La pétition est adressée à :
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW
Dem MIK NRW liegen derzeit zwei Vorschläge zur Novellierung des Feuerschutzhilfeleistungsgesetzes NRW (FSHG) vor. Ein Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren (AGBF) und ein weiterer des Verbandes der Feuerwehren in NRW (VdF). Beider Vorschläge sehen vor, dass der Leiter einer hauptamtlich besetzten Feuerwache (Wachleiter) auch gleichzeitig der Leiter der Feuerwehr, also auch der ehrenamtlichen Kräfte, ist. Hierzu soll es eine EINMALIGE Anhörung geben. Unser Vorschlag ist es, dass dieser Bereich im FSHG nicht geändert werden soll, und die heutigen Modalitäten weiterhin Bestand haben.
Raison
Die geplante Änderung schwächt das Ehrenamt innerhalb der Freiwilligen Feuerwehren. Derzeit können die ehrenamtlichen Angehörigen alle 6 Jahre über den Leiter der Feuerwehr entscheiden. Diese Möglichkeit soll ihnen mit der Novellierung des FSHG genommen werden. Auch derzeit ist es schon möglich, den Leiter einer hauptamtlichen Feuerwache zum Leiter der Feuerwehr zu ernennen. Dies geschieht heute aber nur, wenn die Person aus Sicht der ehrenamtlichen Mitglieder hierzu geeignet ist. Mit der Neuregelung hätte das Ehrenamt hier keinen Einfluss mehr. Auch spricht die Gesetzesänderung gegen die Kommunale Selbstbestimmung. Hier wird per Gesetz vorgeschrieben, wer die Freiwillige Feuerwehr leiten soll. Bisher entscheidet dies nach Anhörung der Stadtrat der Gemeinde. Ein Wachleiter, der evt. keinen Bezug zum Ehrenamt hat und evt. sogar nicht einmal innerhalb der Gemeinde wohnt kann aus unserer Sicht nicht das Ehrenamt so vertreten, wie ein engagierter ehrenamtlicher Feuerwehrmann. Hier muss auf eine Änderung im FSHG verzichten werden - zum Wohle des Ehrenamtes.