landesbehörde in Schleswig-
Holstein (SH) im Rahmen des Raumordnungsverfahrens (ROV) seit
Januar 2013 die Raumverträglichkeit der Planung unter Berücksichtigung
der zahlreichen Einwendungen bewertet. Die Landesplanungsbehörde
SH hat alle relevanten Trassenalternativen bezüglich ihrer
räumlichen Auswirkungen geprüft und begründet ihre am06.05.2014 durch die Landesregierung vorgestellte Variante insbesondere mit dem Schutz der dort lebenden Menschen vor Lärm, Schall und Erschütterungen. Der Bund befürwortet, dass die Deutsche Bahn AG die weiteren Planungen auf Grundlage der raumgeordneten Variante fortsetz


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