Keine Änderung des FSHG im Bereich der Leitung einer Freiwilligen Feuerwehr

Dilekçe halka açık değil
Dilekçe yönlendirildi
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW

1.808 imzalar

Dilekçe sahibi dilekçeyi teslim etmedi.

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Haberler

20.05.2013 09:46

Formulierung geändert.
Neue Begründung: Die geplante Änderung schwächt das Ehrenamt innerhalb der Freiwilligen Feuerwehren. Derzeit können die ehrenamtlichen Angehörigen alle 6 Jahre über den Leiter der Feuerwehr entscheiden. Diese Möglichkeit soll ihnen mit der Novellierung des FSHG genommen werden. Auch derzeit ist es schon möglich, den Leiter einer hauptamtlichen Feuerwache zum Leiter der Feuerwehr zu ernennen. Dies geschieht heute aber nur, wenn die Person aus Sicht der ehrenamtlichen Mitglieder hierzu geeignet ist. Mit der Neuregelung hätte das Ehrenamt hier keinen Einfluss mehr. Auch spricht die Gesetzesänderung gegen die Kommunale Selbstbestimmung. Hier wird per Gesetz vorgeschrieben, wer die Freiwillige Feuerwehr leiten soll. Bisher entscheidet dies nach Anhörung der Stadtrat der Gemeinde. Ein Wachleiter, der evt. keinen Bezug zum Ehrenamt hat und evt. sogar nicht einmal innerhalb der Gemeinde wohnt kann aus unserer Sicht nicht das Ehrenamt so vertreten, wie ein engagierter ehrenamtlicher Feuerwehrmann. Hier sollte man muss auf eine Änderung im FSHG verzichten werden - zum Wohle des Ehrenamtes.


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