15.02.2025, 06:15
Nachdem ich nun öfters gefragt wurde, wer alles unterschreiben darf, möchte ich hierzu gerne Klarheit schaffen:
Wie unter openpetition.de unter Service nachzulesen gilt für Nicht-Volljährige bzw. Minderjährige:
Das Petitionsrecht im Grundgesetz (Art. 17) schließt alle in Deutschland lebenden, also auch Minderjährige, mit ein. Vorausgesetzt werden sollte, dass Nicht-Volljährige den Inhalt einer Petition verstehen können und aus eigenem Entschluss heraus ihre Willensbekundung abgeben.
D.h. eine 4-köpfige Familen mit 2 Nicht-Volljährigen Kindern könnte bis zu 4 Unterschriften leisten.