Keine Übernahme der Mehrkosten für S21 durch das Land Baden-Württemberg!

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Deutsche Bahn AG, Landesregierung
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06.12.2011 18:18

redaktionelle Änderung, Ergänzung um einen Hinweis auf ein Papier der "Juristen zu Stuttgart 21"
Neue Begründung: Nachdem bei der Volksabstimmung zum S 21-Kündigungsgesetz nicht nur das Quorum an JA-Stimmen nicht erreicht wurde, wurde sondern sich die klare Mehrheit der Abstimmenden sogar gegen die Gesetzesvorlage aussprachen, aussprach, wird das Land Baden-Württemberg nicht von Kündigungsrechten für das Bahnprojekt Gebrauch machen, machen. Stuttgart 21 wird wohl demnach gebaut.


Unabhängigen Gutachten nach wird das Projekt aber den Kostenrahmen von rund 4,5 Milliarden Euro weit überschreiten. So stellte zum Beispiel der Bundesrechnungshof 2008 fest, die Kosten lägen "deutlich über 5300 Mio. Euro".


Wer die Mehrkosten für Stuttgart 21 übernehmen soll, ist noch nicht geklärt. Fest steht jedoch, dass, unter besonderer Berücksichtigung des Schuldenstands von 42,7 Milliarden Euro des Landes Baden-Württemberg, eine Übernahme von weiteren Kosten für S21 durch das Land in Milliardenhöhe besonders gegenüber jungen Generationen, mehr als verantwortungslos wäre. wäre.


Eine ausführliche Erläuterung der Problematik bieten die "Juristen zu Stuttgart 21" auf ihrer Homepage:

www.juristen-zu-stuttgart21.de/Informationen_Stellungnahmen_files/Stellungnahme%20Mehrkosten%20und%20arglistige%20Ta%CC%88uschung%2020110823.pdf


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