Reģions: Vācija
Veselība

Keine Zufügung qualvoller Schmerzen durch Neugeborenen-„Beschneidung“

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Ethik-Komitee des Jüdischen Krankenhauses Berlin, Akademisches Lehrkrankenhaus der Charité; Charité – Universitätsmedizin Berlin; Geschäftsstelle des Deutschen Ethikrats
308 Atbalstošs

Petīcijas autors petīciju nav iesniedzis

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  1. Sākās 2014
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

25.03.2014 04:56

Sehr geehrte Unterstützer,
ein achtbares Ergebnis ist mit über 300 Unterschriften, davon 100 von Medizinern (95 Kinderärzte, 3 andere Ärzte und 2 Psychotherapeuten) erreicht worden.
Voraussichtlich nächste Woche wird der Offene Brief mit den Unterschriften persönlich von mir und K. M. den Adressaten überreicht werden. Zuvor wird die Presse darüber in einer Mitteilung informiert.
Ich danke allen, die zu dem Ergebnis beigetragen haben. Dies wurde erreicht ohne eine Organisation im Hintergrund und gegen einige Stimmen* sogar aus den eigenen Reihen von Aktiven für genitale Selbstbestimmung. Wenn man das bedenkt, ist innerhalb von sechs Wochen ein gutes Ergebnis zustande gekommen.
Über Pressemitteilung und Übergabe der Petition werde ich informieren.
Schöne Grüße
Hans Helmut Müller

* Anmerkung: Im Beschneidungsforum wurde der Petition vorgeworfen, sie beinhalte Antisemitismus und das isolierte Herausgreifen der Neugeborenen-"Beschneidung" auf Kosten der med. unnötigen Beschneidung aller Jungen. Bei unvoreingenommener vollständiger Zur-Kenntnisnahme der Petition ließen sich diese Vorwürfe jedoch als haltlos erkennen. Selbst ein Vorsitzender einer Deutsch-Israelischen Gesellschaft hat unterschrieben. Auch Vorwürfe, einige Aussagen seien ungenau und daher med.-sachlich angreifbar, lassen sich nur bei bewusst missgünstiger Interpretation aufrecht erhalten. Wenn z.B. in der Petition steht: "dass ... postoperativ EMLA erst nach 8 Std. wieder angewendet werden sollte", so steckt im "wieder", dass es eine Zweitapplikation ist und im "postoperativ", dass diese nach der Operation stattfindet. Daraus zu schließen, dass damit gesagt wird, dass die Zweitapplikation sich auf den Zeitpunkt der Operation bezöge und nicht auf den Zeitpunkt der Erstapplikation, ist missgünstig interpretiert.


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