Region: Hessen
Gesundheit

Keine Corona-Testpflicht bei Schülern ohne Testpflicht bei ähnlichen Zusammenkünften!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Hessischen Landtag
45 Unterstützende 35 in Hessen

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

45 Unterstützende 35 in Hessen

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

16.04.2021, 23:02

Sinngemäße Wiedergabe der problembehafteten Verordnung


Neuer Petitionstext:

Keine Corona-Testpflicht an Schulen, solange keine Testpflicht in der Wirtschaft oder bei anderen vergleichbaren Zusammenkünften von Personen bestehtbesteht!



Neue Begründung:

Durch die aktuelle Corona-Verordnung vom 12. April 2021 wurde durch die Hessische Landesregierung der § 3 Abs. 4a mit sinngemäß folgendem Inhalt neu geschaffen:

Am Schulunterricht in Hessen dürfen ab dem 19.04.2021 nur noch Schüler*innen teilnehmen,

  • die ein negatives Corona-Schnelltestergebnis vorweisen können, das nicht älter als 72 Stunden ist

oder

  • die in der Schule unter Anleitung selbst einen solchen Test mit negativem Ergebnis vornehmen

Eine Anwesenheit der Eltern ist während des Testverfahrens in oder vor der Schule NICHT erlaubt!!

Wer diese Voraussetzung nicht erfüllt (also nur einen privaten Test außerhalb der Schule oder in Anwesenheit einer Vertrauensperson selbst machen möchte oder ein positives Testergebnis hat oder ein zu altes Testergebnis hat)

  • wird vom Präsenzunterricht ausgeschlossen
  • ggf. bis zur Abholung durch die Eltern in einen separaten Raum in der Schule verbracht und
  • hat das Schulgelände zu verlassen.

Manche kennen die Situation, in denen einem ein Arzt oder jemand anderes den Verdacht über eine Krankheit äußert, die einen schweren Verlauf nehmen könnte. In solch einer Situation benötigen wir Erwachsene darauf gut geschultes Personal und eine Person unseres Vertrauens.

Bei Kindern ist es nicht anders: Sie brauchen die Eltern, die Ihnen die nötige Sicherheit und den Halt in dieser Situation geben! Deshalb ist es unverantwortlich, bei einer Testung in der Schule, die Kinder von ihren Eltern auszuschließen und einen körperlichen Eingriff OHNE Anwesenheit ihrer Eltern selbst vorzunehmen. Dann auch noch in einem Klassenraum, der zu einem (Massen-)Behandlungszimmer umgewidmet wird!

Wir Erwachsene würden vermutlich auch nicht in einem Raum mit 10 oder 20 anderen Erwachsenen uns ein Stäbchen in die Nase schieben und schauen, wer alles noch weiter im Raum bleiben darf und wer gleich in einen anderen Raum gehen muss, weil er möglicherweise Corona haben könnte! Wir Erwachsene würden den Datenschutz einfordern!

Okay - wir können unsere Kinder glücklicherweise auch außerhalb der Schule bei Apotheken oder Testzentren testen lassen. Immerhin!

ABER: Was ist eigentlich mit den Erwachsenen, die sich morgens an ihren gewohnten Ort des Lernens/Arbeitens begeben? Teilweise werden in Firmen freiwillige Selbsttests angeboten. FREIWILLIG!

Grds. okay - aber worin liegt hier der Unterschied zu Schulen? Warum muss an Schulen eine Testpflicht bestehen und an einem anderen ähnlichen Arbeitsplatz nicht?

Im Wesentlichen kommt bei unseren Kindern in der Schule ein fest bestimmter Personenkreis regelmäßig an denselben Ort und hat Kontakt zu denselben Personen.

Bei uns Erwachsenen kommt am Arbeitsplatz auch ein fest bestimmter Personenkreis regelmäßig an denselben Ort und hat Kontakt zu denselben Personen.

Die Arten der Zusammenkünfte sind also im Wesentlichen gleich. Folglich müssen sie auch gleich behandelt werden.

Wie ist erst einmal nachrangig. Aber so, wie es aktuell ist, findet eine Ungleichbehandlung zum Nachteil unserer Kinder statt!

Was wir trotz der schwierigen und langanhaltenden Ausnahmesituation aber nicht vergessen dürfen:

Auch in Zeiten von Corona gilt der in Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes verankerte Gleichheitssatz, wonach wesentlich Gleiches auch gleich behandelt werden muss!

Aktuell findet aber gerade keine Gleichbehandlung statt!

Diejenigen, welche die geringste Beschwerdemacht haben, bekommen eine Testpflicht aufgebürdet, die UNGERECHT ist, da sie für einen gleichen Personenkreis ungleich gilt.

Solange also wir Erwachsene keiner Testpflicht am Arbeitsplatz oder im Flugzeug unterliegen, darf die Testpflicht nicht einseitig auf die Kinder übertragen werden!

Außerdem:

  • In Fitnessstudios besteht keine Pflicht zur Vorlage eines negativen Coronatests, aber an Schulen - warum nur hier?
  • Bei Gottesdiensten besteht keine Pflicht zur Vorlage eines negativen Coronatests, aber an Schulen - warum nur hier?
  • An vielen Arbeitsplätzen besteht keine Pflicht zur Vorlage eines negativen Coronatests, aber an Schulen - warum nur hier?
  • In (Reise)Bussen, Straßenbahnen, Zügen besteht keine Pflicht zur Vorlage eines negativen Coronatests, aber an Schulen - warum nur hier?
  • Bei innerdeutschen Flügen besteht keine Pflicht zur Vorlage eines negativen Coronatests, aber an Schulen - warum nur hier?
  • Bei Demonstrationen mit tausenden Menschen besteht keine Pflicht zur Vorlage eines negativen Coronatests, aber an Schulen - warum nur hier?
  • Beim Besuch von Arztpraxen besteht keinenicht generelleüberall eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Coronatests, aber an Schulen - warum nur hier?

Die Kinder sind schon die Leidtragenden dieser Pandemie. Ihnen wurden bereits die sozialen Kontakte verwehrt, ihnen wurden anfangs die Spielplätze weggenommen, sie tragen schon die ganze Zeit Masken, sie würden auch (fast) alles mitmachen, wenn wir Eltern sie unterstützen.

ABER: Bürden wir unseren Kindern nicht noch mehr Lasten auf, als unbedingt erforderlich.Es gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 I GG, wonach wesentlich Gleiches auch gleich behandelt werden muss! Solange wir Erwachsene keiner Testpflicht am Arbeitsplatz oder im Flugzeug unterliegen, darf die Testpflichterforderlich - diezumindest einensolange körperlichenkeine Eingrifffaire darstelltGleichbehandlung - nicht einseitig auf die Kinder übertragen werden!herrscht!


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 28 (23 in Hessen)


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