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Keine Änderung des FSHG im Bereich der Leitung einer Freiwilligen Feuerwehr

Petitioner not public
Petition is addressed to
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW

1,808 signatures

Petitioner did not submit the petition.

1,808 signatures

Petitioner did not submit the petition.

  1. Launched 2013
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Failed

10/12/2018, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


06/28/2013, 13:03

Da die Diskussion derziet landesweit geführt wird und wir kein definiertes Abgabedatum haben, habe ich die Dauer hochgesetzt.
Neuer Sammlungszeitraum: 6 Monate


06/05/2013, 19:02

Liebe Mitstreiter,

wir haben bereits die 600er Hürde übersprungen. Vielen Dank dafür.
Mittlerweile hat sich auch die Politik ins Spiel gebracht. Leider sehen die Politiker und unser Verband (VdF) die Einwände derzeit noch als "lokales" Problem der StädteRegion Aachen. Somit wäre es wichtig, wenn Ihr auch Eure Kontkate zu Landtagsabegordneten nutzen könntet und auch dort Eure Einwände einbringen würdet.

Vielen Dank und Grüße

Detlev Busse


05/29/2013, 12:16

Liebe Mitstreiter,
fast haben wir die 500er Marke geknackt.

Leider ist der VdF immer noch der Meinung, dass es sich hier um ein lokales Problem der StädteRegion Aachen handeln würde. Das dem nicht so ist, zeigt diese Petition. Somit scheint "unser" Spitzenverband immer noch keinen Bedarf zu sehen, seinen Standpunkt anzupassen.

Um dieses Thema noch weiter ins Land zu treiben wäre es schön, wenn auch Ihr eventuell vorhandene Pressekontakte und Kontakte zu Landtagsabgeordneten nutzen würdet. Nur gemeinsam haben wir bei diesem Thema eine Chance.

Vielen Dank!



05/20/2013, 15:46

Formulierung geändert.
Neue Begründung: Die geplante Änderung schwächt das Ehrenamt innerhalb der Freiwilligen Feuerwehren. Derzeit können die ehrenamtlichen Angehörigen alle 6 Jahre über den Leiter der Feuerwehr entscheiden. Diese Möglichkeit soll ihnen mit der Novellierung des FSHG genommen werden. Auch derzeit ist es schon möglich, den Leiter einer hauptamtlichen Feuerwache zum Leiter der Feuerwehr zu ernennen. Dies geschieht heute aber nur, wenn die Person aus Sicht der ehrenamtlichen Mitglieder hierzu geeignet ist. Mit der Neuregelung hätte das Ehrenamt hier keinen Einfluss mehr. Auch spricht die Gesetzesänderung gegen die Kommunale Selbstbestimmung. Hier wird per Gesetz vorgeschrieben, wer die Freiwillige Feuerwehr leiten soll. Bisher entscheidet dies nach Anhörung der Stadtrat der Gemeinde. Ein Wachleiter, der evt. keinen Bezug zum Ehrenamt hat und evt. sogar nicht einmal innerhalb der Gemeinde wohnt kann aus unserer Sicht nicht das Ehrenamt so vertreten, wie ein engagierter ehrenamtlicher Feuerwehrmann. Hier sollte man muss auf eine Änderung im FSHG verzichten werden - zum Wohle des Ehrenamtes.


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