Gesundheit

Keine Zufügung qualvoller Schmerzen durch Neugeborenen-„Beschneidung“

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Ethik-Komitee des Jüdischen Krankenhauses Berlin, Akademisches Lehrkrankenhaus der Charité; Charité – Universitätsmedizin Berlin; Geschäftsstelle des Deutschen Ethikrats
308 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

308 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

10.04.2014, 06:19

Pressemitteilung zur Veröffentlichung ab 11.04.2014:

97 Kinderärzte gegen qualvolle Schmerzen bei Neugeborenen-„Beschneidung“

Qualvolle Schmerzen werden Neugeborenen bei medizinisch unnötiger Beschneidung zugefügt, denn es gibt für sie kein ausreichend wirkendes risikoarmes Schmerzmittel. Bei Neugeborenen ist das Schmerzen dämpfende Schmerzhemmsystem noch nicht ausgereift, während alle Mechanismen zur Wahrnehmung des Schmerzes vollständig vorhanden sind. Die Anwendung der Schmerzsalbe EMLA bei Beschneidungen wurde von der Europäischen Arzneimittelbehörde im Sommer 2013 wegen unzureichender Schmerzreduktion als „ethisch inakzeptabel“ bewertet. Dennoch nannte im Oktober ein Bericht über die Weiterbildung für jüdische Beschneider die EMLA-Salbe den „einzig gangbaren Weg“ für einen Säugling.
www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/17311

Zufügung qualvoller Schmerzen für eine medizinisch unnötige Beschneidung? – dagegen wendet sich nun ein Offener Brief als Petition von 97 Kinderärzten und über 200 weiteren Unterzeichnern. Er ist gerichtet an das Ethik-Komitee des Jüdischen Krankenhauses Berlin (JKB), die Charité und den Deutschen Ethikrat. Denn: als Akademisches Lehrkrankenhaus der Charité verlässt man sich im JKB bei der Neugeborenen-Beschneidung allein auf die EMLA-Salbe. „Damit wird gegen die Regeln der ärztlichen Kunst verstoßen und den Betroffenen unerträgliches, traumatisierendes Leid zugefügt. Ganz offensichtlich wird das Kindeswohl verletzt. Das ist selbst laut Beschneidungsgesetz verboten“ (Off. Brief).

Schon im November um eine Stellungnahme dazu gebeten, antwortete die Charité nur ausweichend: „Wir gehen davon aus, dass die Diagnostik und Therapie der Häuser grundsätzlich den Standards guter klinischer Praxis und dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht.“ Was im JKB bei der Neugeborenen-Beschneidung geschieht, entspricht dem eindeutig nicht. Dort wird „als Indikatoren für ein Wohlbefinden ... eine sofortige Einstellung des Schreiens bei Rückkehr in die Arme der Mutter“ (Graf/JKB, 26.11.12 vorm BT-Rechtsausschuss) gewertet. Trotz des Schreiens vorher heißt es, die EMLA-Salbe habe sich bewährt. (ebd.) Dagegen erklärte Bernd Tillig, Präsident der Dt. Gesellschaft für Kinderchirurgie (SPIEGEL-Interview, 25.11.13), dass eine Beschneidung ohne Schmerzausschaltung Kindesmisshandlung sei, auch mit nur dieser Salbe.

Der Offene Brief besteht auf dem Schutz der neugeborenen Jungen, denen „durch medizinisch unnötige Beschneidung mit Risiko und Schmerzen die Vorhaut – der funktionell nützliche und empfindlichste Teil der Genitalien – entfernt wird“. Gefordert wird: „Deren Verletzung des Kindeswohls selbst in einem Akademischen Lehrkrankenhaus der Charité darf nicht weiter geduldet und als ärztliche Kunst gelehrt werden.“ und: „Ihnen muss gleicher Schutz zukommen wie von „Beschneidung“ bedrohten Mädchen.“ Ergänzend werden namhafte Mediziner und Juristen gegen medizinisch unnötige Beschneidung in einem Anhang zitiert.

Die Petition richtet sich nicht gegen jüdisches Leben in Deutschland. Im Gegenteil hebt sie hervor, dass unseren jüdischen Mitbürgern besonderer Schutz zusteht. Und zweifelsohne gehören Neugeborene zu den Schwächsten unserer Gesellschaft. Ihr Schutz ist hervorzuheben, wenn man berücksichtigt, dass am Umgang mit den Schwächsten der Gesellschaft sich ihr Wert oder ihre Menschlichkeit zeigt.

Der Off. Brief (s. Anhang/Petition[ohne/mit Unterschr.]: www.openpetition.de/petition/online/keine-zufuegung-qualvoller-schmerzen-durch-neugeborenen-beschneidung ) wird am 11.04.2014 vom Autor, zusammen mit einer Kinderärztin und einer weiteren Begleitperson, übergeben:

9:30 Uhr Jüdisches Krankenhaus Berlin, Akadem. Lehrkrankenhaus der Charité, Ethik-Komitee,
Vorsitzender Dr. Jan Jungehülsing, Heinz-Galinski-Str. 1, 13347 Berlin

11:00 Uhr Charité – Universitätsmedizin Berlin, Geschäftsstelle Vorstand – Dr. Jan Jürgensen
Campus Charité Mitte, Charitépl. 1 (Friedr.-Althoff-Haus, Eing. Schumannstr.), 10117 Berlin

anschließend Geschäftsstelle des Deutschen Ethikrats (Leiter: Dr. Vetter), Jägerstr. 22/23, 10117 Berlin

Kontakt: Helmut Müller, Tel.: 030-3968952, 0157-74420384, E-Mail: h-mueller.bln@t-online.de


Mit freundlichen Grüßen

Helmut Müller


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